
Als Verein im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern sind Sie über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab:

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadenersatzansprüchen.
schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.
Wir ersetzen Kosten, wenn Zähne oder Brillen zu Schaden kommen.
Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 75.000 Euro.
Werden Umweltschäden verursacht, übernehmen wir die Kosten bis 3.000.000 Euro.
Rückhalt für Ihre Vorstände, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands- / Vereinstätigkeit nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen.
Wir ersetzen den Schaden, wenn Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen beispielsweise veruntreut werden.
Alle Leistungen der Sportversicherung in Mecklenburg-Vorpommern im Detail
Unfallversicherung
Im Todesfall |
3.000 Euro für alle Versicherten |
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Die Leistung erhöht sich um 1.500 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind |
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Im Invaliditätsfall | Invaliditätsgrad |
Leistungen in € Kinder/Jugendliche |
Leistungen in € Erwachsene |
unter 20 % | 0 | 0 | |
ab 20 % | 2.000 | 2.000 | |
ab 25 % | 2.500 | 2.500 | |
ab 30 % | 3.000 | 3.000 | |
ab 35 % | 4.000 | 4.000 | |
ab 40 % | 5.000 | 5.000 | |
ab 45 % | 6.000 | 6.000 | |
ab 50 % | 55.000 | 17.500 | |
ab 55 % | 55.000 | 20.000 | |
ab 60% | 55.000 | 25.000 | |
ab 65% | 55.000 | 30.000 | |
ab 70 % | 160.000 | 105.000 | |
ab 75 % | 160.000 | 105.000 | |
ab 80 % | 180.000 | 125.000 | |
ab 85 % | 180.000 | 125.000 | |
ab 90 % | 200.000 | 200.000 | |
ab 95 % | 200.000 | 200.000 | |
100 % | 200.000 | 200.000 | |
Weitere Leistungen |
5.000 Euro für Serviceleistungen |
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3.000 Euro maximal für Zahnschäden |
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20.000 Euro für Reha-Management-Kosten |
Ehrenamtsversicherung
Für Mitglieder, die in ein offizielles Amt gewählt wurden, besteht eine zusätzliche Ehrenamtsversicherung.
Versichert ist unter anderem eine zusätzliche Todesfallleistung von mindestens 20.000 Euro.
Haftpflichtversicherung
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis | |
Personen- und Sachschäden |
15.000.000 Euro |
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen |
500.000 Euro 5.000.0000 Euro für Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Räumlichkeiten (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht) |
Mietsachschäden an beweglichen Sachen |
50.000 Euro |
Schlüsselverlust |
1.250 Euro |
Umwelt-Haftpflichtversicherung
Die Umwelt-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Ereignis 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Funktionäre und Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, wenn hierbei durch eine Pflichtverletzung unmittelbar ein Vermögensschaden beim Verein ober bei Dritten verursacht wird.
Die Versicherungsleistung beträgt 250.000 Euro.
D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung bietet den Vorständen und Geschäftsführern eine Absicherung ihres persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherungssumme beträgt 250.000 Euro.
Vertrauensschadenversicherung
Der Versicherer ersetzt den Vereinen und Verbänden Schäden an ihrem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 10.000 Euro und 105.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Rechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, erweiterter Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 75.000 Euro.
Im erweiterten Straf-Rechtschutz beträgt die Höchstgrenze für die Leistungen je Rechtsschutzfall 500.000 Euro.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.
Wir überarbeiten das Merkblatt für Sie. Bald finden Sie hier die neue Version des Merkblattes.
Im Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch
Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich an unser Versicherungsbüro!
Am besten geht das über unsere Online-Formulare.
Sollten dabei Fragen auftauchen, schauen Sie gerne in unsere FAQs.
Oder kontaktieren Sie Ihr Versicherungsbüro.
Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus?
Die Sportversicherung kann im Rahmen der persönlichen Absicherung der versicherten Personen nur als Beihilfe verstanden werden, ihre Leistungen müssen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen. Somit kann die Sportversicherung keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Die Absicherung der Verbands- und Vereinsrisiken über die Sportversicherung ist weitreichend und bietet den Versicherten einen vielfältigen Schutz über diverse Versicherungssparten. Hierüber decken wir den pauschalen Versicherungsbedarf ab. Den individuellen Bedarf der Absicherung muss jeder Sportler und jeder Verein für sich feststellen und sich entsprechend zusätzlich versichern.
So können sich Vereine zusätzlich absichern
- Kfz-Zusatzversicherung Auswärtsspiele oder Turniere in anderen Städten sind fester Bestandteil des Spielbetriebs in den Sportvereinen. Damit Eltern oder Mitglieder auf diesen Fahrten, die meistens im privaten Pkw zurückgelegt werden, optimal geschützt sind, sollte jeder Verein über eine entsprechende Zusatzversicherung nachdenken. Mehr erfahren
- Nichtmitgliederversicherung Versicherungsschutz für aktiv teilnehmende Nichtmitglieder an Veranstaltungen. Mehr erfahren
- Reise-Sicherungsschein Gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung, wenn der Verein Reisen organisiert. Mehr erfahren