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Wann haben Sie Ihren Mechaniker angerufen? Ihren Frisör? Oder Ihre beste Freundin? Wann sind Sie ins Internet gegangen? Von wo? Und für wie lange?

All das ist Teil der Vorratsdaten­speicherung. Private Telefon- und Internetanbieter müssen solche Daten festhalten. Welche genau, für wie lange und zu welchem Zweck erfahren Sie hier.

Vorratsdatenspeicherung – was ist das?

Eine der Fragen, die uns wohl am brennendsten interessiert, ist: Werden Inhalte von Telefonaten gespeichert? Die Antwort des Gesetzgebers lautet klar: Nein. Das Gesagte wird nicht erfasst.

Was verbirgt sich dann hinter der Vorratsdatenspeicherung? Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich bei dem Gesetz, um die Speicherung von verschiedenen Daten auf Vorrat.

Wenn also Herr Irgendwer Frau Mustermann anruft, sind Telefonanbieter verpflichtet, für eine bestimmte Zeit festzuhalten, wann und für wie lange dies geschah.

Ein Anfangsverdacht oder eine handfeste Gefahr muss nicht vorliegen. Behörden benötigen die Informationen zum Zeitpunkt der Erfassung nicht. Ermittler haben die Möglichkeit, sie bei den jeweiligen Kommunikations­anbietern anzufragen, falls die Daten für die Aufklärung von schwerwiegenden Straftaten hilfreich sind.

Vorratsdatenspeicherung – Diese Daten werden gespeichert

Diese Daten werden gespeichert

Auf den ersten Blick wird nicht klar, welche Daten den Gesetzgeber interessieren. In Erklärungen ist von Verkehrsranddaten oder Metadaten die Rede. Was damit konkret gemeint ist, weiß man am Ende meist aber nicht. Um welche Daten geht es also? Ganz einfach. Bei den Daten handelt es sich um folgende Informationen:

  • Wer kommuniziert mit wem?
  • Zu welchem Zeitpunkt?
  • Von welchem Gerät aus?
  • Von welchem Ort?
  • Und für wie lange?

Im Fadenkreuz stehen Telefonanrufe, SMS, Internet-Verbindungen und der Standort, von dem die Kommunikations-Verbindung ausging.

Daten, die bei Telefonanrufen interessieren

Ganz gleich ob von Festnetz oder dem Handy – bei Telefongesprächen gilt es für Telekommunikations-Anbieter, einiges festzuhalten: Die Rufnummern der Gesprächspartner. Den genauen Zeitpunkt des Telefonats sowie die Dauer und den Ort, von dem das Gespräch ausging. Das Ganze für zehn Wochen. Danach stehen die Anbieter in der Pflicht, diese Daten zu löschen. Worüber sich die Gesprächspartner unterhielten, speichern sie im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung nicht. Im Fall der Fälle bleiben die Inhalte der Anrufe im Verborgenen.

Icon SMS Blau

Vorratsdaten­speicherung und SMS

Bei SMS speichern die Anbieter ebenfalls die erwähnten Verbindungsdaten. Bei der Erfassung von Textnachrichten bestehen jedoch laut Zeitungsberichten technische Schwierigkeiten. Die Möglichkeit, dass die Inhalte auf den Speichermedien von Vodafone, Telekom oder 1&1 landen, besteht durchaus.

Icon Smartphone Blau

Kennung von Mobilfunkgeräten

Was passiert, wenn Personen die Vorratsdatenspeicherung austricksen möchten? Wenn sie sich für ihr Telefonat neue SIM-Karten besorgen, ihren Anruf tätigen und im Anschluss auf die alten Karten umsteigen? Ist eine Zuordnung dann nicht schwieriger? Schließlich erfolgt das Gespräch mit anderen Rufnummern. Nicht ganz. Denn jedes Handy verfügt über eine individuelle Gerätekennung, die aufgrund der Vorratsdatenspeicherung registriert wird. Eine Zuordnung gelingt somit trotzdem.

Icon Herz Blau

Ausnahmen bei der Vorratsdaten­speicherung

Für alle, die zum Beispiel die Seelsorge anrufen, gibt es Entwarnung: Soziale und kirchliche Organisationen und Behörden klammert die Vorratsdatenspeicherung aus. Dann gibt es noch die sogenannten Berufsgeheimnisträger. Also Anwälte, Ärzte oder Journalisten. Nach §100g Abs. 4 dürfen die Daten dieser Gespräche zwar keine Verwertung finden – doch man speichert sie trotzdem.

Icon Cloud Blau

Gespeicherte Daten bei Internet-Verbindungen

Ganz klar: Aufgerufene Internetseiten oder E-Mails schließt die Vorratsdaten­speicherung aus. Im Fall der Fälle sehen Ermittler nicht, welche konkrete Homepage der Nutzer besuchte. Die Anbieter halten für zehn Wochen den Zeitpunkt und die Dauer der Internetnutzung fest und speichern die IP-Adresse, die jedes internetfähige Gerät besitzt. Führt jemand ein Telefonat über das Internet, sind die Internet-Provider verpflichtet nicht nur die IP-Adresse des Anrufers, sondern auch die des Angerufenen aufzubewahren.

Icon Funk Blau

Standortbestimmung via Funkzellen

Bei Anrufen vom Festnetz aus, ist die Rufnummer einer Adresse zugeordnet. Wer mit dem Handy telefoniert, tut dies in der Regel von unterwegs. Den Standort, von dem der Anrufer die Verbindung aufbaut, erfassen und speichern die Anbieter im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung ebenfalls. Hier allerdings nur für vier Wochen. Das Ganze passiert jedoch nicht über GPS, sondern anhand von Funkzellen, in die sich die Anrufer bei jedem Telefonat automatisch einwählen. Die Anbieter registrieren dann, in welcher Funkzelle sich das Mobiltelefon befand und halten darüber hinaus den Zeitpunkt des dortigen Aufenthalts fest. Den Standort bestimmen sie also auch, wenn die Nutzer ein älteres Handy ohne GPS benutzen oder das vorhandene GPS ausschalten.

Vorratsdatenspeicherung – Wann und wofür?

Wann und wofür kommen die Daten zum Einsatz?

Einfach so erhalten die Behörden keinen Zugang zu den gespeicherten Daten. Ihre Auswertung unterliegt dem sogenannten Richtervorbehalt. Das bedeutet: Für die Daten-Freigabe ist ein richterlicher Beschluss notwendig. Zudem stehen die Informationen nur im Fall von schweren Straftaten für die Verwendung offen. Zum Beispiel wenn Leib und Leben eines Menschen oder die Sicherheit eines Landes in Gefahr sind. Die Daten helfen, den regelmäßigen Aufenthaltsort des Verdächtigen oder seine alltäglichen Routen zu bestimmen.

Pro und Contra der Vorratsdatenspeicherung.

Die Vorratsdatenspeicherung ist umstritten. Befürworter sehen darin die Chance, schwere Delikte besser zu verhindern oder schneller aufzuklären. Kritiker betonen, dass das Gesetz stark in die Privatsphäre der Menschen eingreift.

Befürworter argumentieren, dass im Gegensatz zu vielen Gerüchten die Vorratsdaten­speicherung in keiner Weise dazu dient, Gespräche zu belauschen. Zudem sammelt nicht der Staat die Daten, sondern private Anbieter. Doch die Vergangenheit hat gezeigt, dass es Personen gibt, die in der Lage sind, Server von großen Konzernen zu hacken und Daten zu entwenden.

Darüber hinaus, so die Kritiker, hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als gesetzeswidrig erklärt. Den jetzigen Entwurf hat die Bundesregierung angepasst und die Speicherzeiten verkürzt. Ob das genügt, bleibt abzuwarten.

Meine Mails gehören mir

Kolume lesen: Meine Mails gehören mir

Rechtsexperte Udo Vetter schreibt exklusiv für die ARAG in seiner Kolumne über das Thema Vorratsdatenspeicherung.

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