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KIG ist die Abkürzung für die Kieferorthopädische Indikationsgruppe. Dabei handelt es sich um ein Schema, mit dessen Hilfe der Behandlungsbedarf für kieferorthopädische Behandlungen in Kategorien eingestuft wird.

Das System besteht seit 2002 und hilft Ärzten bei der Feststellung, ob die Maßnahme von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird oder nicht. Insgesamt handelt es sich um ein System aus fünf Stufen.

Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) greift nur für die Schweregrade drei bis fünf. Für die erste und die zweite Stufe besteht aus Sicht der GKV kein dringender Behandlungsbedarf, sodass die Betroffenen die Kosten selbst tragen müssen. Die kieferorthopädische Behandlung beinhaltet vor allem eine Zahnspange.

 
 

Grad 1=

Leichte Zahnfehlstellung

Eine leichte Zahnfehlstellung ist aus zahnmedizinischer Sicht oft nicht behandlungsbedürftig.
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten hier generell nicht.

 
 
 

Grad 2=

Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung

Unter Grad 2 werden Zahnfehlstellungen zusammengefasst, die von geringer Ausprägung sind. Diese Ausprägung ist laut Schema immerhin so deutlich, dass eine Korrektur erforderlich ist. Trotzdem übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht.

 
 
 

Grad 3=

Ausgeprägte Zahnfehlstellungen

Bei Grad 3 ist die Fehlstellung der Zähne bereits so ausgeprägt, dass eine Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Regelversorgung.

 
 
 

Grad 4=

Stark ausgeprägte Fehlstellungen

Bei dieser Einstufung sind die Zahnfehlstellungen so stark ausgeprägt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung als dringend erforderlich bestätigen und entsprechend ihren Beitrag leisten.

 
 
 

Grad 5=

Extrem stark ausgeprägte Fehlstellungen

Bei Grad 5 bestätigen die gesetzlichen Krankenkassen, dass eine Behandlung aus medizinischen Gründen unbedingt erforderlich ist. Sie übernehmen daher die Kosten für die Regelversorgung.

 
 

Ursachengruppen

Für die Einteilung in die verschiedenen Grade diagnostiziert der Kieferorthopäde gemäß den Ursachengruppen. In den Ursachengruppen werden die Ursachen der Fehlstellungen benannt. Dazu gehören:

  • Entwicklungsstörungen
  • Störungen beim Zahnwachstum
  • Stellung des Unterkiefers zum Oberkiefer
  • Stellung der Backenzähne zueinander
  • Engstand durch Platzmangel etc.
 
 

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Zahnzusatzversicherung für Kinder in 2 Minuten erklärt

KIG: Einstufungen und Kostenübernahme durch die Krankenkasse im Überblick

KIG 1-2: Keine Kassenleistung, aber Zusatzversicherung der ARAG zahlt
KIG 3-5: Kassenleistung bis auf die Mehrkosten, die zahlt die Zusatzversicherung der ARAG

KIG 1
KIG 2
KIG 3
KIG 4
KIG 5
- - - Unterzahl der Zähne mit Lücken
oder
Zähne brechen nicht durch
z.B. Kiefer-Gaumen-Lippenspalte
oder
Zähne verlagert
Unterkiefer-Rücklage bis 3 mm Unterkiefer-Rücklage 3-6 mm - Unterkiefer-Rücklage 6-9 mm Unterkiefer-Rücklage über 9 mm
- - - Unterkiefer-Vorverlagerung 0-3 mm Unterkiefer-Vorverlagerung über 3 mm
Platzmangel beträgt bis 3 mm Platzmangel beträgt bis 3-4 mm Platzmangel beträgt über 4 mm -
Engstand unter 1 mm Engstand 1-3 mm Engstand 3-5 mm Engstand über 5 mm -
- Kiefer zu schmal oder zu breit, Backenzähne verzahnen sich nicht
Kopfbiss
Kreuzbiss auf beiden Seiten Einseitiger Kreuzbiss -
 

Kieferorthopädie: Zusatzversicherung für Kinder

Auch wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt, handelt es sich dabei lediglich um die Regelversorgung. Das bedeutet, dass die Patienten nicht in den Genuss moderner und besonders schonender Verfahren kommen, die eigentlich zur Verfügung stehen. Wer sie trotzdem in Anspruch nehmen will, muss die Differenz selbst zahlen.

Vor diesem Hintergrund kann eine kieferorthopädische Zusatzversicherung für Kinder sinnvoll sein. Dazu ist es aber erforderlich, dass die Versicherung zu einem frühen Zeitpunkt abgeschlossen ist. Wichtige Signale für die Notwendigkeit einer solchen Versicherung sind Zahnfehlstellungen der Eltern oder älterer Geschwister. In diesen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass sich auch bei den (weiteren) Kindern Probleme entwickeln werden. Die Experten der ARAG stehen für Fragen beratend zur Verfügung.

 

Unsere Leistungen bei Kieferorthopädie im Überblick

Leistungen für Kinder

Tarif Dent70

  • Guter Kostenschutz bei Kieferorthopädie
  • Wir übernehmen 70% der Kosten oder bis zu 1.000€ zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse
Leistungen für Kinder

Tarif Dent90

  • Sehr guter Kostenschutz bei Kieferorthopädie
  • Wir übernehmen 80% der Kosten oder bis zu 1.000€ zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse
Leistungen für Kinder

Tarif Dent90+

  • Top-Schutz bei Kieferorthopädie
  • Wir übernehmen 90% der Kosten oder bis zu 1.500€ zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse
Leistungen für Kinder

Tarif Dent100

  • Unser bester Schutz bei Kieferorthopädie
  • Wir übernehmen 90% der Kosten oder bis zu 2.000€ zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse

Tarif Dent70

  • Hohe Zuschüsse bei Zahnbehandlungen
  • Zuschüsse für Zahnersatz

Tarif Dent90

  • Guter Schutz bei Kiefer­orthopädie
  • Wir übernehmen 90% der Kosten nach einem Unfall

Tarif Dent90+

  • Guter Schutz bei Kiefer­orthopädie
  • Wir übernehmen 90% der Kosten nach einem Unfall

Tarif Dent100

  • Unser bester Schutz bei Kiefer­orthopädie
  • Wir übernehmen 90% der Kosten
 

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