
Als Verein im LandesSportBund Niedersachsen / im Niedersächsischen Fußballverband e.V. sind Sie über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab:

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadenersatzansprüchen.
Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.
Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.
Schadenersatzansprüche für Umweltschäden auf Grundlage zivilrechtlicher Ansprüche. Die Versicherungssumme beträgt 5.000.000 Euro.
Deckt die gesetzliche Pflicht zur Sanierung von Umweltschäden auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungssumme beträgt 5.000.000 Euro.
Rückhalt für Ihre Vorstände, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands-/Vereinstätigkeit nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen.
Wir ersetzen den Schaden, wenn Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen beispielsweise veruntreut werden.
Alle Leistungen der Sportversicherung in Niedersachsen im Detail
Unfallversicherung
Im Todesfall |
5.000 Euro |
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Die Leistung erhöht sich um 1.000 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind |
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Im Invaliditätsfall | Invaliditätsgrad | Leistungen in € |
bis 19% | 0 | |
bei 20% | 5.000 | |
bis 25% | 6.250 | |
bis 30% | 9.500 | |
bis 35% | 11.000 | |
bis 40% | 13.000 | |
bis 45% | 14.500 | |
bis 50% | 30.000 | |
bis 55% | 35.000 | |
bis 60% | 45.000 | |
bis 65% | 55.000 | |
bis 70% | 65.000 | |
bis 75% | 80.000 | |
bis 80% | 80.000 | |
bis 85% | 80.000 | |
bis 90% | 130.000 | |
bis 95% | 130.000 | |
bis 100% | 130.000 | |
Übergangsleistung |
1.000 Euro nach sechs Monaten |
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weitere 1.000 Euro nach neun Monaten |
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Weitere Leistungen |
5.000 Euro für Serviceleistungen |
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20.000 Euro für Reha-Management-Kosten |
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Unfall-Zusatzleistungen |
Kostenersatz für Zahnschäden bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.600 Euro |
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Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte bis zu 75 Euro je Schadenfall |
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Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gültig ab 01.01.2019
Leistungen durch den kommunalen Schadenausgleich |
bis zu 5.000 Euro für Bestattungskosten |
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bis zu 5.200 Euro für Bergungs-/ Überführungskosten |
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bis zu 1.200 Euro Erstattung für notwendige Kosten der Angehörigen |
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bis zu 130.000 Euro für Invaliditätsentschädigung |
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Zahnschäden bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.600 Euro |
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Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte bis zu 75 Euro je Schadenfall |
Haftpflichtversicherung
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis | |
Pauschal für Personen- und Sachschäden |
10.000.000 Euro |
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen (zum Beispiel Gebäudebestandteile sowie deren Einrichtungen) |
250.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden sonstigen beweglichen Sachen (zum Beispiel Sportgeräte) |
50.000 Euro |
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Räumlichkeiten (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht) |
5.000.000 Euro |
Beschädigung von fremden Schlüsseln (Bereichsschlüsseln) |
10.000 Euro |
Umwelt-Haftpflichtversicherung
Sie stellt die Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche Dritter werden befriedigt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand und/oder Explosion an gemieteten, gepachteten, geliehenen oder in sonstiger Weise in Obhut genommenen Gebäuden und/oder Räumlichkeiten.
Umweltschaden-Versicherung
Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Sie schützt die Versicherten bei Inanspruchnahme durch geschädigte Dritte oder einem der eigenen versicherten Organisation unmittelbar entstandenen Vermögensschaden, der/dem eine fahrlässige Pflichtverletzung (Fehler, Versäumnis, Irrtum) bei der
Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit zugrunde liegt. Die Versicherungsleistung beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall. Mitversichert ist auch Schlüsselverlust von eigenen und fremden Schlüsseln mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro.
D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung gewährt den Mitgliedern des Vorstandes, Geschäftsführern und weiteren vom Versicherungsschutz erfassten Personen die Absicherung ihres persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie wegen einer zur Last gelegten, fahrlässig begangenen
Pflichtverletzung von einem Dritten oder der eigenen Organisation für einen verursachten Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherungssumme beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall.
Vertrauensschadenversicherung
Der Versicherer ersetzt den versicherten Organisationen Schäden an ihrem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung)
verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eintreten (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall
zwischen 7.500 Euro und 110.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Rechtsschutzversicherung
Für alle Versicherten besteht Schutz im Rahmen und Umfang des vereinbarten Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, erweiterter Straf-Rechtsschutz und Opfer-Rechtsschutz. Zugunsten der versicherten Organisationen umfasst der Versicherungsschutz
darüber hinaus die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen (Arbeits-Rechtsschutz), die Geltendmachung und Abwehr von sozialrechtlichen Ansprüchen vor Sozialgerichten (Sozial-
Rechtsschutz), sowie die gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen (Vertrags-Rechtsschutz).
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.
Im erweiterten Straf-Rechtsschutz beträgt die Höchstgrenze für die Leistungen je Rechtsschutzfall 500.000 Euro.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 200 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.
Im Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch
Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich an unser Versicherungsbüro!
Am besten geht das über unsere Online-Formulare.
Sollten dabei Fragen auftauchen, schauen Sie gerne in unsere FAQs.
Oder kontaktieren Sie Ihr Versicherungsbüro.
Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus?
Die Sportversicherung kann im Rahmen der persönlichen Absicherung der versicherten Personen nur als Beihilfe verstanden werden, ihre Leistungen müssen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen. Somit kann die Sportversicherung keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Die Absicherung der Verbands- und Vereinsrisiken über die Sportversicherung ist weitreichend und bietet den Versicherten einen vielfältigen Schutz über diverse Versicherungssparten. Hierüber decken wir den pauschalen Versicherungsbedarf ab. Den individuellen Bedarf der Absicherung muss jeder Sportler und jeder Verein für sich feststellen und sich entsprechend zusätzlich versichern.
So können sich Vereine zusätzlich absichern
- Kfz-Zusatzversicherung Auswärtsspiele oder Turniere in anderen Städten sind fester Bestandteil des Spielbetriebs in den Sportvereinen. Damit Eltern oder Mitglieder auf diesen Fahrten, die meistens im privaten Pkw zurückgelegt werden, optimal geschützt sind, sollte jeder Verein über eine entsprechende Zusatzversicherung nachdenken. Mehr erfahren
- D&O- und Vermögensschaden-Haftpflicht Vorstände haften für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands- / Vereinstätigkeit auch mit dem Privatvermögen, z. B. wenn versäumt wurde, staatliche Zuschüsse zu beantragen. Mehr erfahren
- Nichtmitgliederversicherung Versicherungsschutz für aktiv teilnehmende Nichtmitglieder an Veranstaltungen. Mehr erfahren