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Kontakt zum VersicherungsbüroAls Verein beim Landessportverband für das Saarland sind Sie über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab:

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadenersatzansprüchen.
schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.
Wir ersetzen Kosten, wenn zum Beispiel Zähne oder Brillen zu Schaden kommen.
Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.
Haben Mitglieder Ihres Vereins oder Verbands Umweltschäden verursacht, übernehmen wir die Kosten bis 3.000.000 Euro.
Rückhalt für Ihre Vorstände, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands- / Vereinstätigkeit nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen.
Wir ersetzen den Schaden, wenn Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen beispielsweise veruntreut werden.
Alle Leistungen der Sportversicherung im Saarland im Detail
Unfallversicherung
Im Todesfall |
5.000 Euro für alle Mitglieder |
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Die Leistung erhöht sich um 1.500 Euro für Mitglieder mit bis zu drei unterhaltsberechtigten Kindern |
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Die Leistung erhöht sich um 5.000 Euro für Mitglieder mit mehr als drei unterhaltsberechtigten Kindern |
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Im Invaliditätsfall | Invaliditätsgrad in % | Leistungen in € |
unter 20 % | 0 | |
ab 20% | 8.000 | |
ab 25% | 12.000 | |
ab 30 % | 17.500 | |
ab 35 % | 25.000 | |
ab 40 % | 30.000 | |
ab 45 % | 35.000 | |
ab 50 % | 40.000 | |
ab 55 % | 50.000 | |
ab 60 % | 60.000 | |
ab 65 % | 70.000 | |
ab 70 % | 80.000 | |
ab 75 % bis 85% | 175.000 | |
ab 90% bis 100% | 200.000 | |
Übergangsleistung |
3.000 Euro nach neun Monaten und weitere |
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1.000 Euro nach zwölf Monaten |
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Weitere Leistungen |
5.000 Euro für Serviceleistungen |
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2.500 Euro für kosmetische Operationen |
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15 Euro Krankenhaustagegeld ab dem ersten Tag der stationären Behandlung |
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20 Euro Krankenhaustagegeld ab dem zehnten Tag der vollstationären Behandlung, maximal jedoch für zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet |
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15.500 Euro für Reha-Management-Kosten |
Ehrenamtsversicherung
Für Mitglieder, die in ein offizielles Amt gewählt wurden, besteht eine zusätzliche Ehrenamtsversicherung.
Versichert sind unter anderem eine zusätzliche Todesfallleistung von mindestens 20.000 Euro und eine Unfallrente bis 2.500 Euro.
Haftpflichtversicherung
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis | |
Personen- und/oder Sachschäden (pauschal) |
3.000.000 Euro |
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen (Gebäude, Gebäudebestandteile) |
260.000 Euro |
Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Einrichtungen, Sportgeräte) |
5.000 Euro |
Schlüsselverlust (10 Prozent, mindestens 50 Euro Selbstbeteiligung je Versicherungsfall) |
1.300 Euro |
Umwelt-Haftpflichtversicherung
Die Umwelt-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Ereignis 3.000.000 Euro für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Versicherten haben Versicherungsschutz für den Fall, dass gegen sie Schadenersatzansprüche von einem Dritten für einen
Vermögensschaden geltend gemacht werden (Drittschaden). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen
15.000 Euro und 35.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung bietet den Vorständen und Geschäftsführern eine Absicherung ihres persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie
für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherungssumme beträgt 250.000 Euro je
Versicherungsfall.
Vertrauensschadenversicherung
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung)
verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind
(zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 7.500 Euro und 105.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Rechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung. Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis
zu 100.000 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 200 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines
ARAG Netzwerk Anwalts.
Krankenversicherung
Der Versicherer ersetzt entstandene Kosten grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe). Erstattet werden die Kosten für: |
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Zahnschäden |
bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.600 Euro je Sportunfall |
Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte |
bis zu 100 Euro je Schadenfall |
Andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung |
bis zu 2600 Euro je Schadenfall |
Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten versicherten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen | |
Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort | |
Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts | |
Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus |
bis zu 11 Euro je Transport |
Im Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch
Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich an unser Versicherungsbüro!
Am besten geht das über unsere Online-Formulare.
Sollten dabei Fragen auftauchen, schauen Sie gerne in unsere FAQs.
Oder kontaktieren Sie Ihr Versicherungsbüro.
Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus?
Die Sportversicherung kann im Rahmen der persönlichen Absicherung der versicherten Personen nur als Beihilfe verstanden werden, ihre Leistungen müssen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen. Somit kann die Sportversicherung keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Die Absicherung der Verbands- und Vereinsrisiken über die Sportversicherung ist weitreichend und bietet den Versicherten einen vielfältigen Schutz über diverse Versicherungssparten. Hierüber decken wir den pauschalen Versicherungsbedarf ab. Den individuellen Bedarf der Absicherung muss jeder Sportler und jeder Verein für sich feststellen und sich entsprechend zusätzlich versichern.
So können sich Vereine zusätzlich absichern
- Kfz-Zusatzversicherung Auswärtsspiele oder Turniere in anderen Städten sind fester Bestandteil des Spielbetriebs in den Sportvereinen. Damit Eltern oder Mitglieder auf diesen Fahrten, die meistens im privaten Pkw zurückgelegt werden, optimal geschützt sind, sollte jeder Verein über eine entsprechende Zusatzversicherung nachdenken. Mehr erfahren
- Nichtmitgliederversicherung Versicherungsschutz für aktiv teilnehmende Nichtmitglieder an Veranstaltungen. Mehr erfahren
- Reise-Sicherungsschein Gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung, wenn der Verein Reisen organisiert. Mehr erfahren