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01.01.2016

Vorsicht im Umgang mit Böller-Kanonen

Das Böllern zu großen Festen ist eine alte Tradition. Mit Salutschüssen sollte das Schützenfest feierlich eingeleitet werden. Plötzlich flogen Teile einer Kanone durch die Luft und verletzten mehrere Gäste.

Beim so genannten „Anböllern“ wurden zwei gusseiserne Kanonen gezündet. Dabei kam es zu dem Unglück. Durch den Druck wurden Metallteile von einer Kanone nach hinten geschleudert und trafen eine Gruppe von Gästen, die im Abstand von circa drei Metern zur Kanone in ein Gespräch vertieft waren.

Der veranstaltende Schützenverein musste sich im Anschluss mangelnde Wartung der Kanone vorwerfen lassen. Grundsätzlich besteht bei Böllerkanonen die Gefahr der Materialermüdung. Die Geräte müssen daher regelmäßig durch den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen kontrolliert werden. Das Eichamt bringt im Anschluss an die Kontrolle ein entsprechendes Siegel an.

Im vorliegenden Fall war die Prüfung vollständig unterlassen worden. Außerdem erfüllte der Schützenbruder, der für die Bedienung abgestellt worden war, zwar die Alters-Untergrenze, die bei 21 Jahren liegt, er war aber nicht im Besitz der erforderlichen „Beschussgenehmigung“.

Zum Glück war es in diesem Fall bei drei Personen zu nur leichten Verletzungen gekommen. Die ARAG Sportversicherung gab dem Schützenverein Rückendeckung für den Schadenfall und trat gegenüber den drei Anspruchstellern und ihren Krankenkassen in die Regulierung ein.

Der Verein erkundigte sich – zwar verspätet, aber dafür gewissenhaft – nach den Vorschriften, die beim Böllerschießen zu beachten sind.

Dennoch ist selbst bei Einhaltung aller Vorschriften im Umgang mit Böllerkanonen immer Vorsicht geboten.
Im Rheinland hatte sich kürzlich ein Fotograf schwere Kopfverletzungen zugezogen, als ein Schwarzpulver-Böller vorzeitig losgegangen war. Im Juni 2012 wurde ein Mann beim Zünden einer Kanone von der Schwarzpulverladung an der Hand getroffen und schwer verletzt.

Als Mitglied eines Vereins, der einem Landessportbund-/verband angehört, der einen Sportversicherungsvertrag mit der ARAG Sportversicherung abgeschlossen hat, genießen Sie übrigens auch Unfall-Versicherungsschutz.

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