Neuer Fall aus der Praxis
ODer Schadenfall des Monats kommt dieses Mal aus dem Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Der VfL hatte zu Beginn des Jahres für seine Trainer die Durchführung von verschiedenen Lehrgängen geplant. Unter anderem wurden dafür in einem Sportpark Sportstätten und Schulungsräume sowie verschiedene Nebenleistungen wie z. B. Verpflegung und Unterkunft gebucht.
Im Juni stellte sich dann heraus, dass die Lehrgänge nicht wie geplant stattfinden können.
Zu diesem Zeitpunkt wäre die kostenfreie Stornierung der Leistungen noch möglich gewesen.
Die zuständige Mitarbeiterin des Sportvereins hatte den Termin zur Überprüfung der Stornierung versehentlich für das Folgejahr in den Kalender eingestellt. Somit versäumte es der Verein, die Veranstaltung abzusagen und die gebuchten Leistungen rechtzeitig zu stornieren.
Der Sportpark machte das Nutzungsentgelt abzüglich einer Pauschale für ersparte Aufwendungen gegen den VfL Lehensberge geltend.
Die Rechnung über rund 3.500,- Euro wurde im Rahmen der im Sportversicherungsvertrag enthaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung übernommen.