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Sie wünschen sich eine Vollnarkose beim Zahnarzt, weil Sie Zahnarztangst oder eine hohe Schmerzempfindlichkeit haben? Wir klären über die Wirkung der Vollnarkose und die entstehenden Kosten auf.

 

Vollnarkose, Dämmerschlaf oder örtliche Betäubung?

Bei einer Vollnarkose ist der Patient ohne Bewusstsein und muss beatmet werden. Für den Organismus ist das eine hohe Belastung und auch nicht ohne Risiko. Allerdings bringt eine Vollnarkose auch die meisten Vorteile während eines schmerzhaften oder belastenden Eingriffs. Die Vollnarkose wird durch einen Anästhesisten begleitet.

Beim Dämmerschlaf (Sedierung) erhält der Patient ein Beruhigungsmittel über einen venösen Zugang. Er nimmt die Behandlung zwar wahr, sie belastet ihn aber weniger. Der Vorteil ist, dass der Patient selbstständig atmen kann und auch versteht, was um ihn herum passiert. Der Dämmerschlaf wird mit einer örtlichen Betäubung kombiniert, denn die Sedierung beruhigt lediglich den Patienten und das Schmerzempfinden muss zusätzlich ausgeschaltet werden. Nach dem Eingriff dauert es eine gewisse Zeit, bis die Sedierung nachlässt. Deshalb darf der Patient an diesem Tag nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Die gängige Form der Schmerzausschaltung bei einer zahnärztlichen Behandlung ist die örtliche Betäubung (Lokalanästhesie). Der Patient bleibt bei vollem Bewusstsein, lediglich die zu behandelnde Stelle ist schmerzfrei.

 

Das spricht für eine Vollnarkose

Eine Zahnbehandlung ist immer mit Stress verbunden. Dauert die Behandlung länger oder handelt es sich um einen komplizierteren Eingriff, drohen auch noch Schmerzen während des Eingriffs. Zahnpatienten, die erst einmal schlechte Erfahrungen gemacht haben oder besonders sensibel sind, leiden dann schon vor dem Zahnarzttermin unter Ängsten.

Diese Gründe sprechen für eine Vollnarkose:
  • Sehr komplizierter oder langwieriger Eingriff
  • Körperliche Einschränkungen, die lang andauerndes Stillhalten erschweren oder unmöglich machen
  • Hohe Schmerzempfindlichkeit
  • Patient versteht Erklärungen des Arztes nicht (Demenz, andere geistige Einschränkungen)
  • Kleine Kinder
  • Zahnarztangst

Der Zahnarzt muss in Ruhe arbeiten können. Das gelingt besser, wenn er nicht zwischendurch unterbrechen muss, weil der Patient unruhig wird oder eine Pause braucht. Zwar ist das möglich, aber es verlängert den Eingriff mitunter erheblich. Zudem erhöht sich das Risiko für Komplikationen, denn der Arzt muss millimetergenau arbeiten können. Gerade für Angstpatienten ist es wichtig zu wissen, dass es auch im Interesse des Arztes ist, dass sie schmerzfrei sind.

Es gibt aber auch Argumente gegen die Vollnarkose:
  • Patient muss beatmet werden
  • Herz und Kreislauf werden stark belastet
  • Patient muss zusätzlich überwacht werden
  • Zahnarzt und Patient können nicht kommunizieren → Patient kann nicht aktiv mithelfen

Vor allem beim letzten Punkt kann die Narkose zusätzliche Erschwernisse bringen. Oft genug wird nach einem Eingriff gleich eine provisorische Maßnahme in die Wege geleitet, damit das Aussehen nicht beeinträchtigt wird.
Dazu ist es erforderlich, dass der Patient aktiv zubeißt. Dann sind zusätzliche Termine erforderlich.

Für echte Angstpatienten ist die Vollnarkose aber auch vor dieser zusätzlichen Herausforderung die bessere Entscheidung. Sie gehen ohne „Schmerzgedächtnis“ in die folgenden Termine.

 

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Narkose – Grund zur Panik?

Der Gedanke an eine bevorstehende Vollnarkose ist für die meisten Menschen beunruhigend. Dabei war die Vollnarkose noch nie so sicher wie heute. Dennoch bleibt ein Restrisiko. Das Risiko besteht vor allem bei Herzkreislauferkrankungen und bei chronischen Lungenproblemen. Statistisch gesehen kommt es auf 140.000 Vollnarkosen zu einem Todesfall. Bei etwa einer Millionen Vollnarkosen, die jährlich in Deutschland vorgenommen werden, überleben daher 70 Menschen die Narkose nicht. Die Forschung hat auf diese Zahl längst reagiert und hat die Ausbildungsbedingungen für Medizinstudenten erweitert. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für die Narkose kritischer geprüft. Bei einem sehr hohen Risiko und einer unvermeidbaren Vollnarkose kann die Behandlung auch in eine Zahnklinik verlegt werden, wo im Ernstfall eine intensivmedizinische Betreuung besser möglich ist, als in einer Arztpraxis.

Eine weitere und häufig geäußerte Sorge ist die Angst, während der Narkose plötzlich aufzuwachen. Das Phänomen „Unerwünschte Wachheit“, kommt vor, ist aber ausgesprochen selten. Statistisch gesehen sind davon 0,003 % der Patienten betroffen. Das gilt auch für das Phänomen, dass der Patient die Schmerzen spürt, aber sich nicht artikulieren kann. Ein solches Risiko ist minimal. Wenn es auftritt, sind davon eher Patienten betroffen, bei denen aus medizinischen Gründen das Narkosemittel gering dosiert wurde. Ein Beispiel dafür sind Kaiserschnitte .Bei Zahnoperationen gilt das Risiko als verschwindend gering. Der Eingriff muss außerdem durch einen Anästhesisten begleitet werden, der den Patienten überwacht und Schwankungen bei der Wirkung des Narkosemittels bemerkt. Er wird sofort reagieren.

 
 
 
Phasen einer Vollnarkose: Einschlafphase, Erhaltungsphase, Aufwachphase

Wie läuft die Vollnarkose beim Zahnarzt ab?

In der Einschlafphase erhält der Patient das Narkosemittel und fällt in den Tiefschlaf. Der Anästhesist überprüft Atmung, Herz und Kreislauf, wie auch die Sauerstoffversorgung während der gesamten Narkose.

In der Erhaltungsphase erhält der Patient eine Beatmungsmaske oder es wird ein Beatmungsschlauch eingeführt, da ein selbständiges Atmen während der Vollnarkose nicht möglich ist. Der Anästhesist ist dafür verantwortlich, dass der Patient für die Dauer des Eingriffs in der Narkose bleibt. Dafür ist es erforderlich, das Narkotikum immer wieder nachzudosieren. Im Zweifel kann er so auch den Patienten schnell aus der Narkose in den Wachzustand zurückholen, wenn das medizinisch notwendig ist. Zeigen sich Abweichungen in den Vitalfunktionen, kann der Arzt über den venösen Zugang sofort weitere Medikamente zuführen.

Mit der Aufwachphase wird die Zufuhr des Narkosemittels schließlich gestoppt. Der Patient bleibt aber unter Beobachtung, bis er vollständig wach und ansprechbar ist.

 
 

Wer übernimmt die Kosten für eine Vollnarkose beim Zahnarzt?

Bei einem gesunden Patienten dauert die Vollnarkose während eines zahnärztlichen Eingriffs ca. 60 Minuten. Die Kosten liegen bei etwa 100 Euro. Jede weitere angefangene Stunde wird mit etwa 50 Euro berechnet, wobei der Arzt innerhalb der Gebührenverordnung einen gewissen Berechnungsspielraum hat. Zu den Kosten für die Vollnarkose kommen sogenannte Sachkosten für das Intubieren (Beatmung), wofür etwa 50 bis 120 Euro fällig werden. Die Kosten für die Vollnarkose übernimmt die gesetzliche Krankenkasse aber nur, wenn sie unvermeidlich ist. Möchten sich ängstliche oder schmerzempfindliche Patienten freiwillig für die Behandlung narkotisieren lassen, müssen sie die Kosten selbst tragen.

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