Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

Freie Fahrt für Mitglieder und Helfer

Zur Durchführung des Vereinsbetriebes gehört aber auch die Beförderung von Mitgliedern zu und von satzungsgemäßen Veranstaltungen, an denen sie in Ihrer Funktion und im Auftrag des Vereins teilzunehmen haben.

Versichert sind Unfallschäden an Fahrzeugen, die im Auftrag des Vereins eingesetzt werden.

Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa und allen Anliegerstaaten des Mittelmeers.

Schon der Basisschutz umfasst Fahrten zu und von versicherten Veranstaltungen des Vereins, sowie z.B. Karnevalsitzungen, Vorstandssitzungen, Auftritte und Training, soweit die Personen dort in Ihrer Funktion teilzunehmen haben.

Optional können Sie den Schutz noch mit geringeren Selbstbeteiligung, Ausgleich einer Hochstufung der Schadenfreiheitsstufe in der eigenen Vollkaskoversicherung und Insassen-Unfallschutz erweitern.

Angebot und Beratung

Sie haben Interesse an einer zusätzlichen Absicherung Ihres Vereins? Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

 

So schließen Sie die Kfz-Zusatzversicherung ab

Telefonisch unter 0211 963-3707
Rufen Sie uns an oder lassen Sie sich zurückrufen. Dann erstellen wir Ihnen am Telefon Ihr Angebot, welches wir Ihnen zuschicken und Sie nur unterschrieben zurücksenden müssen.

 

Bei Schäden an einem fremden Fahrzeug
Sollten Sie ein fremdes Fahrzeug beschädigt haben, melden Sie diesen Schaden bitte Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung.