Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

Für den letzten Eindruck gilt dasselbe wie für den ersten: Es gibt keine zweite Chance! Deshalb ist ein stilvoller Abschied mehr als ein Gebot der Fairness. Sie verbessern so Ihre Chancen auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Außerdem trifft man sich in vielen Branchen mehr als nur einmal im Leben. Eine Anleitung für den erfolgreichen Endspurt.

Sie wollen endlich beweisen, was Sie können! Mit dem neuen Arbeitsvertrag in der Tasche träumen Sie von Ihren künftigen Aufgaben und malen sich kommende Erfolge aus. Ihnen wurde gekündigt? Am liebsten würden Sie sofort den Stift fallen lassen, dem Abteilungsleiter ordentlich die Meinung geigen und sensible Daten vom Rechner löschen?

Unser Rat: Verhalten Sie sich professionell und verabschieden sich mit Souveränität! Denn wer verbrannte Erde hinter sich zurücklässt, kann seine weitere Karriere ernsthaft gefährden. Nicht nur, weil ein unharmonisches Ende eine schlechte Voraussetzung für eine gute Leistungsbeurteilung ist. Sondern auch,

weil Ihnen die Kollegen von heute vielleicht schon morgen wieder begegnen. Als Kunden, Kooperationspartner oder sogar Vorgesetzte. Zudem können Sie nicht ausschließen, dass der neue Arbeitgeber Ihren alten Chef kontaktiert. Zum Beispiel um Referenzen einzuholen.

Last, but not least: Wenn man sich gerne an Sie erinnert, steht Ihnen möglicherweise die Tür für eine Rückkehr offen. Beruhigend zu wissen, falls es im neuen Job doch nicht so gut laufen sollte …

 

Kündigung erhalten? Jetzt Ansprüche prüfen!

 

Sie haben eine Kündigung oder ein Angebot für eine Abfindung erhalten?
Lassen Sie Ihre voraussichtlichen Ansprüche jetzt von unserer Partnerkanzlei Legalhero Law schnell und einfach berechnen.

 

Trennungsgespräch führen

Sie möchten das Arbeitsverhältnis beenden? Das muss schriftlich geschehen. Dass Sie zunächst mit Ihrem direkten Vorgesetzten reden, bevor die Personalabteilung Ihr Kündigungsschreiben erhält, gehört zum guten Ton.

In dem Vier-Augen-Gespräch ist Fingerspitzengefühl gefragt: Niemand wird gerne verlassen! Mit einer sachlichen, nachvollziehbaren Begründung wirken Sie der Kränkung Ihres Chefs entgegen. Erklären Sie zum Beispiel, dass Sie aufgrund der anderen Firmenstruktur umfassendere Aufgaben übernehmen können. Oder die Fahrt zum Arbeitsplatz für Sie so deutlich kürzer ist.

Betonen Sie zudem die positiven Seiten in Ihrem jetzigen Arbeitsumfeld. Beispielsweise die gute Arbeitsatmosphäre und wie viel Sie gelernt haben. Das sollten Sie übrigens auch dann so halten, wenn Ihnen gekündigt wurde – im Interesse eines verträglichen Endes. Ihnen fällt partout nichts Gutes ein? Dann bemühen Sie sich, wenigstens neutrale Formulierungen zu finden oder begründen Sie Ihren Fortgang mit persönlichen Gründen, die Sie nicht näher ausführen möchten.

Fragen Sie, wer von Ihnen die Kündigung den Kollegen mitteilt – und zu welchem Zeitpunkt. Kunden gegenüber kommunizieren Sie Ihr Ausscheiden am besten selbst. Selbstverständlich nur mit der Zustimmung des Chefs. Wenn Sie nicht freigestellt (also von Ihrer Arbeitspflicht entbunden) werden, sollten Sie auch die gültige Kündigungsfrist und eventuelle Resturlaubsansprüche klären.

Tipp

Erst Zusage abwarten, dann kündigen
Geben Sie Ihre Kündigung erst bekannt, wenn Sie den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Auf eine mündliche Zusage allein sollten Sie sich lieber nicht verlassen. Besonders bei Unternehmen, in denen es einen Betriebsrat gibt, der einer Einstellung zustimmen muss. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber über Ihren Fortgang in Kenntnis setzen und dann plötzlich doch bleiben wollen, ist das Vertrauensverhältnis wahrscheinlich zerrüttet – oder aber Ihr Nachfolger wurde bereits eingestellt.

Trennungsgespräch führen

Motivation bewahren

Je nach Kündigungsfrist kann es bis zu einem halben Jahr dauern, ehe Sie Ihren Schreibtisch räumen dürfen. Bei schlechter Stimmung am Arbeitsplatz kann sich das ganz schön ziehen …

Motivation bewahren

Menschen sind keine Maschinen. Natürlich dürfen Sie Wut, Enttäuschung oder Trauer zulassen – aber bitte erst nach Feierabend. So schwer es auch fallen mag: Zeigen Sie weiterhin Engagement. Bis zum letzten Tag. Kommen Sie pünktlich, bleiben Sie Vorgesetzten und Kollegen gegenüber freundlich und respektvoll. Erledigen Sie Ihre Aufgaben zuverlässig. Dazu gehört auch, laufende Projekte möglichst noch zu Ende zu bringen.

Wer anbietet, seinen Nachfolger mit auszuwählen und einzuarbeiten, beweist seine Loyalität zum Unternehmen. Bereiten Sie zudem eine vernünftige Übergabe vor. Mit detaillierten Projektlisten und allen erforderlichen Passwörtern. Vermitteln Sie aber zugleich, dass Betriebsgeheimnisse auch in Zukunft gut bei Ihnen aufgehoben sind. Hinterlassen Sie eine Telefonnummer, um etwaige Fragen auch noch nach Ihrem Fortgang beantworten zu können. Selbst wenn der Neue Sie verdrängt haben sollte: Verlieren Sie kein schlechtes Wort über ihn. Sonst wirken Sie wie ein missgünstiger Neider.

Bemühen Sie sich, eine angenehme Abschiedsstimmung zu schaffen. Dann bleiben Sie in guter Erinnerung – und können sich unbelastet Gedanken um Ihr berufliches Weiterkommen machen.

Tipp

Feiern Sie auf keinen Fall krank
Zugegeben, die Versuchung kann groß sein. Vor allem wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausgeht. Dennoch sollten Sie sich das Krankfeiern unbedingt verkneifen. Denn sonst kann aus der ordentlichen Kündigung schnell eine außerordentliche Kündigung werden – mit allen negativen Folgen.

Sollten Sie krankgeschrieben sein und während dieser Zeit heimlich Ihre Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber aufnehmen, drohen Ihnen darüber hinaus Schadenersatzforderungen und eventuell sogar strafrechtliche Konsequenzen!

Sie werden gemobbt, Ihre seelische Gesundheit ist in Gefahr? In diesem Fall ist es natürlich richtig, sich dem Psychoterror mithilfe eines gelben Scheins zu entziehen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt.

Ausstand geben

Ganz gleich, wie die Umstände Ihrer Kündigung aussehen: Sie sollten sich am letzten Arbeitstag nicht einfach davonstehlen. Gerade weil Abschiede nur schwer auszuhalten sind, ist ein angemessener Rahmen dafür wichtig. Jedenfalls nach Erkenntnissen von Arbeitspsychologen. Es muss gar keine große Party sein: Ein kleiner Umtrunk im Kreis engerer Kollegen genügt auch.

Informieren Sie Ihre Vorgesetzten über dieses Vorhaben. In aller Regel können Sie mit Zustimmung rechnen. Und falls man sich doch dagegen sperrt? Kein Problem: Verlegen Sie Ihre Abschiedsrunde einfach in ein nahegelegenes Lokal. In der Mittagspause oder nach Feierabend. Sagen Sie ein paar Worte. Lassen Sie zum Beispiel gemeinsame Projekte oder besondere Arbeitserlebnisse kurz Revue passieren.

Kein Nachtreten: Abrechnung und Kritik sind an Ihrem Abschiedstag fehl am Platz. Verzichten Sie auch darauf, Ihr neues Gehalt zum Thema zu machen und sich abfällig über Unternehmen oder Vorgesetzte zu äußern. Selbst wenn die Arbeitsbeziehung schwierig gewesen sein sollte: Betonen Sie das Positive und werden Sie nicht zu emotional. Das ein oder andere Tränchen dürfen Sie natürlich verdrücken …

Tipp

Bleiben Sie in Kontakt
Verabschieden Sie sich von wichtigen Kollegen und Vorgesetzten persönlich. Bei Mitarbeitern, mit denen Sie näheren Umgang hatten, sollten Sie zumindest zum Telefonhörer greifen. Beim allen anderen reicht auch eine Abschieds-Mail .

Überlegen Sie sich vorher, zu wem Sie Verbindung halten möchten. Networking ist in der modernen Berufswelt ein Schlüssel zum Erfolg. Vielleicht möchten Sie den einen oder anderen Kollegen ja auch privat wiedersehen. Geben Sie Ihre Telefonnummer entsprechend weiter oder vernetzen Sie sich in Netzwerken wie XING oder Facebook.

Ausstand geben

Abschieds-Mail schreiben

„Macht's gut ihr Deppen, ich wünsche euch noch viel Spaß in der Tretmühle!“ Mit Worten wie diesen sollten Sie sich besser nicht aus dem Unternehmen verabschieden. Selbst dann, wenn es Ihnen noch so auf den Nägeln brennen sollte …

Abschieds-Mail schreiben

Bringen Sie stattdessen respektvoll Ihren Dank zum Ausdruck. Für die erzielten Lernerfolge. Die wertvollen Erfahrungen, von denen Sie auch künftig profitieren werden. Und dafür, dass Sie die Möglichkeit hatten, im Unternehmen zu wachsen. Negative Äußerungen oder Vorwürfe haben in der Mail nichts verloren. Sie könnten später zum Bumerang und bei falschen Anschuldigungen unter Umständen sogar strafrechtlich relevant werden.

Ihren weiteren Berufsweg müssen Sie nicht im Dunkeln lassen. Schreiben Sie ganz offen, wo Sie künftig Ihre Kompetenz einbringen werden und welche Herausforderungen dort auf Sie warten. Wenn Sie Ihre neuen beruflichen Kontaktdaten angeben, sollten Sie sich aber zuvor die Zustimmung der Geschäftsleitung eingeholt haben – am besten auch die der künftigen.

Tipp

Darauf sollten Sie bei Ihrer Abschieds-Mail noch achten

Überlegen Sie genau, wen Sie auf welche Weise ansprechen. Schicken Sie lieber mehrere Mails. Wenn im E-Mail-Verteiler zu viele Namen auftauchen, entsteht leicht der Eindruck einer Massen-Mail. Das lässt den gebotenen Respekt vermissen. Auch die Reihenfolge der aufgeführten Empfänger ist von Bedeutung: Nennen Sie zunächst die Vorgesetzten und dann alle anderen nach Alphabet.

Psychologisch abschließen

Nur wer etwas als beendet betrachtet, ist wirklich bereit für Neues. Das gilt natürlich auch für das Arbeitsleben. Insbesondere dann, wenn der Abschied unfreiwillig war.

Unser Ratschlag:
Nehmen Sie sich vor dem ersten Arbeitstag am neuen Arbeitsplatz einige Tage Urlaub oder wenigstens eine kleine Pause. Reflektieren Sie. Überlegen Sie, was eventuell falsch gelaufen ist und was Sie künftig vielleicht besser machen können. Denn so haben Sie die Chance, aus Schwächen zu lernen und sich weiterzuentwickeln. Beruflich ebenso wie persönlich.

Schließen Sie vollständig mit dem vorangegangenen Berufsabschnitt ab. Damit Sie im neuen Job mit Energie und Engagement durchstarten können.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Hajo Brumund

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, rbo-Rechtsanwälte und Notarin GbR
  • ARAG Partneranwalt & Arbeitsrechts-Experte
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2008

Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht in Oldenburg und unterstütze Arbeitnehmende in unserer Kanzlei bei allen rechtlichen Angelegenheiten. Mein Ziel ist es, die oft komplizierte Rechtsprechung im Arbeitsrecht verständlich für jeden aufzubereiten. Ich beantworte gerne Fragen und bin unter folgender Nummer erreichbar:

hb@rbo-rechtsanwaelte.de

Könnte Sie auch interessieren

Setzen Sie auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Es kann Ihr Fortkommen beschleunigen:
das Arbeitszeugnis. Wann Sie Anspruch
darauf haben und welche Regelungen existieren, erfahren Sie hier.

Kündigungsfrist – die befristete Fortführung des Arbeitsverhältnisses

Bei ordentlicher Kündigung endet das Beschäftigungsverhältnis nicht sofort.
Wann die Kündigungsfrist beginnt und was Sie beachten sollten.

Ordentliche Kündigung – das fristgerechte Ende der Arbeitsbeziehung

Die ordentliche Kündigung beendet
das Arbeitsverhältnis zum Ablauf
einer Frist. Was Sie wissen sollten.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services