
Als Verein beim Landessportbund Sachsen e.V. sind Sie über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab:

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadenersatzansprüchen.
schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.
Wir ersetzen Kosten, wenn zum Beispiel Zähne oder Brillen zu Schaden kommen.
Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 50.000 Euro.
Werden Umweltschäden verursacht, übernehmen wir die Kosten bis 3.000.000 Euro.
Rückhalt für Ihre Vorstände, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands-/Vereinstätigkeit nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen.
Wir ersetzen den Schaden, wenn Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen beispielsweise veruntreut werden.
Unfallversicherung
Im Todesfall |
6.000 Euro für Versicherte |
|
12.000 Euro für Versicherte mit einem versorgungspflichtigen Kind |
||
18.000 Euro für Versicherte mit zwei und mehr versorgungspflichtigen Kindern |
||
Im Invaliditätsfall | Invaliditätsgrad in % | Leistung in € |
weniger als 20 % | 0 | |
ab 20% | 2.000 | |
ab 25% | 3.500 | |
ab 30% | 5.000 | |
ab 35% | 7.500 | |
ab 40% | 12.500 | |
ab 45% | 15.000 | |
ab 50% | 17.500 | |
ab 55% | 20.000 | |
ab 60% | 25.000 | |
ab 65% | 30.000 | |
ab 70% | 50.000 | |
ab 75% | 90.000 | |
ab 90% bis 100% | 150.000 | |
Übergangsleistung |
750 Euro nach sechs Monaten |
|
Weitere Leistungen |
5.000 Euro für Serviceleistungen |
|
10 Euro Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag der stationären Behandlung |
||
50 Euro pro Tag für Nachhilfekosten, wenn Schüler länger als vier Wochen durch einen Versicherungsfall der Schule fernbleiben müssen (maximal 1.000€) |
||
20.000 Euro für Reha-Management-Kosten |
||
Unfall-Zusatzleistungen | Erstattet werden die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen aus Unfallfolgen. Der Ersatz erfolgt grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen,Träger der Sozialhilfe). | |
Kostenersatz für Zahnschäden bis 50 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 3.000 Euro |
||
Kostenersatz für Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte bis zu 75 Euro je Schadenfall |
||
Kostenersatz für andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung bis zu einer Summe von 3.000 Euro je Schadenfall |
||
Kostenersatz für Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts (inklusive Arzneimittelund Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus) |
Haftpflichtversicherung
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis | |
Personen- und/oder Sachschäden (pauschal) |
3.000.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen |
300.000 Euro |
Schlüsselverlust |
3.000 Euro |
Luftsportrisiken (Unterhaltung von Segelfluggeländen, Betrieb von Flugmodellen, Besitz und Betrieb von Startwinden) |
512.000 Euro für Personenschäden 255.000 Euro für Sachschäden |
Bei Verwendung von Flugmodellen bis maximal fünf Kilogramm ohne Düsen- oder Raketenantrieb gilt folgende Versicherungssumme: |
1.250.000 Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden |
Umwelt-Haftpflichtversicherung
Die Umwelt-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden,
Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Ereignis 3.000.000 Euro für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Verbands-/Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit,
wenn hierbei durch eine Pflichtverletzung unmittelbar ein Vermögensschaden beim Verein ober bei Dritten verursacht wird.
Die Versicherungsleistung beträgt 250.000 Euro.
D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung bietet den Vorständen und Geschäftsführern eine Absicherung ihres persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie
für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherungssumme beträgt 250.000 Euro.
Vertrauensschadenversicherung
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung)
verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind
(zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Rechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 50.000 Euro.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 200 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk
Anwalts.
Im Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch
Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich an unser Versicherungsbüro!
Am besten geht das über unsere Online-Formulare.
Sollten dabei Fragen auftauchen, schauen Sie gerne in unsere FAQs.
Oder kontaktieren Sie Ihr Versicherungsbüro.
Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus?
Die Sportversicherung kann im Rahmen der persönlichen Absicherung der versicherten Personen nur als Beihilfe verstanden werden, ihre Leistungen müssen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen. Somit kann die Sportversicherung keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Die Absicherung der Verbands- und Vereinsrisiken über die Sportversicherung ist weitreichend und bietet den Versicherten einen vielfältigen Schutz über diverse Versicherungssparten. Hierüber decken wir den pauschalen Versicherungsbedarf ab. Den individuellen Bedarf der Absicherung muss jeder Sportler und jeder Verein für sich feststellen und sich entsprechend zusätzlich versichern.
So können sich Vereine zusätzlich absichern
- Kfz-Zusatzversicherung Auswärtsspiele oder Turniere in anderen Städten sind fester Bestandteil des Spielbetriebs in den Sportvereinen. Damit Eltern oder Mitglieder auf diesen Fahrten, die meistens im privaten Pkw zurückgelegt werden, optimal geschützt sind, sollte jeder Verein über eine entsprechende Zusatzversicherung nachdenken. Mehr erfahren
- Nichtmitgliederversicherung Versicherungsschutz für aktiv teilnehmende Nichtmitglieder an Veranstaltungen. Mehr erfahren
- Reise-Sicherungsschein Gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung, wenn der Verein Reisen organisiert. Mehr erfahren