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Auf den Punkt

 
  • Einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf eine Abfindung haben Arbeitnehmer nicht.
  • Ausnahmsweise kann ein Anspruch bestehen, z. B. auf eine betriebsbedingte Abfindung oder eine Auflösungsabfindung, eine Abfindung aus Tarifverträgen oder als Nachteilsausgleich.
  • Die Höhe einer Regelabfindung errechnet sich in der Regel aus einem halben bis zu einem ganzen Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr.
 
 

Abfindung bei Kündigung – Finanzielle Entschädigung für den Jobverlust

Wer seinen Arbeitsplatz verliert, kann durch eine Abfindung finanziell entschädigt werden. Eine Klage auf eine solche einmalige Geldleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist jedoch weitgehend ausgeschlossen. Dennoch erklären sich Chefs häufig zur Zahlung einer Abfindung bereit, um eine schnelle Einigung mit dem ausscheidenden Mitarbeiter zu erzielen.

„Wenn ich schon rausgeworfen werde, will ich wenigstens finanziell entschädigt werden!“ So denken wohl die meisten Arbeitnehmer nach der Kündigung. Eine nachvollziehbare Überlegung. Doch anders als viele glauben, gibt es im deutschen Arbeitsrecht kein spezielles Abfindungsgesetz. Ein Anspruch auf eine Abfindung im Fall einer Kündigung existiert in der Regel nicht. Es gibt aber auch gute Nachrichten: Mit der richtigen Strategie lässt sich die Aussicht darauf deutlich verbessern!

Die häufigste Art der Abfindung ist der Abfindungsvergleich bzw. die Entlassungsentschädigung. Hierbei bezahlt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigung oder bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags dafür, dass er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses akzeptiert. Oft geht der Einigung auf die Abfindung eine Kündigungsschutzklage voraus.

Darüber hinaus können Abfindungen unter anderem im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sein, auf einem Sozialplan bzw. einer Betriebsvereinbarung basieren oder als Auflösungsabfindung vom Arbeitsgericht festgesetzt werden. Findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung, können Sie als gekündigter Arbeitnehmer möglicherweise die sogenannte betriebsbedingte Abfindung beanspruchen.

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Habe ich ein Recht auf Abfindung bei Kündigung?

Es scheint zunächst widersprüchlich: Obwohl Arbeitgeber per Gesetz für gewöhnlich nicht zum Zahlen einer Abfindung bei Kündigung verpflichtet sind, machen sie oftmals davon Gebrauch. Der Grund dafür ist im Arbeitsrecht zu finden. Damit eine wirksame Kündigung ausgesprochen werden kann, benötigen Arbeitgeber einen zulässigen Kündigungsgrund.

Durch eine Kündigungsschutzklage kann der Arbeitnehmer feststellen lassen, ob die Kündigung tatsächlich wirksam war. Entscheidet das Gericht zu seinen Gunsten, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Um einen möglicherweise langwierigen und kostenintensiven Prozess mit ungewissem Ausgang zu vermeiden, bieten Arbeitgeber oftmals eine Abfindung an – zum Beispiel bei der Güteverhandlung. Nimmt der Arbeitnehmer diese an, ist der Nachweis eines sozial gerechtfertigten Kündigungsgrundes nicht mehr erforderlich. Drastisch formuliert könnte man sagen: Der Arbeitgeber „kauft“ sich frei. Denn der Arbeitnehmer verzichtet auf den Arbeitsplatz, den er bei einem Urteil in seinem Sinne hätte behalten dürfen.

An einer Rückkehr in den alten Job haben die meisten Gekündigten aber sowieso kein Interesse mehr. Dafür ist das Vertrauensverhältnis nach einer Kündigung oft zu zerrüttet. Und so geht die rechtliche Auseinandersetzung in Wahrheit eher selten um den vorgeblichen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, sondern meistens um eine Abfindung.

 

8 typische Gründe, warum Arbeitgeber eine Abfindung anbieten

  1. Vermeidung von Kündigungsschutzklagen (Es kann günstiger sein, eine einmalige Abfindung zu zahlen, als sich auf einen langwierigen Rechtsstreit einzulassen.)
  2. Betriebsbedingte Kündigungen (Bei Restrukturierungen oder Betriebsschließungen dienen Abfindungen als sozialer Ausgleich. Außerdem werden Abfindungen bei planmäßigem Personalabbau als Anreiz geboten, das Unternehmen freiwillig zu verlassen.)
  3. Arbeitsatmosphäre (Gerade bei konfliktbeladenen Arbeitsverhältnissen kann eine Abfindung dazu beitragen, die Arbeitsatmosphäre für verbleibende Mitarbeiter zu verbessern.)
  4. Vertraulichkeitsvereinbarungen (Teilweise werden Abfindungen im Austausch für das Einhalten von Stillschweigevereinbarungen oder anderen vertraglichen Bedingungen gezahlt.)
  5. Imagepflege des Unternehmens (Eine Abfindung hilft Unternehmen dabei, ein arbeitnehmerfreundliches Image zu bewahren.)
  6. Schnelle Stellenbesetzung (Bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters für eine bereits besetzte Position fördert eine Abfindung unter Umständen der schnellen Neubesetzung.)
  7. Altersbedingte Trennungen (Manchmal werden älteren Mitarbeitern Abfindungen angeboten, um sie zu einem früheren Ruhestand zu bewegen.)
  8. Vertragsaufhebung (Bei gegenseitigem Einvernehmen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird oft eine Abfindung gezahlt.)
 

Wann besteht Anspruch auf eine Abfindung?

Meistens ist die Zahlung einer Abfindung eine freiwillig getroffene Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber – das Resultat von oft langwierigen Verhandlungen. Die Gewährung einer Abfindung kann aber etwa auch Bestandteil eines Tarifvertrags oder eines Sozialplans oder im Arbeitsvertrag festgesetzt sein. Letzteres ist zum Beispiel bei Mitarbeitern in Führungspositionen häufig der Fall. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht dagegen nur in wenigen Ausnahmefällen, wie im Folgenden aufgelistet.

 

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Als sozialen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes erhalten Arbeitnehmer laut § 1a KSchG je ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr, in dem das Beschäftigungsverhältnis bestand. Die betriebsbedingte Abfindung kann vom Arbeitnehmer nur beansprucht werden, wenn drei Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Kündigung wurde ausdrücklich auf dringende betriebliche Gründe gestützt.
  • Der Arbeitnehmer darf innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung keine Kündigungsschutzklage erhoben haben.
  • Und der Arbeitgeber muss im Kündigungsschreiben darauf hingewiesen haben, dass bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine Abfindung beansprucht werden kann.
 

Abfindung als Nachteilsausgleich

Für Arbeitnehmer kann gemäß § 113 BetrVG eine Abfindung als Nachteilsausgleich gewährt werden, wenn der Arbeitgeber...

  • … von einem Interessenausgleich über eine geplante Betriebsänderung ohne zwingenden Grund abweicht oder
  • … eine geplante Betriebsänderung durchführt, ohne einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben.
 

Auflösungsabfindung

Darunter versteht man die Auflösung des Arbeitsvertrags und die Festsetzung der Abfindung durch das Arbeitsgericht (§ 10 KSchG). Voraussetzung hierfür ist, dass das Gericht im Kündigungsschutzprozess zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Kündigung unwirksam war, dem Arbeitnehmer aber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann oder der Arbeitgeber keine den Betriebszwecken dienliche Zusammenarbeit mehr erwarten kann.

 

Aufhebungsvertrag & Abfindung

Eine Kündigung vom Arbeitgeber ist für die meisten Arbeitnehmer ein schwerer Schlag. Einige Unternehmen wollen trotzdem fair sein und legen Arbeitnehmern einen Aufhebungsvertrag mit einem entsprechenden Abfindungsangebot vor. So wird Arbeitnehmern die Möglichkeit geboten, die Konditionen des eigenen Ausscheidens mitzuverhandeln.

Das Unterschreiben eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags kann sich nachteilig auf Ihre Ansprüche auf das Arbeitslosengeld auswirken. Unsere Empfehlung: Holen Sie sich unbedingt den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ein, wenn Sie die Unterzeichnung solcher Dokumente in Erwägung ziehen sollten.

 

Gibt es eine Abfindung im Öffentlichen Dienst?

Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich um Angestellte im Öffentlichen Dienst oder um verbeamtete Mitarbeitende handelt. Angestellte im Öffentlichen Dienst unterliegen dem Kündigungsschutzgesetz. Sie haben daher – wie Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft – unter Umständen einen Anspruch auf eine Auflösungsabfindung oder eine betriebsbedingte Abfindung. Ein Abfindungsanspruch ergibt sich zudem oft aus entsprechenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Für Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst, die unter den Tarifvertrag Altersteilzeit fallen, ist zusätzlich eine Abfindungsregelung speziell für Rentenkürzungen vorgesehen.

Beamte erhalten generell keine Abfindungen. Allerdings kann es in manchen Fällen zur Auszahlung eines sogenannten Übergangsgelds kommen. Dazu heißt es in § 47 BeamtVG:

„Ein Beamter mit Dienstbezügen, der nicht auf eigenen Antrag entlassen wird, erhält als Übergangsgeld nach vollendeter einjähriger Beschäftigungszeit das Einfache und bei längerer Beschäftigungszeit für jedes weitere volle Jahr ihrer Dauer die Hälfte, insgesamt höchstens das Sechsfache der Dienstbezüge […] des letzten Monats.“

 

Recht auf Abfindung bei Minijob, Teilzeit & Kurzarbeit

Nicht nur bei Arbeitnehmern in Voll- oder Teilzeit, sondern auch bei geringfügig Beschäftigten greift der gesetzliche Kündigungsschutz. Minijobber haben daher die identischen Rechte wie andere Arbeitnehmer. Für Angestellte in Kurzarbeit gilt die gleiche Regel und es kann auch beim Bezug von Kurzarbeitergeld eine Abfindung gezahlt werden. Der Umfang des Arbeitsverhältnisses hat somit keine Auswirkung auf Abfindungen.

Angestellte, die in Teilzeit arbeiten, tun dies aus verschiedenen beruflichen oder privaten Gründen. Kurz vor der Rente stehen viele Arbeitnehmer vor der Wahl: Altersteilzeit in Anspruch nehmen oder Abfindung erhalten. Letzteres entweder im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag oder einer betriebsbedingten Kündigung. Lassen Sie am besten von einem Anwalt prüfen, was für Sie vorteilhafter ist.

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Wovon hängt die Höhe der Abfindung ab?

Grundsätzlich gilt: Die Höhe der Abfindung bei Kündigung ist Verhandlungssache. Neben dem Verhandlungsgeschick beider Parteien bzw. ihrer juristischen Vertreter ist sie von bestimmten Faktoren abhängig wie zum Beispiel:

  • Rechts- und Sachlage
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Verlauf des Gerichtsverfahrens (im Falle einer Kündigungsschutzklage): Je länger der Prozess, desto höher das Kostenrisiko des ehemaligen Chefs
  • Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Neubesetzung des Arbeitsplatzes

Je höher die Chancen des Arbeitnehmers sind, dass ein etwaiger Kündigungsschutzprozess zu seinen Gunsten entschieden wird, desto höher ist in der Regel die erzielbare Abfindung.

Bestehen dagegen eher geringe Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung, dürfte die angebotene Summe wohl niedriger ausfallen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die ordentliche Kündigung oder außerordentliche Kündigung keine inhaltlichen und formalen Fehler aufweist.

Auch die Größe des Unternehmens wirkt sich auf die durchschnittliche Höhe der Abfindung aus.

Höhe der Abfindung bei Kündigung nach Betriebsgröße

Was ist die Regelabfindung?

Die Regelabfindung, die auch als Faustformel oder Daumenformel bezeichnet wird, ist eine Art Richtschnur zur Berechnung von Abfindungen. Sie basiert vor allem auf:

  • der Höhe des zuletzt gezahlten Monatsgehalts,
  • der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers im Betrieb.

Die Regelabfindung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie dient vielmehr als Richtwert für Vergleichsverhandlungen. So kann die tatsächlich vereinbarte Abfindungssumme deutlich höher oder niedriger ausfallen. Ebenfalls wichtig zu wissen: Bundesweit werden verschiedene Formeln angewendet, die teilweise auch das Alter des Beschäftigten zugrunde legen.

Nach der am häufigsten genutzten Formel beträgt die Regelabfindung einen halben Bruttoverdienst je Beschäftigungsjahr, wie wir im Folgenden erläutern.

 

Abfindung berechnen

Allgemein kann gesagt werden: Die Höhe der Abfindung bei Kündigung ist unterschiedlich und berechnet sich in der Regel aus Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Länge der Betriebszugehörigkeit in Jahren. In einigen Fällen wird bei der Berechnung der Abfindung auch das Lebensalter des Gekündigten berücksichtigt. In diesem Fall erhöht sich der Faktor von 0,5 gegebenenfalls auf 0,75 oder 1. Dadurch steigt auch die Summe der Abfindung.

Beispiel aus der Praxis

Ein Zeitungsredakteur war 8 Jahre lang für ein Medienunternehmen tätig. Seine Arbeitsleistung wurde zuletzt mit monatlich 3.500 Euro vergütet. Demzufolge würde die Regelabfindung 14.000 Euro betragen (3.500 Euro x 0,5 x 8 Jahre).

Gemäß § 10 Kündigungsschutzgesetz beläuft sich der Betrag einer Auflösungsabfindung in der Regel auf 12 Monatsverdienste. Das Alter des Arbeitnehmers hat dabei folgenden Einfluss:

  • Hat ein Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mind. 15 Jahre bestanden, wird ein Betrag bis zu 15 Monatsverdiensten festgesetzt.
  • Hat ein Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mind. 20 Jahre bestanden, wird ein Betrag bis zu 18 Monatsverdiensten festgesetzt.
 

Regionale Unterschiede und Besonderheiten bei der Regelabfindung in Deutschland

In Deutschland existiert zwar eine allgemein akzeptierte Faustregel für die Berechnung von Abfindungen, dennoch können regionale Unterschiede und Besonderheiten die Höhe Ihrer Abfindung beeinflussen. Faktoren, die bei der Ermittlung einer angemessenen Abfindungshöhe zu berücksichtigen sind, umfassen:

  • Regionale Gerichtsentscheidungen
    Gerade in Gebieten, in denen häufig Kündigungsschutzklagen verhandelt werden, können sich regionale Gepflogenheiten entwickeln, die von der allgemeinen Faustformel zur Höhe der Regelabfindung abweichen.
  • Wirtschaftsstruktur
    In Regionen mit einer hohen Dichte an Großunternehmen oder Konzernen kann es durch tarifvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen zu Besonderheiten bei der Abfindungshöhe kommen. In Gegenden mit vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) können sich wiederum andere Standards herausbilden.
  • Tarifverträge
    Einige Tarifverträge enthalten eigene Regelungen zur Abfindung, die von der Faustformel abweichen können. Hierbei kann es regionale Unterschiede geben, je nachdem, welcher Tarifvertrag in einer bestimmten Region vorherrschend ist.
  • Historische Entwicklungen
    In einigen Teilen Deutschlands, beispielsweise in ehemaligen Industriegebieten, haben historische Entwicklungen und Strukturwandel zu besonderen Regelungen und Traditionen geführt, die die Abfindungskultur beeinflussen.
  • Durchschnittliches Einkommen
    In Regionen mit einem höheren Durchschnittseinkommen können Abfindungen tendenziell höher ausfallen als in Gebieten, in denen die Löhne generell niedriger sind.
  • Betriebsräte und Gewerkschaften
    In Regionen mit einer starken gewerkschaftlichen Präsenz oder aktiven Betriebsräten kann es zu höheren Abfindungen kommen, da diese oft besser verhandeln können.
 

Mehr Verhandlungssicherheit beim Abfindungsanspruch durch Rechtsberatung

Manchmal bieten Arbeitgeber von sich aus eine Abfindung an. Auch ohne, dass der gekündigte Mitarbeiter auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses klagt. Sie möchten eine Kündigungsschutzklage vermeiden – zum Beispiel, weil diese in erster Instanz auch für den Gewinner immer mit Kosten verbunden ist? Dann kann es durchaus die richtige Entscheidung sein, die Abfindung in der vorgeschlagenen Höhe zu akzeptieren.

Sie sollten aber bedenken, dass eine Klage vor dem Arbeitsgericht Ihre Chancen auf eine höhere Abfindung möglicherweise steigert. Unser Ratschlag: Sichern Sie sich die Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht.

Er kann beurteilen, welche Abfindungssumme in Ihrem Fall realistisch ist und für Sie mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln.

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Müssen Abfindungen versteuert werden?

Sie haben eine hohe Abfindung ausgehandelt? Das ist Grund zur Freude – allerdings auch für das Finanzamt! Denn 2006 wurde der Steuerfreibetrag für Abfindungen abgeschafft. Damit unterliegen sie in voller Höhe der Lohnsteuerpflicht.

Es gibt aber auch gute Nachrichten: Als außerordentliche Einkünfte werden Abfindungen im Vergleich zum gewöhnlichen Arbeitsverdienst steuerlich besonders behandelt (§ 34 EStG). So lässt sich die Steuerlast durch die sogenannte Fünftelregelung (auch Fünftelungsmethode genannt) senken.

Wie sie funktioniert? Einfacher als es vielleicht den Anschein hat: Zunächst errechnet man die Lohn- oder Einkommenssteuer für das reguläre Jahreseinkommen. Dann wird ein Fünftel der Abfindung zum Einkommen hinzuaddiert und wiederum die Einkommenssteuer ermittelt. Die Differenz zwischen den beiden Einkommenssteuersummen wird nun verfünffacht. Dieser Posten wird der Steuerlast hinzugerechnet, die sich ohne Abfindung ergeben würde.

Insbesondere für Arbeitnehmer mit eher niedrigerem Einkommen zahlt sich die Fünftelregelung aus. Wer sowieso schon zu den Top-Verdienern zählt, profitiert dagegen weniger oder sogar gar nicht.

 

Ist die Abfindung sozialversicherungsfrei?

In der Sozialversicherung sind bei Erhalt einer Abfindung keine zusätzlichen Abgaben zu entrichten – weder für die Kranken- und Rentenversicherung noch für die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Beiträge für die eigene Krankenversicherung müssen im Regelfall nicht aus der Abfindung bezahlt werden. Ausnahme: Sie sind freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dann fließt auch die Abfindung in die Berechnung der Beiträge ein. Gut zu wissen: Entschädigt der Arbeitgeber mit der Abfindung nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern noch ausstehende Gehaltszahlungen Weihnachtsgeld oder nicht genommene Urlaubstage, sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. In dem Fall wird die Abfindung wie eine Gehaltszahlung behandelt.

Arbeitnehmer haben auch die Möglichkeit, die Abfindung bei Kündigung ganz oder teilweise in die Rentenkasse einzahlen zu lassen. Um jedoch Nachteile in Steuer oder Rente, die dadurch entstehen können, zu umgehen, können sich Betroffene die Abfindung auch als eine Art Wertguthaben an die Deutsche Rentenversicherung übertragen lassen.

Sollten Sie unsicher sein, wie Ihre Abfindung aus Sicht der Sozialversicherung eingeordnet wird, lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten.

 

Wird Abfindung auf Arbeitslosengeld angerechnet?

Ganz gleich, wie hoch die Abfindung ist: Sie wird nicht auf Ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Es gibt aber eine Ausnahme, bei der eine Abfindung Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld haben kann. Nämlich dann, wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber bei einem Abfindungsvergleich – etwa im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens – auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen und dadurch die für Sie geltende Kündigungsfrist verkürzt wird. Dann ruht das Arbeitslosengeld bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist.

Das heißt jedoch nicht, dass Sie als Leistungsbezieher insgesamt weniger Geld von der Arbeitsagentur erhalten, so wie das bei einer Sperrzeit der Fall wäre. Die Zahlung der Bezüge setzt einfach zu einem späteren Zeitpunkt ein.

 

Hajo Brumund

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, rbo-Rechtsanwälte und Notarin GbR
  • ARAG Partneranwalt & Arbeitsrechts-Experte
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2008

Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht in Oldenburg und unterstütze Arbeitnehmende in unserer Kanzlei bei allen rechtlichen Angelegenheiten. Mein Ziel ist es, die oft komplizierte Rechtsprechung im Arbeitsrecht verständlich für jeden aufzubereiten. Ich beantworte gerne Fragen und bin unter folgender Nummer erreichbar:

hb@rbo-rechtsanwaelte.de

 

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