Neuer Fall aus der Praxis
Die Altherren-Abteilung eines Fußball-Clubs im Rheinland hatte auch in diesem Jahr wieder ein Turnier mit Mannschaften anderer Sportvereine organisiert und freute sich über die Austragung auf dem heimischen Sportplatz.
Nachdem bereits zwei Begegnungen absolviert waren, trat endlich auch die gastgebende AH-Mannschaft ihr erstes Spiel an.
In der 2. Halbzeit und noch beim Stand von 0:0 passierte es dann. Markus C*., der Stürmer des FC, setzte zu einem langen Sprint an, um einen zu weit geflankten Ball zu erreichen.
Plötzlich brach er ohne erkennbaren Anlass zusammen und blieb reglos am Boden liegen.
Seine Mitspieler waren sofort bei ihm. Das Spiel wurde unterbrochen.
Die anwesenden Rettungssanitäter leisteten erste Hilfe, auch ein Notarzt wurde verständigt, der innerhalb weniger Minuten vor Ort war.
Leider blieben alle Reanimationsmaßnahmen ohne Erfolg: Markus C. verstarb noch auf dem Sportplatz an den Folgen eines Herzinfarkts. Markus und seine Mitspieler hatten bei 40 Grad in der Sonne Fußball gespielt; der Sportplatz befand sich während der gesamten Spieldauer in der prallen Sonne.
Das Turnier wurde abgebrochen.
Im vorliegenden Falle führte nicht ein Unfallereignis, d. h. ein von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis, zum Tod des Spielers, sondern der Spieler Markus C. brach durch ein inneres organisches Leiden körperlich zusammen.
Es handelte sich also nicht um ein "Unfallereignis" im Sinne der Bedingungen zur Unfallversicherung. Für solch tragische Fälle sehen die Sportversicherungsverträge aber eine Erweiterung vor. Danach sind Todesfälle mitversichert, wenn sie unmittelbare Folge eines auf der Sportstätte während oder unmittelbar nach der aktiven Teilnahme an Wettkampf oder Training erlittenen körperlichen Zusammenbruchs sind.
Die Unfallversicherung der Sportversicherungsverträge enthält u. a. eine Todesfallleistung, deren Summe nach Alter und Familienstand gestaffelt ist.
Der Vorsitzende des FC füllte Tage später gemeinsam mit der Witwe des Mitglieds die Sport-Schadenmeldung für Unfallschäden aus und reichte sie an das Versicherungsbüro weiter. Die Todesfallsumme wurde nach Prüfung des Vorgangs ausgezahlt. Zumindest die Beerdigungskosten konnten damit aufgefangen werden.
Bei Fragen zu Schadenfällen und für Informationen rund um die Sportversicherung wenden Sie sich bitte an Ihr Sportversicherungsbüro beim LSB/LSV.
*Namen von der Redaktion geändert