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Kontakt zum VersicherungsbüroAls Verein im Landessportbund Nordrhein-Westfalen sind Sie über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab:

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadenersatzansprüchen.
schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.
Wir ersetzen Kosten, wenn zum Beispiel Zähne oder Brillen zu Schaden kommen.
Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 75.000 Euro.
Werden Umweltschäden verursacht, übernehmen wir die Kosten bis 3.000.000 Euro.
Werden Vermögensschäden außerhalb der eigenen Organisation verursacht, schützen wir Sie bis 35.000 Euro.
wir erstatten bis zu 2.500 Euro je Reiseteilnehmer bei versicherten Auslandsreisen
Wir ersetzen den Schaden, wenn Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen beispielsweise veruntreut werden.
Unfallversicherung
Im Todesfall |
6.000 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
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12.000 Euro für Erwachsene |
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Die Leistung erhöht sich um 3.000 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind |
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Im Invaliditätsfall | Invaliditätsgrad in % |
Leistungen in € Kinder/Jugendliche |
Leistungen in € Erwachsene |
weniger als 15 % | 0 | 0 | |
ab 15% | 1.000 | 1.000 | |
ab 20% | 2.500 | 2.500 | |
ab 25% | 3.500 | 3.500 | |
ab 30% | 5.000 | 5.000 | |
ab 35% | 6.000 | 6.000 | |
ab 40% | 7.500 | 7.500 | |
ab 45% | 10.000 | 10.000 | |
ab 50% | 50.000 | 15.000 | |
ab 55% | 52.500 | 20.000 | |
ab 60% | 55.000 | 25.000 | |
ab 65% | 60.000 | 35.000 | |
ab 70% | 175.000 | 125.000 | |
ab 80% | 180.000 | 155.000 | |
ab 90% bis 100% | 200.000 | 200.000 | |
Übergangsleistung |
2.000 Euro nach neun Monaten |
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Weitere Leistungen |
3.000 Euro für Serviceleistungen |
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15.500 Euro für Reha-Management-Kosten |
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Tagegeldpauschale |
für Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 100 Euro einmalige Tagegeldpauschale nach dem 60. Tag der vollständigen Arbeitsunfähigkeit |
Haftpflichtversicherung
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis | |
Personen- und/oder Sachschäden (pauschal) |
5.000.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden Sachen (und deren Einrichtungen) |
250.000 Euro |
Schlüsselverlust (10 Prozent Selbstbeteiligung je Versicherungsfall, maximal 125 Euro) |
10.000 Euro |
Bei Luftsportrisiken gelten folgende Versicherungssummen | |
Verwendung von Flugmodellen bis maximal 5 kg ohne Düsen-, Raketen- oder ähnlichen Antrieb |
450.000 Euro pauschal für Personen-/Sachschäden |
Unterhaltung reiner Segelflug- oder Fallschirmgelände |
100.000 Euro für Personenschäden |
25.000 Euro für Sachschäden |
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Unterhaltung von Segelfluggeländen mit Schleppbetrieb und/oder Motorseglern |
100.000 Euro für Personenschäden |
50.000 Euro für Sachschäden |
Umwelt-Haftpflichtversicherung
Sie stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Versicherten haben Versicherungsschutz für den Fall, dass gegen sie Schadenersatzansprüche von einem Dritten für einen Vermögensschaden geltend gemacht werden (Drittschaden). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall bis zu 35.000 Euro je Schadenereignis.
Vertrauensschadenversicherung
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 7.500 Euro und 110.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Reisegepäckversicherung
Versichert ist das gesamte Reisegepäck (persönlicher Reisebedarf) der Mitglieder der versicherten Organisationen einschließlich der Betreuer.
Die Versicherungssumme beträgt 2.500 Euro je Reiseteilnehmer bei versicherten Auslandsreisen.
Rechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz-, Strafrechtsschutz und für Vereine darüber hinaus Arbeits- und Sozialgerichtsrechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 75.000 Euro.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 200 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk-Anwalts.
Krankenversicherung
Der Versicherer ersetzt entstandene Kosten grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe). Erstattet werden die Kosten für: |
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Zahnersatz |
bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.600 Euro je Sportunfall |
Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte |
bis zu 50 Euro je Schadenfall |
Andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung |
bis zu 2.600 Euro je Schadenfal |
Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten versicherten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen | |
Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort | |
Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts | |
Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus |
bis zu 13 Euro je Transport |
Im Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch
Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich an unser Versicherungsbüro!
Am besten geht das über unsere Online-Formulare.
Sollten dabei Fragen auftauchen, schauen Sie gerne in unsere FAQs.
Oder kontaktieren Sie Ihr Versicherungsbüro.
Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus?
Die Sportversicherung kann im Rahmen der persönlichen Absicherung der versicherten Personen nur als Beihilfe verstanden werden, ihre Leistungen müssen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen. Somit kann die Sportversicherung keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Die Absicherung der Verbands- und Vereinsrisiken über die Sportversicherung ist weitreichend und bietet den Versicherten einen vielfältigen Schutz über diverse Versicherungssparten. Hierüber decken wir den pauschalen Versicherungsbedarf ab. Den individuellen Bedarf der Absicherung muss jeder Sportler und jeder Verein für sich feststellen und sich entsprechend zusätzlich versichern.
So können sich Vereine zusätzlich absichern
- Kfz-Zusatzversicherung Auswärtsspiele oder Turniere in anderen Städten sind fester Bestandteil des Spielbetriebs in den Sportvereinen. Damit Eltern oder Mitglieder auf diesen Fahrten, die meistens im privaten Pkw zurückgelegt werden, optimal geschützt sind, sollte jeder Verein über eine entsprechende Zusatzversicherung nachdenken. Mehr erfahren
- D&O- und Vermögensschaden-Haftpflicht Vorstände haften für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands- / Vereinstätigkeit auch mit dem Privatvermögen, z. B. wenn versäumt wurde, staatliche Zuschüsse zu beantragen. Mehr erfahren
- Nichtmitgliederversicherung Versicherungsschutz für aktiv teilnehmende Nichtmitglieder an Veranstaltungen. Mehr erfahren