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Auf den Punkt

 
  • Radfahrer dürfen bis zu einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille fahren. Bei Werten darüber oder bei auffälligem Verhalten kann die Polizei das Weiterfahren verbieten.
  • Bei einem Wert von 1,6 Promille oder mehr können neben Geldstrafen auch Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot verhängt werden, auch für das Fahrrad.
  • Für Pedelecs, die bis 25 km/h unterstützen, gelten dieselben Promillegrenzen wie für normale Fahrräder. Schnellere E-Bikes haben eine Grenze von 0,5 Promille, und ab 1,1 Promille gilt das Fahren sogar als Straftat.
  • Das Fahren unter Alkoholeinfluss auf dem Fahrrad kann dazu führen, dass der PKW-Führerschein eingezogen wird. Außerdem kann die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gefordert werden.
 

Wie viel Promille auf dem Fahrrad sind erlaubt?

Grundsätzlich liegt die Promillegrenze für Radler höher als die für Autofahrer. Konkret bedeutet das: Wenn Sie auf dem Rad mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut haben und in eine Polizeikontrolle geraten, ist Ihre Fahrt beendet. Radlern, die unter 1,6 Promille liegen und unauffällig fahren, darf die Polizei das Weiterfahren aber nicht verbieten.

 

Welche Strafen drohen ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad?

Nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer gelten in Deutschland strenge Regeln beim Fahren unter Alkoholeinfluss. Wer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad erwischt wird, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Dazu gehören 3 Punkte im Verkehrszentralregister, ein Bußgeld und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Schon bei 0,3 Promille und mehr droht bei auffälligem Fahrverhalten eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

 

Promillegrenzen bei E-Bikes und Pedelecs

Für das Strafmaß beim alkoholisierten Radeln mit Motorunterstützung kommt es ganz auf die Leistung des Rades an. Bei Pedelecs, deren Motor Sie nur bis 25 km/h beim Fahren unterstützt, gelten die gleichen Regeln wie bei normalen Fahrrädern.

Fahrer schnellerer Pedelecs und sogenannter E-Bikes, die ohne eigenen Pedaldruck fahren, werden wie Autofahrer behandelt: 0,5 Promille sind eine Ordnungswidrigkeit. Haben Sie 1,1 Promille Alkohol im Blut, gilt das auch ohne Ausfallerscheinungen als Straftat.

 
 

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Betrunken Fahrradfahren: Was passiert mit dem Führerschein?

Der Pkw-Führerschein im Zuge des alkoholisierten Radelns kann eingezogen werden, aber zumindest nicht direkt, da die Straftat ja nicht mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde. Allerdings kann die Verwaltungsbehörde im Fall des Falles die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen, da ein stark alkoholisierter Fahrer ungeeignet zur Führung eines Kraftfahrzeugs sein könnte.

Gut zu wissen: Eine MPU kann auch angeordnet werden, wenn kein Führerschein existiert. Das ist besonders für diejenigen relevant, die künftig planen einen Führerschein zu machen.

 

Darf man in der Probezeit betrunken Fahrradfahren?

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt beim Autofahren eine strikte 0,0-Promille-Grenze. Diese Regel greift für alle, die sich in der Probezeit befinden oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Regelung betrifft jedoch nicht das Fahrradfahren, sondern ausschließlich das Steuern eines Kraftfahrzeugs. Dementsprechend gibt es auch keine spezielle Promillegrenze für Fahrradfahrer unter 21 Jahren, unabhängig davon, ob sie im Besitz einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge sind oder nicht.

 
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Kann die Behörde Fahrradfahrern ein Fahrverbot aussprechen?

Das Ordnungsamt kann durchaus Fahrverbote gegen Radler aussprechen. Beispielsweise so lange, bis man einen medizinisch-psychologischen Eignungstest bestanden hat. Das passierte auch einem Mann in der Stadt Münster, der mit 2,1 Promille Alkohol und Drogen im Blut auf dem Fahrrad erwischt worden. Schon zuvor hatte er seinen Führerschein abgeben müssen, weil er betrunken Auto gefahren war.

In Münster ist Alkohol am Lenker mittlerweile die häufigste Unfallursache. Die Hälfte aller Blutproben bei Verkehrskontrollen werden dort von Radfahrern genommen. Die Stadt beschloss deshalb, mit hohen Geldbußen und Fahrverboten gegen alkoholisierte Radler vorzugehen.

Zum Thema Radfahrverbot nach einer Promille-Fahrt urteilte auch das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Wer auf einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille unterwegs ist und anschließend das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht fristgerecht beibringt, dem kann verboten werden, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

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