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Auf den Punkt

 
  • Kieferorthopädische Behandlungen von Zahn- oder Kieferfehlstellungen können sich sowohl für Kinder als auch für Erwachsene lohnen.
  • Da die Krankenkasse sich nur bei besonders schweren Fehlstellungen an den Kosten beteiligt, müssen Patienten die Behandlung oft selbst zahlen.
  • Mit einer Zusatzversicherung lässt sich der Eigenanteil deutlich reduzieren.
  • Zu den häufigsten Fehlstellungen gehören der Über- und der Unterbiss, der offene Biss und der Kreuzbiss sowie Zahnlücken und sogenannte Engstände.
 

Was versteht man unter Kieferorthopädie?

Die Kieferorthopädie ist ein Teilbereich der Zahnheilkunde, der sich mit der Vorbeugung, Erkennung und Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen befasst. Oft fallen in diesem Zusammenhang je nach Sprachraum auch die Begriffe Dento-Maxilläre Orthopädie (Kieferregulierung) und Orthodontie (Zahnregulierung).

Wichtig können kieferorthopädische Behandlungen sowohl im gesundheitlichen als auch im ästhetischen Sinne sein. Denn einerseits fördern sie die Mundgesundheit, indem sie mit Kiefer- und Zahnfehlstellungen verbundene Leiden ausräumen bzw. vorbeugen, wie zum Beispiel:

  • Kiefergelenksstörungen
  • Zahnbettentzündungen (Parodontitis)
  • Schulter-, Rücken- und Kopfschmerzen

Andererseits können die Behandlungen auch das Selbstbild von Patienten nachhaltig verändern, indem fehlgestellte Zähne korrigiert werden. Bei kieferorthopädischen Behandlungen geht es also nicht immer nur um die Gesundheit von Kiefern und Zähnen, sondern mitunter um das äußere Erscheinungsbild und ein schönes Lächeln.

Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen müssen in Deutschland zusätzlich zu einem abgeschlossenen zahnmedizinischen Studium auch eine drei- oder vierjährige Facharztausbildung absolvieren. Erst nach der bestandenen Facharztprüfung vor der Landeszahnärztekammer dürfen sie dann den Titel Kieferorthopäde tragen.

 

Wann sind kieferorthopädische Behandlungen notwendig?

Eine kieferorthopädische Behandlung ist immer dann ratsam, wenn ein Patient unter einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung leidet – zum Beispiel, weil diese unangenehme Folgeerscheinungen wie Kopfschmerzen hervorruft oder weil sich der Betroffene mit seinem Erscheinungsbild nicht wohlfühlt. Die häufigsten Folgen von Zahnfehlstellungen sind:

  • Muskelprobleme durch falsche Belastung
  • Probleme beim Kauen und Sprechen
  • Einseitige Abnutzung der Zähne
  • Fehlbelastung des Kiefers und der Kiefergelenke
  • Früher Zahnverlust und Arthrose
  • Zahnbetterkrankungen (Parodontitis) durch verschachtelte Zähne

Zudem können Zahnfehlstellungen auch mit einer erschwerten Reinigung der Zähne und der Zahnzwischenräume einhergehen. Etwa dann, wenn schiefe Zähne es unmöglich machen, bestimmte Stellen mit einer Zahnbürste zu erreichen. Bei vielen Patienten in kieferorthopädischer Behandlung ist der sogenannte Kieferschluss nicht gegeben. Das bedeutet, dass die Zähne des Ober- und Unterkiefers nicht korrekt aufeinandertreffen, also die Mechanik des Kiefers gestört ist. Das kann weitreichende Folgen haben und sollte frühzeitig behandelt werden, denn: Bis zur vollständigen Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen können mehrere Jahre vergehen. Denn eine kieferorthopädische Behandlung ist nicht mit einem Besuch beim Kieferorthopäden getan.

 

Wie müssen Zähne aufeinander stehen?

Von einer optimalen oder idealen Zahnstellung bzw. von einem sogenannten Neutralbiss sprechen Zahnärzte und Zahntechniker, wenn die Zähne des Oberkiefers und des Unterkiefers wie ein Zahnrad ineinandergreifen. In dieser Stellung beißen die oberen Frontzähne leicht über die unteren (etwa 2 bis 3 Millimeter) und der Oberkiefer ist etwas breiter als der Unterkiefer. Im Grunde liegen beide Zahnbögen also nahezu passgenau und minimal versetzt aufeinander und „verzahnen“ sich, unter anderem auch indem die Höcker und Vertiefungen der oberen und unteren Backenzähne optimal ineinandergreifen.

 
 

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Typische Ursachen von Zahn- und Kieferfehlstellungen

Kiefer- und Zahnfehlstellungen können genetische Gründe haben bzw. angeboren sein, entwicklungsbedingte Gründe haben, durch einen Unfall verursacht werden oder sogar auf die Lebensweise eines Patienten zurückgehen. Bei Kleinkindern kann etwa auch das übermäßige Lutschen an Schnullern oder Daumen zu Zahnfehlstellungen führen. Natürlich ist aber nicht gleich jede Abweichung von einem idealen Gebiss als schwerwiegendes gesundheitliches oder ästhetisches Problem einzustufen. Vielmehr sind Fehlstellungen in der Regel unterschiedlich stark ausgeprägt und können je nach Fall sowohl völlig unproblematisch sein als auch schwerwiegende Leiden hervorrufen, etwa indem sie das Essen oder Sprechen erschweren oder Schäden an Zähnen, Zahnfleisch und Gelenken hervorrufen. Fehlstellungen können dabei entweder einen einzelnen Zahn oder den gesamten Kiefer betreffen.

 

Häufige Fehlstellungen für deren Korrektur sich eine Zusatzversicherung Kieferorthopädie lohnen kann

Zu den häufigsten Zahnfehlstellungen gehören dabei schräg zueinanderstehende oder zur Wange bzw. Zunge hin abgekippte Zähne und Zähne, die komplett außerhalb der natürlichen Zahnreihe stehen. Fehlstellungen, die auf eine falsche Stellung oder abweichende Größenverhältnisse von Unter- und Oberkiefer zurückgehen, umfassen zumeist den Überbiss, den Unterbiss, den offenen Biss und den Kreuzbiss. Als Behandlungsmethoden für Kiefer- und Zahnfehlstellungen kommen in der Regel lose und feste Zahnspangen und Zahn- und Kiefer-OPs infrage.

Überbiss

Überbiss

Bei einem Überbiss (auch Distalbiss genannt) überragen die oberen Schneidezähne die unteren Schneidezähne in der Regel um mehr als drei Millimeter. Dies fällt vor allem dann auf, wenn die Zähne von der Seite betrachtet werden. Entweder liegt in diesem Fall der Oberkiefer zu weit vorne oder der Unterkiefer zu weit hinten. Dementsprechend greifen bei einem Überbiss auch die Backenzähne nicht ideal ineinander.

Verdecken die oberen Schneidezähne die unteren Schneidezähne von vorne betrachtet komplett, dann sprechen Kieferorthopäden hier von einer Sonderform des Überbisses, dem sogenannten Deckbiss. Und berühren die oberen Schneidezähne beim Zusammenbeißen sogar das Zahnfleisch am Unterkiefer oder überdecken bei geschlossenem Mund die unteren Frontzähne, dann handelt es sich um einen Tiefbiss.

Unterbiss

Unterbiss

Bei einem Unterbiss oder Vorbiss (auch Mesialbiss genannt) handelt es sich im Grunde um das Gegenteil vom Überbiss. In diesem Fall ragen die unteren Schneidezähne zu weit nach vorne und stoßen mit ihren Kanten auf die oberen Schneidezähne.

Ist der Unterbiss besonders stark ausgeprägt, dann können sich die unteren Schneidezähne beim Zubeißen sogar über die oberen Schneidezähne schieben. Ein Unterbiss oder Vorbiss ist in der Regel auf einen vorstehenden Unterkiefer zurückzuführen. Er kann aber auch dadurch entstehen, dass die obere Zahnreihe sich zu stark zum Gaumen neigt oder die unteren Schneidezähne schräg nach vorne abstehen.

Offener Biss

Offener Biss

Beim sogenannten offenen Biss liegen die beiden Zahnbögen beim Zusammenbeißen nicht optimal aufeinander bzw. verschließen die Mundhöhle nicht. Stattdessen bleibt zwischen den oberen und unteren Zähnen ein Freiraum.

Ergibt sich diese Lücke im Bereich der Schneidezähne, dann spricht man von einem anterior offenen Biss oder von einem vorderen offenen Biss. Liegt der Freiraum wiederum im seitlichen oder hinteren Bereich, dann ist die Rede von einem posterior offenen Biss. Häufige Gründe für einen offenen Biss sind übermäßiges Daumenlutschen, Fehlbildungen des Kieferknochens oder eine abnormale Größe oder Lage der Zunge.

Kreuzbiss

Kreuzbiss

Anders verhält es sich derweil beim sogenannten Kreuzbiss: Hier ragen einer oder mehrere der oberen Seitenzähne in Richtung der Zunge nach innen. Seltener kann es auch im Frontzahnbereich vorkommen.

Stoßen deshalb die oberen auf die unteren Zahnhöcker, dann spricht man in der Kieferorthopädie von einem Kopfbiss. In Extremfällen kann diese Fehlstellung der Zähne auch so ausgeprägt sein, dass sie komplett aneinander vorbeibeißen.

Zahnlücken und Engstände

Weit verbreitet ist in Sachen Zahnfehlstellungen auch die einzelne Zahnlücke oder der sogenannte Lückenstand, bei dem das ganze Gebiss kleine Lücken zwischen den Zähnen aufweist. Diese sind in der Regel erblich bedingt und entstehen durch ein Missverhältnis zwischen der Größe der Zähne und der Kiefergröße. Ein sogenanntes Diastema, eine Lücke zwischen den vorderen beiden Schneidezähnen, kann darüber hinaus auch auf ein zu tief sitzendes Lippenbändchen zurückgehen.

Doch auch das Gegenteil einer Zahnlücke kann ein kieferorthopädisches Problem darstellen: Also ein Zustand, bei dem die Zähne im Kiefer aufgrund von Platzmangel zu eng beieinanderstehen. Hier ist die Rede von einem Engstand. Dieser wird üblicherweise dadurch verursacht, dass die Zähne in Relation zum Kiefer zu groß sind oder der Kiefer in Relation zu den Zähnen zu klein ist.

 

Bis zu welchem Alter ist eine kieferorthopädische Behandlung ratsam?

Für gewöhnlich stellt der Zahnarzt die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung schon im frühen Kindesalter fest. Eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt kann bereits mit dem ersten Lebensjahr erfolgen. Warten Sie nicht zu lange bis Sie Ihr Kind untersuchen lassen, so gewöhnen Sie Ihr Kind an regelmäßige Untersuchungen und wirken Angst vor dem Zahnarzt entgegen. Besonders wichtig ist es aber vor allem, weil die Erfolgschancen einer kieferorthopädischen Behandlung weitaus größer sind, wenn das Problem früh erkannt wird. Denn bei rechtzeitigem Beginn kann das natürliche Wachstum ausgenutzt und die Zahn- und Kieferstellung günstig beeinflusst werden. Eine Behandlung im Erwachsenenalter ist zwar möglich und auch sinnvoll – da der Kieferknochen sich jedoch mit zunehmendem Alter verfestigt und für Umformungsprozesse widerstandsfähiger wird, ist bei Erwachsenen im Normalfall mit einer längeren Behandlungsdauer zu rechnen. Umfangreichere Veränderungen werden im Erwachsenenalter deshalb auch öfter in Kombination mit kieferchirurgischen Eingriffen vorgenommen.

 

Zusatzversicherung Kieferorthopädie für Erwachsene

Im Normalfall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keine kieferorthopädischen Behandlungen für Erwachsene. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn es sich um Fehlstellungen handelt, die Folge einer Kieferanomalie sind. Eine solche Anomalie kann angeboren oder „erworben“ sein, etwa durch einen Unfall.

Auch wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Zahnspange ab dem 18. Lebensjahr nur selten übernimmt, kann eine kieferorthopädische Behandlung im Erwachsenenalter sehr sinnvoll sein. Vor allem im fortgeschrittenen Erwachsenenalter zeigen sich die Spätschäden, die im Laufe der Jahre weiter zunehmen. Dazu gehören beispielsweise Kopf- und Nackenschmerzen und starke Abnutzungserscheinungen an den Zähnen, wie auch den Kiefergelenken. Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung muss der Patient dann selbst zahlen. Eine Zusatzversicherung kann den Eigenanteil jedoch deutlich reduzieren.

 
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Zusatzversicherung Kieferorthopädie für Kinder

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern hängen vom Behandlungsumfang ab. Manchmal müssen etwa Zähne gezogen werden, damit genug Platz im Kiefer ist. Und oft ist eine langjährige Behandlung nötig. Diese kann insgesamt schnell 6.000 Euro und mehr kosten.

Welche Maßnahmen sinnvoll sind und ob sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt, hängt vom Schweregrad der Zahnfehlstellungen ab. Der Schweregrad wird über die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 definiert. Kassenleistungen gibt es erst bei ausgeprägten Fehlstellungen ab der KIG 3. Handelt es sich um leichtere Fehlstellungen der KIG 1 oder 2, wird eine Behandlung gar nicht bezuschusst. Dennoch kann sie medizinisch sinnvoll sein: Auch bei leichten Fehlstellungen ist nach Jahren und Jahrzehnten mit unerwünschten Folgen zu rechnen.

Selbst, wenn die Kasse leistet, verbleibt jedoch oft ein hoher Eigenanteil für die Eltern. Denn auch bei mittleren bis schweren Fehlstellungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nur für die medizinisch notwendige Versorgung. Zusätzliche Kosten, zum Beispiel für eine besonders schmerzfreie Kiefer- sowie Zahnbehandlung oder eine optisch ansprechende Zahnspange, werden von der Krankenkasse nicht bezuschusst. Gerade deshalb kann sich eine Zusatzversicherung für Betroffene insbesondere dann lohnen, wenn eine hochwertige Versorgung gewünscht ist.

 

Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern

Wenn sich die gesetzliche Krankenkasse an den Kosten für eine Zahnspange beteiligen soll, muss die Fehlstellung der Zähne mindestens mittelschwer sein. Die Kosten für eine Zahnspange bewegen sich im vierstelligen Bereich. Dabei sind unauffällige Zahnspangen mit Lingualtechnik oder Invisaligntechnik erheblich teurer als normale Zahnspangen mit Brackets aus Edelstahl.

 
 

Kostenverteilung bei Brackets

Brackets sind die Plättchen auf den Zähnen, auf denen der Bogen der festsitzenden Zahnspange befestigt wird, sodass die Zähne bewegt werden können. Sie können aus verschiedenen Materialien bestehen. Die einfachste Variante ist die aus Edelstahl. Sie löst kaum allergische Reaktionen aus und ist robust, allerdings auch sehr auffällig. Daher kommt sie für viele Jugendliche, ganz besonders aber für Erwachsene im Berufsleben, kaum infrage. Optisch attraktiver sind Brackets aus Kunststoff oder Keramik oder sogenannte selbstligierende Brackets, die noch etwas kleiner sind als Minibrackets und sich nicht verfärben.

 

Kostenübernahme der ...

  • ... gesetzlichen Krankenkasse
    Nur Metall, robust aber sichtbar
  • ... Zusatzversicherung
    Bis zu 90% der Mehrkosten für Kunststoff oder Keramik
 
 

Kostenverteilung bei Lingualtechnik

Lingualtechnik beschreibt eine Form der Zahnspange, bei der die Klammer innen an den Zähnen angebracht und somit von außen nicht zu sehen ist. Insbesondere in der Erwachsenenbehandlung hat sich die Lingualspange deshalb zuletzt immer mehr durchgesetzt. Die Kosten für linguale Zahnspangen in Höhe von mehreren tausend Euro übernimmt die gesetzliche Krankenkasse allerdings nicht.

 

Kostenübernahme der ...

  • ... gesetzlichen Krankenkasse
    In der Regel keine Kostenübernahme
  • ... Zusatzversicherung
    Kostenübernahme bis 90%
 
 

Kostenverteilung bei Invisalign-Technik

Bei Zahnspangen mit Invisalign-Technik werden schiefe Zähne und Zahnreihen mit durchsichtigen Schienen bewegt. Diese werden durch ein spezielles Computergrafik-Verfahren individuell angefertigt und regelmäßig ausgetauscht. Die Kunststoffschienen sind im Mund so gut wie unsichtbar, sind jedoch auch nicht billig und schlagen in der Regel mit zwischen 4.000 und 6.000 Euro zu Buche. Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

Im Vergleich zu anderen Systemen bieten unsichtbare Invisalign-Schienen eine Reihe von Vorteilen:

  • Schienen können ohne Abdruck erstellt werden
  • Einfache Mundhygiene ist möglich; die Schiene lässt sich einfach aus dem Mund nehmen
  • Keine Probleme für die Zunge
  • Keine Einschränkungen in der Sprache
  • Keine psychische Belastung aufgrund einer sichtbaren Zahnspange
 

Kostenübernahme der ...

  • ... gesetzlichen Krankenkasse
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