
Als Verein beim Landessportbund Sachsen e.V. sind Sie über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab:

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadenersatzansprüchen.
schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.
Wir ersetzen Kosten, wenn zum Beispiel Zähne oder Brillen zu Schaden kommen.
Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 50.000 Euro.
Werden Umweltschäden verursacht, übernehmen wir die Kosten bis 3.000.000 Euro.
Rückhalt für Ihre Vorstände, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands-/Vereinstätigkeit nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen.
Wir ersetzen den Schaden, wenn Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen beispielsweise veruntreut werden.
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Im Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch
Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich an unser Versicherungsbüro!
Am besten geht das über unsere Online-Formulare.
Sollten dabei Fragen auftauchen, schauen Sie gerne in unsere FAQs.
Oder kontaktieren Sie Ihr Versicherungsbüro.

Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus?
Die Sportversicherung kann im Rahmen der persönlichen Absicherung der versicherten Personen nur als Beihilfe verstanden werden, ihre Leistungen müssen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen. Somit kann die Sportversicherung keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Die Absicherung der Verbands- und Vereinsrisiken über die Sportversicherung ist weitreichend und bietet den Versicherten einen vielfältigen Schutz über diverse Versicherungssparten. Hierüber decken wir den pauschalen Versicherungsbedarf ab. Den individuellen Bedarf der Absicherung muss jeder Sportler und jeder Verein für sich feststellen und sich entsprechend zusätzlich versichern.
So können sich Vereine zusätzlich absichern
- Kfz-Zusatzversicherung Auswärtsspiele oder Turniere in anderen Städten sind fester Bestandteil des Spielbetriebs in den Sportvereinen. Damit Eltern oder Mitglieder auf diesen Fahrten, die meistens im privaten Pkw zurückgelegt werden, optimal geschützt sind, sollte jeder Verein über eine entsprechende Zusatzversicherung nachdenken.
- Nichtmitgliederversicherung Versicherungsschutz für aktiv teilnehmende Nichtmitglieder an Veranstaltungen
- Reise-Sicherungsschein Gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung, wenn der Verein Reisen organisiert.
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