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Freie Fahrt für Mitglieder und Helfer

Zur Durchführung des Chorbetriebs gehört auch die Beförderung von Mitgliedern zu und von satzungsgemäßen Veranstaltungen, an denen sie in Ihrer Funktion und im Auftrag des Vereins teilzunehmen haben.

Versichert sind Unfallschäden an Fahrzeugen, die im Auftrag des Vereins eingesetzt werden.

Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa und allen Anliegerstaaten des Mittelmeers.

Schon der Basisschutz umfasst Fahrten zu und von versicherten Veranstaltungen des Vereins, sowie z. B. offiziell angesetzte Chorproben, Sängertreffen und zu Vorstands- / Ausschusssitzungen, soweit die Personen dort in Ihrer Funktion teilzunehmen haben.

Wir zahlen einen finanziellen Ausgleich nach Vorleistungspflicht der eigenen Kaskoversicherung. Das bedeutet: Besteht eine eigene Fahrzeugversicherung, muss sie zuerst in Anspruch genommen werden. Eine dort vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird in voller Höhe erstattet. Der nachgewiesene Verlust des Schadenfreiheitsrabatts wird von der Kfz-Zusatzversicherung bis 300 Euro erstattet.

Wir lassen Ihnen die Wahl:
Sie wollen sich von Anfang an nur auf uns verlassen? Kein Problem! Wählen Sie die Vorleistungspflicht der eigenen Vollkaskoversicherung gegen einen geringen Mehrbeitrag einfach ab.

Angebot und Beratung

Sie haben Interesse an einer zusätzlichen Absicherung Ihres Vereins? Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

 
 

So schließen Sie die Kfz-Zusatzversicherung ab

Telefonisch unter 0211 963-3737
Rufen Sie uns an oder lassen Sie sich zurückrufen. Dann erstellen wir Ihnen am Telefon Ihr Angebot, welches wir Ihnen zuschicken und Sie nur unterschrieben zurücksenden müssen.

 

Bei Schäden an einem fremden Fahrzeug
Sollten Sie ein fremdes Fahrzeug beschädigt haben, melden Sie diesen Schaden bitte Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung.