Neuer Fall aus der Praxis
Der Frühling naht. Petra, Inga, Yvonne und Eva haben eine Wochenend-Kanutour geplant. Sie kennen sich lange, sind alle Mitglieder in einem Kanu-Verein.
Dieses Mal soll sie die Tour durch die Kanäle von Hamburg führen.
Da keine der Teilnehmerinnen die Möglichkeit hat, ein eigenes Boot zum Startpunkt der Tour zu transportieren, nehmen sie Kontakt zu einem Hamburger Kanu-Verein auf und leihen sich die Boote für die Tour aus.
Es geht los!
Bei herrlichem Frühlingswetter fahren sie als erstes auf der Außenalster. Ihnen sind jedoch die Verkehrsregeln auf der Alster nicht bekannt. Hier heißt es „Rechtsfahrgebot“.
Petra und Inga fuhren auf der linken Seite, als ihnen plötzlich ein Rennvierer mit hoher Geschwindigkeit entgegenkam. Auch das Ausweichmanöver in letzter Sekunde konnte die Kollision nicht verhindern. Beide Boote trugen erhebliche Schäden davon.
Schnell war klar: Petra und Inga hatten die volle Verantwortung für die Kollision zu übernehmen.
Die Stimmung war getrübt. Die Tour musste schon früh abgebrochen werden, auch weil das Kanu nicht mehr fahrtüchtig war.
Der Eigner des Rennvierers machte den entstandenen Schaden bei dem Verein, der die Boote verliehen hatte, geltend. Der Verein wiederum meldete den Schaden seiner Sport-Haftpflicht-Versicherung. Die konnte allerdings für dieses Schadenereignis keinen Versicherungsschutz zur Verfügung stellen. Eine wichtige Voraussetzung war nicht gegeben: Die Tour war keine satzungsgemäße Vereinsveranstaltung.
Der Verein hatte allerdings vorgesorgt und eine Zusatzversicherung für die Nutzung der vereinseigenen Boote außerhalb des Vereinsbetriebes abgeschlossen. Über diese Versicherung konnte der Schaden beglichen werden.
Alle waren zufrieden! Der Rennvierer wurde repariert und die „Vier“ konnten ihre nächste Tour planen.