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Auf den Punkt

 
  • Dashcams sind kleine Kameras im Fahrzeug, die das Verkehrsgeschehen aufzeichnen. Im Falle eines Unfalls lässt sich so eindeutig belegen, was genau passiert ist.
  • Der Einsatz im öffentlichen Raum ist rechtlich umstritten und nicht dauerhaft und ohne Grund erlaubt.
  • Während die Minikameras in einigen Ländern gestattet sind, drohen in anderen Ländern hohe Bußgelder durch Datenschutzverstöße.
 

Was sind Dashcams?

Sogenannte Dashcams sind kleine Videokameras, die im Fahrzeug installiert werden – meist am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe. Sie zeichnen das Verkehrsgeschehen während der Fahrt kontinuierlich auf und sichern das Videomaterial auf einer internen Speicherkarte. Nach Ablauf einer programmierbaren Zeit oder sobald der Speicher voll ist, werden ältere Aufnahmen überschrieben. Wer eine dieser kleinen Kameras nutzt, hofft so im Falle eines Unfalls die eigene Unschuld zu beweisen.

Um einen besonders großen Bereich vor dem Fahrzeug aufzunehmen, verfügen Dashcams über ein Weitwinkelobjektiv. Moderne Modelle bieten sogar eine Rundumperspektive in HD-Qualität, einschließlich Innenraumaufnahmen. Weitere mögliche Funktionen bei Nutzung der Dashcam sind Nachtsicht, GPS-Tracking zur Erfassung der Fahrtroute und Geschwindigkeit oder Bewegungssensoren, die die Aufnahme im Parkmodus bei Erschütterungen oder Bewegungen aktivieren.

Die Kameras beginnen automatisch mit der Aufzeichnung, sobald das Fahrzeug gestartet wird und stoppen, wenn es ausgeschaltet wird. Einige Modelle haben integrierte Bildschirme zur sofortigen Wiedergabe und WLAN zur einfachen Übertragung der Videos auf andere Geräte.

 

Blackbox und KI: Die Zukunft der Dashcam im Auto?

Mit dem technologischen Fortschritt entwickeln sich auch Dashcams weiter. Ein spannender Bereich dabei ist die Integration von Blackbox-Technologien und Künstlicher Intelligenz (KI). Seit Juli 2024 sind sogenannte Blackboxes in der EU für neuzugelassene Fahrzeuge verpflichtend. Diese Geräte zeichnen verschiedene Fahrdaten auf und speichern sie im Falle eines Unfalls, ähnlich wie Flugschreiber in der Luftfahrt. Das soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Unfallrekonstruktion erleichtern. Zusätzlich zur Blackbox-Technologie spielt KI eine immer wichtigere Rolle. Moderne Dashcams können mithilfe von KI nicht nur Videos aufzeichnen, sondern auch Echtzeitanalysen durchführen, um gefährliche Situationen zu erkennen und den Fahrer zu warnen.

Während die Blackbox also primär datenbasierte Informationen und detaillierte technische Daten des Fahrzeugs sammelt, bietet die Dashcam visuelle Beweise durch Videomaterial des Verkehrsgeschehens.

 

Dashcam Rechtslage in Deutschland: Verstoßen die Aufnahmen gegen den Datenschutz?

Sie suchen weitere rechtliche Infos?
In unserer Playlist sammeln wir informative und hilfreiche Videos zu verschiedenen Themen rund um den Straßenverkehr mit Fachanwalt Jan Kemperdiek.

 

Immer mehr Autofahrer in Deutschland nutzen Dashcams, um Unfälle und gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu dokumentieren. Dabei kann die dauerhafte Überwachung des öffentlichen Raums jedoch das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild der gefilmten Personen verletzen. Auch das Verwaltungsgericht Ansbach hatte vor einigen Jahren in einem Urteil entschieden, dass eine anlasslose Überwachung der Öffentlichkeit nicht zulässig ist, da auf den Aufnahmen leicht Menschen und Nummernschilder erkannt werden können. (VG Ansbach, Az.: AN 4 K 13.01634)

Hierbei spielen zwei zentrale Gesetze eine Rolle: das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

  • § 4 BDSG regelt die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume. Sie ist nur erlaubt, wenn sie einem berechtigten Interesse dient und einen konkreten Anlass verfolgt, wie etwa die Kriminalitätsbekämpfung durch Behörden.
  • In Artikel 6 DSGVO wird die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung persönlicher Daten geregelt. Bevor jemand gefilmt wird, muss seine Einwilligung vorliegen.

Im fließenden Verkehr ist es praktisch unmöglich, den Informationspflichten gegenüber den gefilmten Personen nachzukommen. Bei stationärer Videoüberwachung, wie etwa von Gebäuden, werden die betroffenen Personen durch gut lesbare Schilder informiert. Im Auto lässt sich das allerdings nicht realisieren, was einen zusätzlichen Verstoß gegen die DSGVO darstellt.

 

Deshalb ist eine Dashcam dennoch erlaubt

Für Datenschützer ist es daher besonders wichtig, dass Dashcams nur kurz und anlassbezogen filmen. Das bedeutet, dass Aufnahmen nur in speziellen Situationen gespeichert werden dürfen – zum Beispiel, wenn Ihnen jemand die Vorfahrt genommen hat und so ein Unfall verursacht wurde.

Jede Dashcam verwendet eine Loop-Funktion, welche dafür sorgt, dass die Aufnahmen in regelmäßigen Abständen automatisch überschrieben werden. Einige Dashcam-Modelle sind zudem mit einem G-Sensor (Beschleunigungssensor) ausgestattet. Dieser stellt sicher, dass die Kamera nur in bestimmten Situationen aktiviert wird, etwa bei starkem Abbremsen oder einer Kollision. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass die Dashcam nur in wirklich relevanten Momenten aufzeichnet und gleichzeitig die Datenschutzvorschriften einhält.

 

Wofür darf ich die Dashcam-Aufnahmen nutzen?

Die Aufzeichnungen Ihrer Dashcam sind ausschließlich für Ihren privaten Gebrauch bestimmt. Eine Veröffentlichung im Internet, sei es auf sozialen Medien oder anderen Plattformen, stellt einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der anderen Verkehrsteilnehmer dar und kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Gut zu wissen: Bußgelder drohen auch dann, wenn Sie Ihre Aufnahmen nutzen, um Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzuzeigen. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind grundsätzlich nur der Polizei erlaubt.

 

Ist die Dashcam in Deutschland erlaubt als Beweismittel?

Das kommt auf die Situation an. Trotz der datenschutzrechtlichen Bedenken hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen, die ein Unfallbeteiligter vom Unfallgeschehen gefertigt hat, als Beweismittel im Einzelfall zulässig ist (BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17). Die Aufnahmen verstoßen zwar gegen das Datenschutzrecht, da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, ist dies nachrangig.

Die Aufzeichnungen seien deshalb im Unfallhaftpflichtprozess nach entsprechender Interessenabwägung als Beweismittel verwertbar. Dabei werden die Datenschutzrechte der gefilmten Personen gegen das Interesse an der Klärung des Unfallhergangs abgewogen. Diese Abwägung ist entscheidend dafür, ob die Aufzeichnungen der Dashcam als Beweismittel zugelassen werden.

 

Darf die Polizei eine Dashcam beschlagnahmen?

Die Ordnungshüter haben grundsätzlich das Recht, Gegenstände bei einer Polizeikontrolle sicherzustellen. Wichtig ist hierbei zu unterscheiden, dass die Sicherstellung die freiwillige Herausgabe ist, während die Beschlagnahme eine zwangsweise Herausgabe darstellt. Wie zuvor beschrieben, können die Aufnahmen einer Dashcam als taugliches Beweismittel vor Gericht dienen. Daher ist es der Polizei erlaubt, die Dashcam eines Unfallbeteiligten auch zu beschlagnahmen, um die Aufzeichnungen für die Klärung des Unfallhergangs zu nutzen.

Gut zu wissen: Ob die Videokamera dem Verursacher oder einem anderen Beteiligten des Verkehrsunfalls gehört, spielt dabei keine Rolle. Solange die Aufnahmen potenziell relevante Informationen zum Unfallhergang liefern können, darf die Polizei die Dashcam sicherstellen.

 

Aufnahme als Unbeteiligter: Aufzeichnung von fremdem Unfall

Wenn Sie mit der Dashcam zum Beispiel einen Auffahrunfall anderer aufnehmen, verstoßen Sie in den meisten Fällen gegen geltendes Recht. Es sei denn, es handelt sich um einen schwerwiegenden Verstoß, wie ein Urteil des OLG Stuttgart vom 18. Mai 2016 zeigt – AZ: 4 Ss 543/15.

Sonst darf nur die Polizei Videoaufnahmen zur Strafverfolgung machen, und dies nur in engen Grenzen. Wenn Sie eine offensichtliche Fahrerflucht beobachten, notieren Sie besser das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs und melden sich beim Geschädigten oder der Polizei als Zeuge. Das gilt in Deutschland auch, wenn Sie eine Sachbeschädigung oder einen Falschparker gefilmt haben.

 

Urteil: Keine privaten Ordnungshüter mit Dashcam im Straßenverkehr

Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied, dass eine Privatperson andere Verkehrsteilnehmende nicht filmen darf, um deren vermeintliche Verkehrssünden zu dokumentieren, wenn sie nicht selbst betroffen ist. Ein als "Knöllchen-Horst" bekannter Mann aus Niedersachsen hat im Zusammenhang mit seiner privaten Jagd auf Verkehrssünder somit eine juristische Niederlage erlitten. Damit dürfe der Kläger eine Dashcam nicht verwenden, um vermeintliche Verkehrsverstöße zu dokumentieren. Er hatte in den vergangenen Jahren zehntausende Verkehrsteilnehmer angezeigt – vor allem wegen angeblicher Parkverstöße (VG Göttingen, Az.: 1 A 170/16).

 

Rechtslage in Europa: Reisen mit einer Dashcam fürs Auto

Die Nutzung von Dashcams ist in Europa unterschiedlich geregelt und unterliegt in jedem Land spezifischen Datenschutzgesetzen. In Deutschland, Frankreich und Belgien sind Dashcams für den privaten Gebrauch erlaubt, jedoch dürfen die Aufnahmen nicht öffentlich geteilt werden. In anderen Ländern wie Österreich und Portugal sind sie komplett verboten, und Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.

 

Dashcam im Ausland – Das gilt

Land
Rechtslage zur Dashcam im Fahrzeug
Portugal Verboten.
Luxemburg Verboten.
Österreich Dashcam erlaubt, aber nur für private Zwecke. Veröffentlichung verboten.
Deutschland Erlaubt, aber nur für private Zwecke. Veröffentlichung verboten.
Frankreich Erlaubt, aber nur für private Nutzung. Veröffentlichung verboten.
Belgien Erlaubt, aber nur für private Nutzung. Veröffentlichung verboten.
Spanien Erlaubt, Dashcam muss geringe Auflösung haben und die Aufnahmen nach 5 Tagen gelöscht werden.
Italien Erlaubt für private Zwecke.
Dänemark Erlaubt, aber aufgezeichnete Personen müssen informiert werden.
Schweden Erlaubt, Dashcam muss leicht zu entfernen sein und sich regelmäßig überschreiben.
Ungarn Erlaubt, aber Aufnahmen müssen nach 5 Tagen gelöscht und persönliche Daten unkenntlich gemacht werden.
Polen Erlaubt für private Zwecke.
Tschechische Republik Erlaubt, aber nur in niedriger Auflösung.

Bevor Sie in Ihrem Fahrzeug eine Dashcam installieren und dann im Ausland Auto fahren, sollten Sie sich immer über die aktuellen Vorschriften informieren, um sicherzustellen, dass Sie die lokalen Datenschutzgesetze einhalten.

 

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