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Absicherung für Ihre Brauchtumswagen, Anhänger und Zugmaschinen

Zugmaschinen und Anhänger müssen versichert sein – auch wenn sie nicht zulassungspflichtig sind. Wir bieten Ihnen den dafür notwendigen Schutz für einen sicheren und gelungenen Umzug!

Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Karneval- und Festumzügen

Haftpflichtschutz bis 100 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden und bis zu 8 Millionen Euro je geschädigter Person

Teilkasko-Schutz mit Schutz gegen Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch, Kurzschlussschäden an der Verkabelung, Schäden an der Verkabelung bei Marderbiss

Angebot und Beratung

Sie haben Interesse an einer zusätzlichen Absicherung Ihres Vereins? Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Warum braucht Ihr Verein eine Anhängerversicherung?

Sie haben viel Zeit und Geld in den Aufbau Ihrer Festwagen gesteckt – dieses Engagement sollten Sie gut absichern. Dabei ist eine Haftpflichtversicherung bei der Teilnahme an Umzügen sowohl für Zugmaschinen als auch Anhänger jeweils verpflichtend. Nur so kommen Sie bei Schäden nicht ins Schwitzen.

Was tun im Schadensfall

Was tun, wenn etwas passiert ist?

Wann immer etwas passiert, sollten Sie sich schnellstmöglich bei uns melden. Am besten telefonisch.
Wir helfen Ihnen dann schnell und unkompliziert.

0211 963-1977

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