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Wie können wir Ihnen heute weiterhelfen?

Damit die Karnevals- und Fastnachtsvereine, Faschingsgilden und Narrenzünfte einen auf ihre besonderen Risikoverhältnisse zugeschnittenen Versicherungsvertrag abschließen können, hat der Bund Deutscher Karneval e. V. (BDK) mit der ARAG Sportversicherung Rahmenvereinbarungen geschaffen, die sich an den speziellen Risiken der Vereine zur Pflege des Brauchtums Karneval orientieren.

Ihr schneller Weg zu kompetenter Beratung

Björn Bauer ist Ihr Spezialist für den Bereich Karneval und beantwortet alle Ihre Fragen.

Tel: (0211) 963-3707

E-Mail:

Ihr Ansprechpartner für Vereine und Verbände
Details zum Sportversicherungsvertrag
 

Alle Details zur Gruppenversicherung für Vereine im Bund Deutscher Karneval

Der Rahmenvertrag für den Karneval deckt diese Bereiche ab

Die ARAG Rahmenversicherung kurz erklärt

Als Verein im Bund Deutscher Karneval e.V. können Sie sich über die ARAG umfassend absichern. Die Landesverbände im BDK haben ebenso wie die überwiegende Anzahl der Regionalverbände Rahmenvereinbarungen, bzw. Gruppenverträge mit der ARAG vereinbart. Diese speziell für Vereine im BDK entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab.

  • Pauschaler Versicherungsschutz als Veranstalter von Sitzungen und Umzügen
  • Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Vertrauensschadenversicherung für den Verein und seine Mitglieder
  • Unfallschutz für alle Mitglieder und Helfer bei Veranstaltungen einschließlich Wegerisiko – besondere Absicherung für den karnevalistischen Tanzsport
  • Vier Versicherungen zum günstigen Pauschalbeitrag
Versicherung für Karnevalsvereine

Unfall

 

Absicherung für Mitglieder und Helfer einschließlich Wegerisiko

Haftpflicht

 

Wir schützen den Verein und seine Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen

Vertrauens­schaden

Wir ersetzen den Schaden, wenn Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen beispielsweise veruntreut werden

Rechtsschutz

 

Wir schützen Ihr Recht als Verein und Ihre Mitglieder

Icon Feste Karneval

Feste und Sitzungen

Wir versichern Ihre Veranstaltungen pauschal und decken wichtige Erweiterungen wie Mietsachschäden ab.

Icon Umzüge Karneval

Umzüge

Ihr Verein ist bei der Teilnahme versichert. Eigene Umzüge sind bis zu festgelegten Gemeindegrößen pauschal eingeschlossen.

 
Reicht der Schutz aus

Reicht der Schutz der Rahmenvereinbarung eigentlich aus?

Die weitreichende Absicherung über den BDK, bzw. seiner Landes- / Regionalverbände bietet eine umfangreiche Absicherung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs in den Sparten Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Vertrauensschaden. Zudem besteht für alle Mitglieder und Helfer bei Veranstaltungen fürsorglich eine Unfallversicherung, wenn einmal ein Unfall passiert. Der Schutz umfasst ebenso die Veranstaltung von öffentlichen Festveranstaltungen und Umzüge in Gemeindegrößen bis 100.000 Einwohner. Eigene Umzüge in Großstädten können zusätzlich eingeschlossen werden – ebenso bietet die ARAG Ihnen spezielle Absicherungen für Festkomitees. Eine subsidiäre Kfz-Haftpflicht ist bereits in der Rahmenvereinbarung für zugelassene Zugmaschinen und Anhänger mit TÜV-Zulassung eingeschlossen. Für die erforderliche Kfz-Haftpflicht als Erstdeckung bieten wir Ihnen ebenso gute Sonderkonditionen.
Individuelle Absicherungen der Vereine, z. B. Sachversicherungen für Gebäude und Vereinsinventar, sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Nachfolgende Zusatzangebote sind beispielsweise zu empfehlen:

So können sich Vereine zusätzlich absichern

  • Inventarversicherung Ersetzt Schäden unter anderem durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl
  • Kfz-Haftpflichtversicherung für Zugmaschinen und Anhänger Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden bei der Teilnahme an Umzügen
  • Vermögensschaden-Zusatzversicherung Versicherungsschutz besteht bei fahrlässigen Pflichtverletzungen, die zu einem Vermögensschaden beim eigenen Verein führen
  • Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz Absicherung von Schäden an eingesetzten Pkw – egal ob auf dem Weg zum Training oder Vereinsauftritt: Mitglieder, deren Eltern und Ehrenamtliche sind für Ihren Verein viel unterwegs. Meistens im privaten Pkw. Umso wichtiger ist ein starker Versicherungsschutz im Schadensfall.
 

Zusatzversicherungen für Ihren Karnevalsverein

Vereine im Bereich Karneval sind über den Rahmenvertrag des Bund Deutscher Karneval (BDK) abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Verein vor:

Individuelle Pakete

Aus der langjährigen Erfahrung als großer Verbands- und Vereinsversicherer wissen wir: Jeder Verein ist besonders. Und anders. Daher können wir unseren Versicherungsschutz auch ganz flexibel gestalten und ihn exakt auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Vereins zuschneiden.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

So bieten wir zum Beispiel folgenden Spezial-Schutz an:

Für Ihre Veranstaltungen
Veranstaltungsversicherung, Zeltversicherung

Feedback Vereinsversicherung
 

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