Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

Eine Sprachreise nach Malta, ein mehrtägiges Klima-Seminar oder gar ein Tai Chi Kurs – mit einem sogenannten Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer die Gelegenheit, sich im Rahmen ihres Jobs weiterzubilden. Doch Schätzungen zu Folge schöpfen weniger als fünf Prozent der Angestellten diese Möglichkeit aus. Wir zeigen, was Sie sich unter dem Bildungsurlaub vorstellen können.

Bildungsurlaub – was steckt dahinter?

Der Bildungsurlaub beschreibt eine zeitlich begrenzte Freistellung von der Arbeit, die Arbeitnehmern in den meisten Bundesländern zusteht, um Weiterbildungs-Maßnahmen wahrzunehmen. Diese Maßnahmen sollten thematisch mit dem Beruf verknüpft sein. Ein Werbetexter wird es schwierig haben, einen Yoga-Kurs durchzusetzen – bei einem Fitnesstrainer stehen die Chancen besser.

Neben dem beruflichen Bereich deckt der Bildungsurlaub politische Weiterbildungs-Maßnahmen oder Seminare für die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Allerdings unterscheiden sich die konkreten Regelungen von Bundesland zu Bundesland. So sieht Baden-Württemberg durchaus Weiterbildungs-Maßnahmen im Bereich des Ehrenamts vor – in Berlin sieht das anders aus. Wer also einen Bildungsurlaub plant, ist gut beraten, die für ihn geltenden Bestimmungen unter die Lupe zu nehmen.

Ausnahmen in einigen Bundesländern

Bayern und Sachsen haben das Recht auf Bildungsurlaub bislang noch nicht gesetzlich verankert. In den meisten Bundesländern haben inzwischen auch Auszubildende einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Je nach Bundesland können sie diesen aber lediglich im Bereich der politischen Weiterbildung oder zur Qualifikation für ein Ehrenamt wahrnehmen. Für Beamte, Zivildienstleistende, Richter oder Soldaten liegen ebenfalls Sonderreglungen vor, die es im jeweiligen Bundesland zu erfragen gilt.

Deutschlandkarte

Regelungen in den einzelnen Bundesländern

Baden-Württemberg
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

In Sachsen und Bayern besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub.

Eine Übersicht über den Bildungsurlaub in Deutschland finden Sie auch im InfoWeb Weiterbildung.

 

Wem steht Bildungsurlaub zu?

Auch bei dieser Frage fällt die Antwort je nach Bundesland anders aus. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Ausschlaggebend sind die Größe des Betriebs sowie die Beschäftigungszeit des Arbeitnehmers. So besteht in Rheinland-Pfalz bei Unternehmen, die nicht mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigen, kein gesetzlich festgelegter Anspruch auf Bildungsurlaub. Und in Nordrhein-Westfalen gelten bestimmte Einschränkungen für Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern. In der Regel sehen die meisten Bundesländer eine Mindestbeschäftigung von sechs Monaten vor.

Wie viele Tage umfasst der Bildungsurlaub?

Pro Kalenderjahr sind fünf Tage für den Bildungsurlaub vorgesehen. In Berlin, Hamburg oder Rheinland-Pfalz stehen zehn Tage in zwei Kalenderjahren zur Verfügung. Damit sind in der Hauptstadt bis zu zwei Wochen am Stück drin. Beschäftigte unter 25 Jahren können hier sogar zehn Tage pro Kalenderjahr Bildungsurlaub machen. Eine besondere Regelung gilt im Saarland: Hier stehen den Beschäftigten sechs Tage pro Kalenderjahr zu. Ein Anspruch auf Freistellung besteht allerdings nur für zwei Tage. Ab dem dritten Tag kann der Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn die Hälfte der Zeit aus arbeitsfreier Zeit – etwa Urlaub oder Wochenenden – eingebracht wird.

Tipp:

Einige Bundesländer bieten Förderprogramme für Arbeitnehmer und Unternehmen. Einen Überblick finden Sie hier: Mehr erfahren

Wer übernimmt die Kosten für den Bildungsurlaub?

Ganz gleich, ob Rhetorik-Seminar oder Sprachkurs im Ausland – die Kosten, die für die Weiterbildungs-Maßnahmen anfallen, trägt der Arbeitnehmer. Dazu zählen neben den Kursgebühren auch die gegebenenfalls anfallenden Reise- und Hotel-Ausgaben. Der Chef zahlt lediglich das Gehalt während des Bildungsurlaubs weiter.

 

Fristen und Unterlagen

Wann gilt es, den Bildungsurlaub zu beantragen? In den meisten Bundesländern verlangt der Gesetzgeber sechs Wochen Vorlauf. In Mecklenburg-Vorpommern sind es acht. Der Antrag beim Arbeitgeber erfolgt schriftlich. Zu den notwendigen Unterlagen zählen in der Regel der Nachweis der Anerkennung des Kurses für einen Bildungsurlaub sowie der Ablaufplan des Seminars. Die Dokumente erhält der Arbeitnehmer kostenlos vom Kursveranstalter.

Bildungsurlaub nicht mit Ferien verwechseln

Nicht mit Ferien zu verwechseln

Auch wenn er dazu verleitet: Der Bildungsurlaub hat nichts mit Ferien zu tun. Aus diesem Grund sprechen Experten lieber von der sogenannten Bildungsfreistellung. Zudem gibt es vorgeschriebene zeitliche Kursvoraussetzungen. So sind zum Beispiel in Hessen nur Kurse mit 30 Zeitstunden à 60 Minuten anerkennungsfähig. Nordrhein-Westfalen setzt Seminare von mindestens fünf, mindestens aber drei Tagen mit jeweils sechs Unterrichtsstunden à 45 Minuten pro Tag voraus. Darüber hinaus müssen diese Kurse in einem Umkreis von maximal 500 Kilometern um die NRW Landesgrenze erfolgen. Eine Sprachreise an die Südsee ist also für einen Düsseldorfer, Essener oder Wuppertaler nicht möglich.

 

Absage vom Chef

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, ein Veto einzulegen, wenn der Betriebsablauf keine Freistellung zulässt. Zum Beispiel im Fall eines aktuellen Großauftrags, der die Arbeitskraft des Mitarbeiters erfordert oder wenn bereits zu viele Kollegen urlaubsbedingt fehlen. Aufgeben ist trotzdem nicht nötig. Stattdessen empfiehlt es sich, seinen Vorgesetzten um einen zeitlichen Alternativvorschlag zu bitten.

Hajo Brumund

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, rbo-Rechtsanwälte und Notarin GbR
  • ARAG Partneranwalt & Arbeitsrechts-Experte
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2008

Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht in Oldenburg und unterstütze Arbeitnehmende in unserer Kanzlei bei allen rechtlichen Angelegenheiten. Mein Ziel ist es, die oft komplizierte Rechtsprechung im Arbeitsrecht verständlich für jeden aufzubereiten. Ich beantworte gerne Fragen und bin unter folgender Nummer erreichbar:

hb@rbo-rechtsanwaelte.de

 

Könnte Sie auch interessieren

Das Sabbatjahr – Auszeit vom Alltag

Von Ausstieg beantragen bis eigene Wohnung untervermieten: Nützliche Infos zu Dingen, die Sie vor Ihrer Auszeit regeln sollten.

Udo Vetter: Chef liest mit

Überwachung am Arbeitsplatz? Was ist erlaubt? Lesen Sie die wichtigsten Fakten und was unser Experte Udo Vetter aus der Praxis berichtet.

Gesetzlicher Mindestlohn – die bundesweite Lohnuntergrenze

Seit Anfang 2015 gilt: Als volljähriger Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf eine bestimmte Vergütung pro Stunde. In ganz Deutschland. Alles, was Sie zum Mindestlohn wissen sollten.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services