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Auf den Punkt

 
  • Radfahrer müssen am Zebrastreifen anhalten und Fußgängern Vorrang gewähren.
  • Bei Unfällen auf Zebrastreifen kann Radfahrern Mitschuld zugesprochen werden.
  • Auch Kinder haben am Zebrastreifen keinen Vorrang, es sei denn, sie schieben ihr Fahrrad.
  • Verstöße können für Radfahrer teuer werden; "Rollern" am Zebrastreifen ist jedoch erlaubt.
 
 

Darf man mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren?

Als Radfahrer müssen Sie sich vor einem Zebrastreifen genauso wie ein Autofahrer verhalten – bremsen und anhalten. Fußgänger und Rollstuhlfahrer, die den Fußgängerüberweg nutzen wollen, haben Vorrang. Achtung, wenn der Zebrastreifen über Ihren Radweg führt: Auch hier haben Fußgänger Vorrang.

Möchten Sie selbst als Radler am Zebrastreifen die Straße überqueren, sollten Sie absteigen und Ihr Rad schieben. So haben Sie Vorrang vor den Autos und anderen Verkehrsteilnehmern. Ist die Straße frei, dürfen Sie auch über den Zebrastreifen radeln. Kommt es zu einem Unfall, weil Sie den Zebrastreifen radelnd überquert haben, kann Ihnen eine Mitschuld angelastet werden.

In einem konkreten Fall querte ein motorbetriebener Pedelec-Fahrer sehr zügig einen Zebrastreifen, und wurde von einem Auto frontal erfasst und dabei erheblich verletzt. Trotzdem mussten die Autofahrerin und deren Kfz-Versicherung nur ein Drittel der Folgekosten tragen. Auch die Berufung war erfolglos. Der Pedelec-Fahrer hätte nur dann Vorrang am Zebrastreifen gehabt, wenn er abgestiegen wäre und seinen motorisierten Drahtesel geschoben hätte (Oberlandesgericht Hamm, Az.: I-9 U 54/17).

Auch das Landgericht Frankenthal entschied gegen eine Radlerin, die plötzlich von einem Radweg abbog, auf den Zebrastreifen fuhr und dabei mit einem Auto kollidierte. Ist das Einschwenken des Radfahrers für den Autofahrer nicht absehbar und ein Unfall daher unvermeidbar, kann dem Radler unter Umständen sogar die alleinige Schuld zugesprochen werden (Az.: 2 S 193/10).

 

Dürfen Kinder mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren?

Radfahrende Kinder genießen auf dem Zebrastreifen eigentlich kein Vorrecht. Das bedeutet, nur wenn sie absteigen und ihr Fahrrad schieben, gelten sie als Fußgänger und haben Vorrang. Trotzdem spricht die Straßenverkehrsordnung in Paragraf 3 Absatz 2a von einer besonderen Rücksichtnahme auf Kinder. Das bedeutet in der Praxis: Autofahrer sind angehalten, besonders vorsichtig zu sein und gegebenenfalls zu warten, wenn ein Kind auf einem Fahrrad den Zebrastreifen überqueren möchte. Falls etwas passiert, können Kinder aber trotzdem ein Mitverschulden tragen.

 

Mit Fahrrad über Zebrastreifen: Dieses Bußgeld droht laut StVO

Verstöße gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) können auch für Sie als Radfahrer empfindlich sein, besonders, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden. So kann Fehlverhalten an einer roten Ampel beispielsweise von 60 bis 180 Euro kosten – plus einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.

Überqueren Sie als Radfahrer fahrend den Zebrastreifen und behindern dabei Fußgänger, kann dies ein Verwarngeld von 20 Euro nach sich ziehen. Sie sollten also stets Rücksicht auf Fußgänger nehmen, insbesondere wenn diese den Zebrastreifen bereits nutzen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Geschwindigkeit, mit der Radfahrer den Zebrastreifen überqueren. Wer ohne Anhalten und mit erhöhter Geschwindigkeit den Zebrastreifen befährt, insbesondere wenn dieser gleichzeitig von Fußgängern oder Rollstuhlfahrern genutzt wird, riskiert ebenfalls ein Verwarngeld von 10 Euro.

Generell sollten Sie als Radfahrer immer darauf achten, den fließenden Verkehr nicht zu behindern. Wenn ein Autofahrer wegen eines Radfahrers auf dem Zebrastreifen bremsen oder anhalten muss, kann dies als vermeidbare Behinderung gewertet werden und ein weiteres Verwarngeld von 10 Euro zur Folge haben.

 

Fahrradfahren auf dem Gehweg

In der Regel ist Radfahrern das Fahren auf dem Gehweg untersagt. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass Radfahrer den Gehweg nutzen, um einen Zebrastreifen zu erreichen. In solchen Fällen droht ein Bußgeld von mindestens 55 Euro.

Wer also kein Bußgeld riskieren will, sollte das Überqueren des Zebrastreifens möglichst vermeiden. Im Zweifelsfall lieber kurz absteigen und das Fahrrad zu Fuß über den Zebrastreifen schieben.

 
 

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Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

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