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Füllungen sind die bislang häufigste Art, einen Zahn nach Kariesbefall zu erhalten. Damit der Zahn weiterhin voll einsatzfähig ist, wird mit der Füllung seine ursprüngliche Form wiederhergestellt. Bestenfalls ist von außen gar nicht mehr zu sehen, dass der Zahn gefüllt wurde.

Da die Anforderungen sehr verschieden sind, stehen den Zahnärzten unterschiedliche Stoffe zur Verfügung. Dazu gehören neben Amalgam auch zahnfarbene Komposite. Dabei handelt es sich um Kunststoff, der besonders langlebig ist, weil er feinste Partikel aus Glas oder auch Keramik enthält.

 

Was ist Amalgam?

 

Amalgam war lange Zeit das hauptsächlich genutzte Material, um einen Zahn zu füllen. Es lässt sich gut formen und ist lange haltbar. Außerdem ist es verhältnismäßig preiswert und wird aus diesem Grund von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Amalgam enthält Quecksilber und wird vor diesem Hintergrund immer wieder kritisch diskutiert. Außerdem ist es durch die silbrige Farbe sehr auffällig. Deshalb werden diese Füllungen nur für die Backenzähne verwendet.

 

Gibt es einen Unterschied zwischen Kompositfüllung und Kunststofffüllung?

 

Komposite sind auch Kunststoffe, allerdings mit Glas- und Keramikpartikeln angereichert. So sind diese hochwertiger als Kunststoffe anzusehen. Das macht es besonders haltbar. Außerdem ist es möglich, das Komposit mit dem Zahn zu verkleben, was für eine noch bessere Haltbarkeit und Lebensdauer sorgt. Damit das Material korrekt aushärtet, verwendet der Zahnarzt ein spezielles Licht.

 

Was ist Glasionomerzement?

 

Glasionomerzement wird in vielen Bereichen des Zahnerhalts verwendet. Es handelt sich um ein Gemisch aus Glas und Quarzteilchen, das vor allem bei Kindern (Milchzähne), bei Schwangeren und als Provisorium verwendet wird.

 

Kompomere in der Zahnmedizin

 

Kompomere beinhalten Kunststoff und so genannten Glasionomerzement und werden bei der Reparatur von Milchzähnen, beim Füllen von Zahnhälsen und bei provisorischen Füllungen eingesetzt. Als dauerhafte Füllung für bleibende Backenzähne sind sie weniger geeignet.

 
 

Kassenleistung für Kunststofffüllungen im Überblick

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für die die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung die so genannte Sachleistung. Die plastische Füllung könnte zum Beispiel eine Amalgamfüllung sein. Die Kosten liegen hierfür zwischen 30 und 50 Euro. Der Eigenanteil für eine hochwertigere Füllung kann zwischen 60 und 140 Euro pro Füllung liegen. Ihn zahlt der Patient allerdings selbst.

Welche Zahnfüllung soll es sein?

Amalgam
Glasionomer­zement
Kompomer
Komposit
Goldinlay
Keramikinlay
Aussehen silbern Hell/weiß Passend zur Zahnfarbe Passend zur Zahnfarbe gold Passend zur Zahnfarbe
Welche Zähne? Backenzähne Milchzähne, sonst nur als Provisorium Alle Zähne Alle Zähne Nur Backenzähne Nur Backenzähne
Durchschnittliche Haltbarkeit Bis 8 Jahre Etwa 2 Jahre Etwa 5 Jahre Etwa 5 Jahre Bis 15 Jahre Bis 10 Jahre
Kostenübernahme der GKV 100,00% 100,00% 100,00% 100% nur bei Frontzähnen Nur Anteil in Höhe einer einfachen plastischen Füllung Nur Anteil in Höhe einer einfachen plastischen Füllung

Ist der Patient allergisch gegen das Material, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse auch die Kosten für eine Alternative.

 

Vor- und Nachteile der Kunststofffüllung

 

Was für eine Kunststofffüllung spricht

  • Zahnfüllung ist unsichtbar
  • Zahnsubstanz wird stabilisiert
  • Frei von Quecksilber
  • gut neben anderen Versorgungen aus Gold (kein Batterie-effekt)
  • Temperaturempfindlich
 

Was gegen eine Kunststofffüllung spricht

  • Aufwendiger als Amalgam bei der Verarbeitung
  • Allergien können sich entwickeln
  • Können sich verfärben
  • Kosten werden nicht für alle Zähne übernommen
  • Haltbarkeit erreicht Amalgam nicht
 

Jede Zahnfüllung kann individuell ausgewählt werden

Bei der Kariesbehandlung wird der Zahnarzt den Patienten darüber informieren, welche Zahnfüllung er empfiehlt. Nahezu immer gibt es Alternativen, auf die der Patient ausweichen kann. Die zusätzlichen Kosten muss er dann selbst übernehmen, wenn es keine medizinische Indikation gibt, also medizinische Gründe, die ein bestimmtes Material ausschließen.

Welche Füllung sich empfiehlt, ist abhängig von:

  • dem Zustand des Zahns
  • der gesundheitlichen Verfassung des Patienten
  • der Bereitschaft zur Zuzahlung
  • dem Anspruch an das Aussehen
  • den technischen Möglichkeiten der Praxis

Patienten, die Wert auf schöne Zähne legen und mit den Angeboten ihres Zahnarztes nicht einverstanden sind, haben ein Recht auf eine Zweitmeinung und können sich von anderen Zahnärzten beraten lassen.

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