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Wann kann eine Ehe geschieden werden?

Eine Ehe kann nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Damit die Ehe gescheitert ist und geschieden werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein echtes Zusammenleben findet nicht mehr statt
  • Mindestens ein Partner erklärt, die Ehe nicht fortführen zu wollen
  • Mindestens ein Ehepartner reicht die Scheidung ein
  • Das Paar lebt mindestens ein Jahr getrennt
 
Icon Scheidung

Scheidung einreichen: Der Ablauf

Jede Scheidung ist anders. Deshalb unterscheiden Experten:

  • Einvernehmliche Scheidung nach einem Jahr Trennung
  • Scheidung ohne Einigkeit nach einem Jahr Trennung
  • Scheidung nach mehr als drei Jahren Trennung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung nach Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres haben Sie bereits alle Fragen geklärt und kommen bestenfalls mit einem Anwalt aus. Sind Sie nicht einig, ist es sinnvoll, dass die Anwälte sich um Einigung bemühen. Ist das nicht möglich, weil einer der Partner uneinsichtig ist, entscheidet der Richter. Als Eltern müssen Sie außerdem alle Fragen zu den Kindern regeln. Dazu gehören folgende Punkte:

  • Gemeinsames Sorgerecht (üblich)
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht (Wo leben die Kinder?)
  • Höhe des Unterhalts
  • Besuchsrecht

Je sachlicher der Ton zwischen den Eltern ist, umso besser für die Kinder. Optimal ist es, wenn sich beide die Fürsorge im Alltag weiter teilen. Dazu gehören z.B. das Abholen nach der Schule oder die gemeinsame Teilnahme an Elternabenden und Veranstaltungen.

Was kann eine Scheidung kosten?

Bei der Berechnung der Kosten für die Scheidung werden die Nettomonatseinkommen beider Partner über drei Monate berücksichtigt und ein eventuell zu zahlender Kindesunterhalt abgezogen. Meist wird pro Kind ein Abschlag von 250 Euro vorgenommen. Hinzu kommt der Wert des Versorgungsausgleichs. Hier werden zehn Prozent des Nettoeinkommens in drei Monaten mit der Anzahl der Versorgungsanwartschaften multipliziert. Der Wert wird aber mindestens mit 1.000 Euro angesetzt. Weitere Vermögenswerte – wie zum Beispiel eine vorhandene Immobilie – werden zu einem gewissen Prozentsatz mit einbezogen. Aus dem so berechneten Verfahrenswert ergeben sich die Gerichts- und Anwaltskosten.

Monatliches Nettoeinkommen Ehemann
Monatliches Nettoeinkommen Ehefrau
Versorgungsausgleich
Kosten Scheidung für einen Anwalt und das Gericht
Ca. 1.000 Euro (Bürgergeld) ca. 300 Euro (Bürgergeld) 2 Anwartschaften 1.339,45 Euro
Ca. 3.000 Euro Ca. 2.500 Euro 4 Anwartschaften 3.445,95 Euro

Mit eingerechnet werden zusätzlich zum Versorgungsausgleich unter Umständen:

Der Verfahrenswert wird vor der Verhandlung festgesetzt. Nach der gesetzlichen Regelung trägt jeder Ehepartner die Kosten seines Anwaltes selbst, die Gerichtskosten werden hälftig geteilt.

Ist eine Verfahrenskostenhilfe möglich?

Eine Scheidung ist mit einmaligen Kosten und einer finanziellen Mehrbelastung auf Dauer verbunden. Zu den einmaligen Kosten bei einer Scheidung gehören:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten

Anwalts- und Gerichtskosten errechnen sich aus dem Verfahrenswert. Auf Antrag wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht ausreichen, um die Kosten für das Verfahren oder den Anwalt aufzubringen. Je nach Vermögenslage werden dann alle Kosten oder anteilige Aufwendungen übernommen. Auch eine Ratenzahlung bis zu 48 Monaten ist möglich.

Die Voraussetzung ist, dass der Betroffene während der Scheidung und in den vier Jahren danach ein zu geringes Einkommen erzielt. Umgekehrt ist eine Verschlechterung des Einkommens auch Grund, die Raten zu kürzen oder ganz zu streichen. Das „einzusetzende Einkommen“ errechnet sich aus den monatlichen Einkünften nach Abzug aller Verpflichtungen und der jährlich vom Bundesjustizministerium neu festgelegten Freibeträge. Die Freibeträge gelten grundsätzlich bundesweit, soweit nicht lokal ein höherer Satz gilt.

Seit 1. Januar 2024 gilt ein Grundfreibetrag für den Rechtssuchenden und seinen Ehe- oder Lebenspartner von jeweils 619 Euro. Dazu kommt ein weiterer Freibetrag von 282 Euro bei Erwerbstätigkeit des Antragsstellers. Pro unterhaltsberechtigtem Kind beträgt der Freibetrag:

  • 496 Euro (volljährig)
  • 518 Euro (15 - 18)
  • 429 Euro (7 - 14)
  • 393 Euro (bis 6 Jahre)

Aktuell gelten nur in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Starnberg und München sowie in der Stadt München höhere Freibeträge.

Außerdem müssen die Wohn- und Lebensverhältnisse dem Einkommen angemessen sein. Wer Werte besitzt, kann zum Verkauf gezwungen werden.

Kosten nach der Scheidung

Die Kosten nach der Scheidung können lebenslang andauern oder über einen begrenzten Zeitraum anfallen. Folgende Kosten sind mit einer Trennung und späteren Scheidung verbunden:

  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Kindesunterhalt

Bei den Unterhaltskosten können sich Fristen empfehlen, zu denen ggf. der Unterhalt erneut geprüft wird. Der Unterhaltsberechtigte muss auf Anfrage des Zahlenden nachweisen, dass das Recht auf Unterhalt weiter besteht.

Was bei einer Scheidung nicht übersehen werden darf

Klären Sie vor der Scheidung:

  • Hausverkauf
  • Krankenkasse
  • Testament
  • Sorgerecht

Sie müssen das Haus nicht vor der Scheidung verkaufen, sollten sich aber einig über die Vorgehensweise sein. Informieren Sie die Krankenkasse über die Scheidung, damit eine Anpassung erfolgen kann. Das gilt besonders für privat Versicherte und deren Kinder. Die Kinder sollten möglichst über die Person versichert sein, bei der sie leben. Korrigieren Sie außerdem Ihr Testament, wenn der Partner nicht mehr als Haupterbe eingesetzt werden soll. Beim Sorgerecht ist eine richterliche Entscheidung nicht nötig, wenn Sie sich bereits einig sind.

Vorteil: Der Versorgungsausgleich nach Scheidung

Rentenanwartschaften bei Ehepartnern sind oft unterschiedlich hoch, ganz besonders, wenn nur einer der Partner Einnahmen erzielt hat. Mit dem Versorgungsausgleich sollen die unterschiedlichen Rentenansprüche ausgeglichen werden. Das gilt auch für Renten aus Versicherungen, wenn sie mit Renten- oder Kapitalwahlrecht zur Auszahlung kommen. Dabei handelt es sich um Anlagen, die nicht mit einer Einmalzahlung zur Auszahlung kommen, sondern in Form einer monatlichen Rente.

Geht eine Scheidung ohne Anwalt?

Für eine Scheidung besteht Anwaltszwang. Es müssen aber nicht zwei Anwälte die Vertretung übernehmen. Sind sich die Ehepartner einig, genügt ein Anwalt, der dann von dem Ehepartner beauftragt wird, der die Scheidung beantragt. Dieser Anwalt kann zwar mit beiden Ehepartnern sprechen und deren Einigung schließlich vor Gericht vortragen. Er ist aber der Anwalt der Person, die ihn beauftragt hat und wird im Zweifel auch dessen Interessen bevorzugt vertreten. Deshalb ist diese Vorgehensweise nur sinnvoll, wenn absolute Einigkeit über die Vereinbarungen zur und nach der Scheidung bestehen. Wofür der Anwalt bei der Scheidung wichtig ist:

  • Recherche und Berechnung der Folgesachen
  • Vermittler zwischen den Kontrahenten
  • Vorausschauende Klärung mit Rechtssicherheit für alle

Ohne Gericht ist eine Scheidung ebenfalls nicht möglich. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht ist gemäß Paragraf 1564 des Bürgerlichen Gesetzbuches zwingend erforderlich.

Icon Mediation

Mediation: Scheidung so fair wie möglich

Ist eine Ehe gescheitert, kann eine sachliche Kommunikation schwierig sein. Werden zudem zwei Anwälte beauftragt, vertreten die Experten zwar die Interessen ihrer Klienten, können dadurch die Konflikte auch verschärfen. Es geht vor allem darum, dass der eigene Klient möglichst keine Nachteile erleidet. Dass beide möglicherweise später noch miteinander auskommen müssen, spielt dabei eine geringere Rolle. Der Mediator versucht das zu vermeiden. Die Ehepartner werden angehalten, Einigungen zu erzielen und Kompromisse zu vereinbaren.

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