
Als Verein im Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. sind Sie über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab:

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadenersatzansprüchen.
Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.
Versichert sind zusätzliche Leistungen als Ergänzung zur privaten/gesetzlichen Krankenversicherung bei Sportunfällen (zum Beispiel Zahn- oder Brillenschäden)
Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 125.000 Euro.
Schadenersatzansprüche für Umweltschäden auf Grundlage zivilrechtlicher Ansprüche. Die Versicherungssumme beträgt 5.000.000 Euro.
Rückhalt für Ihre Vorstände, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands-/Vereinstätigkeit nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen.
Wir ersetzen den Schaden, wenn Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen beispielsweise veruntreut werden.
Alle Leistungen der Sportversicherung in Schleswig-Holstein im Detail
Unfallversicherung
Im Todesfall |
2.500 Euro für Kinder und unverheiratete Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
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4.000 Euro für Ledige |
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5.500 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nach LPartG |
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Die Leistung erhöht sich um 1.600 Euro für jedes versorgungspflichtige Kind |
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Im Invaliditätsfall | Invaliditätsgrad | Leistung in € |
weniger als 20 % | 0 | |
ab 20 % | 3.000 | |
ab 25 % | 5.000 | |
ab 35 % | 10.000 | |
ab 45 % | 25.000 | |
ab 55 % | 45.000 | |
ab 65 % | 50.000 | |
ab 75 % | 125.000 | |
ab 90% bis 100 % | 165.000 | |
Übergangsleistung |
1.000 Euro nach sechs Monaten und weitere |
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1.000 Euro nach neun Monaten |
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Weitere Leistungen |
5.000 Euro für Serviceleistungen |
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5.000 Euro für kosmetische Operationen |
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50 Euro Nachhilfe je Tag, maximal 1.000 Euro |
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15.500 Euro für Reha-Management-Kosten |
Haftpflichtversicherung
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis | |
Personen- und Sachschäden (pauschal) |
15.000.000 Euro |
Je Ereignis bestehen innerhalb der pauschalen Versicherungssumme folgende Versicherungssummen: | |
Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen (zum Beispiel Gebäude, Gebäudebestandteile sowie deren Einrichtungen) |
260.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden, sonstigen, beweglichen Sachen (zum Beispiel Sportgeräte) |
31.000 Euro |
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Gebäuden und/oder Räumen |
5.000.000 Euro |
Schlüsselverlust (nur fremde Schlüssel, einschließlich Beschädigung von Schlüsseln) |
1.500 Euro |
Umwelt-Haftpflichtversicherung
Die Umwelt-Haftpflichtversicherung stellt die Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden,
Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt
auch für Schäden durch Brand und/oder Explosion an zu Vereinszwecken gemieteten Gebäuden und/oder Räumen.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Funktionäre und Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen
Tätigkeit, wenn hierbei durch eine Pflichtverletzung unmittelbar ein Vermögensschaden beim Verein ober bei Dritten verursacht
wird. Die Versicherungsleistung beträgt 125.000 Euro je Versicherungsfall. Mitversichert ist auch Schlüsselverlust von eigenen/
fremden Schlüsseln mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro.
D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung bietet den Vorständen und Geschäftsführern eine Absicherung ihres persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie
für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherungssumme beträgt 125.000 Euro.
Vertrauensschadenversicherung
Der Versicherer ersetzt den Versicherten Schäden an ihrem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 10.000 Euro und 110.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Rechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 125.000 Euro.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.
Krankenversicherung
Der Versicherer ersetzt entstandene Kosten grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe). Er bietet Kostenersatz für |
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Zahnschäden |
bis 35 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.600 Euro |
Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte |
bis 50 Euro je Schadenfall |
Andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung |
bis zu einer Summe von 2.600 Euro je Schadenfall |
Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten versicherten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen | |
Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort | |
Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts | |
Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus |
bis 13 Euro je Transport |
Im Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch
Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich an unser Versicherungsbüro!
Am besten geht das über unsere Online-Formulare.
Sollten dabei Fragen auftauchen, schauen Sie gerne in unsere FAQs.
Oder kontaktieren Sie Ihr Versicherungsbüro.
Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus?
Die Sportversicherung kann im Rahmen der persönlichen Absicherung der versicherten Personen nur als Beihilfe verstanden werden, ihre Leistungen müssen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen. Somit kann die Sportversicherung keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Die Absicherung der Verbands- und Vereinsrisiken über die Sportversicherung ist weitreichend und bietet den Versicherten einen vielfältigen Schutz über diverse Versicherungssparten. Hierüber decken wir den pauschalen Versicherungsbedarf ab. Den individuellen Bedarf der Absicherung muss jeder Sportler und jeder Verein für sich feststellen und sich entsprechend zusätzlich versichern.
So können sich Vereine zusätzlich absichern
- Kfz-Zusatzversicherung Auswärtsspiele oder Turniere in anderen Städten sind fester Bestandteil des Spielbetriebs in den Sportvereinen. Damit Eltern oder Mitglieder auf diesen Fahrten, die meistens im privaten Pkw zurückgelegt werden, optimal geschützt sind, sollte jeder Verein über eine entsprechende Zusatzversicherung nachdenken. Mehr erfahren
- Nichtmitgliederversicherung Versicherungsschutz für aktiv teilnehmende Nichtmitglieder an Veranstaltungen. Mehr erfahren
- Reise-Sicherungsschein Gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung, wenn der Verein Reisen organisiert. Mehr erfahren