
Als Verein im Sportbund Rheinland sind Sie über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab:

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadenersatzansprüchen.
schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.
Wir ersetzen Kosten, wenn zum Beispiel Zähne oder Brillen zu Schaden kommen.
Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 75.000 Euro.
Werden Umweltschäden verursacht, übernehmen wir die Kosten bis 3.000.000 Euro.
Rückhalt für Ihre Vorstände, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands-/Vereinstätigkeit nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen.
Wir ersetzen den Schaden, wenn Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen beispielsweise veruntreut werden.
Alle Leistungen der Sportversicherung im Rheinland im Detail
Unfallversicherung
Im Todesfall |
5.000 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
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10.000 Euro für ledige Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr |
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12.500 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz |
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15.500 Euro für Verheiratete mit einem versorgungspflichtigen Kind |
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21.000 Euro für Verheiratete mit zwei oder mehr versorgungspflichtigen Kindern |
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Im Invaliditätsfall |
45.000 Euro Grundsumme |
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150.000 Euro Höchstsumme |
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Leistungsbeschreibung für Invaliditätsentschädigungen |
• unterhalb von 10 Prozent erfolgt keine Leistung, • ab 10 Prozent bis 25 Prozent erfolgt die Leistung nach der Feststellung, • ab 25 Prozent bis 50 Prozent wird der 25 Prozent übersteigende Satz dreifach bezahlt, • der 50 Prozent übersteigende Satz wird vierfach entschädigt. Ab einem Invaliditätsgrad von 90 Prozent wird die Höchstleistung in Höhe von 150.000 Euro gezahlt. |
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Übergangsleistung: |
1500 Euro nach sechs Monaten und weitere |
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1500 Euro nach neun Monaten |
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Weitere Leistungen: |
5.000 Euro für Serviceleistungen |
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10 Euro Krankenhaustagegeld pro Tag bei stationärem Aufenthalt länger als acht Tage |
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20.000 Euro für Reha-Management-Kosten |
Haftpflichtversicherung
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis | |
Personen- und/oder Sachschäden (pauschal) |
15.000.000 Euro |
Mietsachschäden |
500.000 Euro für Mietsachschäden an fremden Sachen 5.000.0000 Euro für Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Räumlichkeiten (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht) |
Schlüsselverlust |
4.000 Euro |
Luftsportrisiken (Unterhaltung von Segelfluggeländen, Betrieb von Flugmodellen, Besitz und Betrieb von Startwinden) |
512.000 Euro für Personenschäden 255.000 Euro für Sachschäden. |
Umwelt-Haftpflichtversicherung
Die Umwelt-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden,
Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Ereignis 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Verbands-/ Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, wenn hierbei durch eine Pflichtverletzung umittelbar ein Vermögensschaden dem Verein oder einem Dritten zugefügt wird. Die Versicherungsleistung beträgt 125.000 Euro je Versicherungsfall. Mitversichert ist auch Schlüsselverlust von eigenen/ fremden Schlüsseln mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro.
D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung bietet den Vorständen und Geschäftsführern eine Absicherung ihres persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Die Versicherungsleistung beträgt 125.000 Euro je Versicherungsfall.
Vertrauensschadenversicherung
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung)
verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind
(zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 10.000 Euro und 110.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Rechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 75.000 Euro.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk
Anwalts.
Im Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch
Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich an unser Versicherungsbüro!
Am besten geht das über unsere Online-Formulare.
Sollten dabei Fragen auftauchen, schauen Sie gerne in unsere FAQs.
Oder kontaktieren Sie Ihr Versicherungsbüro.
Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus?
Die Sportversicherung kann im Rahmen der persönlichen Absicherung der versicherten Personen nur als Beihilfe verstanden werden, ihre Leistungen müssen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen. Somit kann die Sportversicherung keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Die Absicherung der Verbands- und Vereinsrisiken über die Sportversicherung ist weitreichend und bietet den Versicherten einen vielfältigen Schutz über diverse Versicherungssparten. Hierüber decken wir den pauschalen Versicherungsbedarf ab. Den individuellen Bedarf der Absicherung muss jeder Sportler und jeder Verein für sich feststellen und sich entsprechend zusätzlich versichern.
So können sich Vereine zusätzlich absichern
- Kfz-Zusatzversicherung Auswärtsspiele oder Turniere in anderen Städten sind fester Bestandteil des Spielbetriebs in den Sportvereinen. Damit Eltern oder Mitglieder auf diesen Fahrten, die meistens im privaten Pkw zurückgelegt werden, optimal geschützt sind, sollte jeder Verein über eine entsprechende Zusatzversicherung nachdenken. Mehr erfahren
- Nichtmitgliederversicherung Versicherungsschutz für aktiv teilnehmende Nichtmitglieder an Veranstaltungen. Mehr erfahren
- Reise-Sicherungsschein Gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung, wenn der Verein Reisen organisiert. Mehr erfahren