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Viele Paare wünschen sich eine schöne Hochzeit, gemeinsames Eigentum und dann meistens auch das erste Kind. Den Traum von einem gemeinsamen Kind zu verwirklichen, ist jedoch für manche Paare leider nicht möglich.

Neben einer künstlichen Befruchtung gibt es noch eine andere Möglichkeit: die Adoption eines Kindes. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Adoption zusammengestellt.

 

Schritt für Schritt zur Adoption

Wollen Sie adoptieren, ähnelt das einer Bewerbung. Als zukünftiges Elternpaar wenden Sie sich an eine sogenannte Adoptions­vermittlungsstelle. Diese haben entweder eine öffentliche oder freie Trägerschaft.

Öffentliche Trägerschaften befinden sich meist im Jugendamt Ihrer Stadt. Freie Träger sind zum Beispiel kirchliche Organisationen oder Vereine. Diese erhalten ihre Zulassung durch das Jugendamt und sind in Deutschland berechtigt, Adoptionen zu begleiten.

Je nach Adoptionsvermittlungsstelle gibt es andere Voraussetzungen für eine Adoption. Ein Höchstalter der Adoptiv-Eltern ist nicht vorgeschrieben. Doch meist werden Babys und Kinder an Paare unter 40 Jahren vermittelt. Jedoch muss das Paar mindestens 21 Jahre alt sein, um ein Kind zu adoptieren.

Bei öffentlichen Trägern müssen Sie als potentielle Eltern nicht zwingend verheiratet sein. Bei kirchlichen Einrichtungen ist dies aber häufig ein Muss. Informieren Sie sich hier entsprechend über die genauen Voraussetzungen.

Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Adoption
Das Adoptionsverfahren in Deutschland

Das Adoptionsverfahren in Deutschland

Bis es zu einer erfolgreichen Adoption kommt, dauert es häufig ein bis zwei Jahre. Manche Paare warten sogar bis zu fünf Jahre auf das passende Adoptivkind.

Wer sich für eine Adoption über das Jugendamt entscheidet, wird zunächst mit einer Sozialarbeiterin verschiedene Gespräche führen. Dabei wird, unter anderem auch in Rollenspielen, die Tauglichkeit der potentiellen Eltern eingestuft. Nach diesen Beurteilungen erhalten Sie dann eine Unbedenklichkeitserklärung, welche zwei Jahre gültig ist.

Ist ein Baby oder Kind für Sie gefunden, startet eine Testphase, die in etwa ein Jahr dauert. Dieser Zeitraum wird Adoptionspflegezeit genannt. Hier sind die Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern noch nicht vollkommen außer Kraft gesetzt und das Jugendamt ist der gesetzliche Vertreter des Adoptivkindes. Nach einem Jahr kommt es dann zur offiziellen Adoption.

Sie sind als Adoptiveltern fortan für Ihr Adoptivkind verantwortlich. Das Jugendamt bzw. die Organisation steht Ihnen jedoch weiter beratend zur Seite bei Fragen oder aufkommenden Problemen.

Infografik Adoptionsverfahren über das Jugendamt
Icon Clipboard klein blau

Erforderliche Unterlagen für eine Adoption

Die Vermittlungsstelle erwartet folgende Unterlagen von den potentiellen Adoptiveltern:

  • die Geburtsurkunde
  • Einkommensnachweise (inkl. Arbeitsvertrag)
  • schriftliche Nachweise über Schulden und Vermögen
  • ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • den Lebenslauf
  • ggf. Nachweis der Unbedenklichkeitserklärung

Was kostet eine Adoption?

Die Kosten einer Adoption eines Kindes aus Deutschland umfassen lediglich notarielle Dienste, Führungszeugnisse und Beglaubigungen. Je nach Herkunftsland des Kindes können weitere Kosten entstehen. Generell können die Kosten des Adoptionsprozesses nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Ihre nächsten Schritte

Eine Adoption ist eine sehr gute Möglichkeit, sich als Paar den lang ersehnten Kinderwunsch zu erfüllen. Zudem können Sie elternlosen Kindern und Babys eine bessere Zukunft bieten, indem Sie sich um sie kümmern und sorgen. Wenn Sie über eine Adoption ernsthaft nachdenken, empfiehlt es sich, zunächst Informationsabende zu besuchen und einen Termin bei einer Trägerschaft zu vereinbaren.

Die Auslandsadoption

Adoption im Ausland

Viele Paare entscheiden sich, einem Kind beispielsweise aus einem wirtschaftlich schwachen Land eine neue Perspektive in Deutschland zu geben. Jedoch müssen Sie sich dafür mit den kulturellen Unterschieden und den Rahmenbedingungen in dem jeweiligen Land auseinandersetzen. Beachten Sie bei dieser Option, dass die Vermittlung meist Jahre dauern kann und oft sehr kostspielig ist.

Paare, die ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchten, sollten sich das Merkblatt des „Haager Adoptions­übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“ (Adoptionsrecht) durchlesen. Deutschland ist ein Vertragspartner des Adoptions­übereinkommens. Es handelt sich hierbei um eine Vereinbarung, um Missbräuche, wie Korruption, Kinderhandel und Erpressung zu bekämpfen.

Gleichgeschlechtliche Paare: Das sind Ihre Rechte bei einer Adoption

Die „Ehe für alle“ ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren erstmals die gemeinsame Adoption eines Kindes und auch die Gründung einer Familie: Wird ein Kind in einer ehelichen Gemeinschaft geboren, so geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Ehepartner auch die Eltern sind.

Wenn Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aus früheren heterosexuellen Beziehungen oder Ehen stammen, können sie seit 2013 relativ einfach adoptiert werden.

Auch vom anderen Lebenspartner zuvor adoptierte Kinder durften bisher im Rahmen der sogenannten "Sukzessivadoption" an Kindes statt angenommen werden.

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