Neuer Fall aus der Praxis
Alfred P. ist ein erfolgreicher Triathlon-Wettkampfsportler, der bereits seit mehreren Jahren an nationalen und internationalen Wettkämpfen teilnimmt.
Kürzlich befuhr er mit seinem Rennrad im Rahmen einer Trainingseinheit eine gut befahrene Landstraße am Stadtrand.
Am rechten Straßenrand hielt ein Fahrzeug. Der Halter stand an der geöffneten Heckklappe seines Wagens. In dem Moment, als Alfred an dem geparkten Wagen vorbeifuhr, „schoss“ der Schäferhund des Fahrzeughalters, der für Alfred nicht sichtbar hinter dem Fahrzeug gewesen war, auf die Straße und rannte in das Rennrad, direkt zwischen Tretlager und vorderem Laufrad.
Wegen der Wucht dieses Aufpralls stürzte der Radsportler über den Lenker seines Rennrades und verletzte sich schwer.
Der Hundehalter wurde von Alfreds Rechtsanwalt, dem wir im Rahmen des bestehenden Rechtsschutzvertrages Kostenzusage erteilt hatten, vergeblich außergerichtlich zum Schadenersatz aufgefordert.
Im Rahmen des sich dann anschließenden Klageverfahrens wurde der Hundehalter zu Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt.
Die aufgrund des vom Gericht angeregten Vergleichs für Alfred entstandenen anteiligen Anwalts- und Gerichtskosten wurden von der ARAG Sportversicherung, die auch Deckung für Rechtsschutzschäden beinhaltet, in vollem Umfang übernommen.
*Name von der Redaktion geändert