
Als Verein im Bayerischen Landes-Sportverband sind Sie über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab:

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadenersatzansprüchen.
schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.
Wir ersetzen Kosten, wenn zum Beispiel Zähne oder Brillen zu Schaden kommen.
Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 75.000 Euro.
Werden Umweltschäden verursacht, übernehmen wir die Kosten bis 3.000.000 Euro.
Werden Vermögensschäden außerhalb der eigenen Organisation verursacht, schützen wir Sie bis 35.000 Euro.
Wir ersetzen den Schaden, wenn Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen beispielsweise veruntreut werden.
Alle Leistungen der Sportversicherung in Bayern im Detail
Unfallversicherung
Im Todesfall |
2.500 Euro für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr |
5.000 Euro für Nichtverheiratete bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
|
7.500 Euro für Nichtverheiratete ab dem vollendeten 18. Lebensjahr |
|
10.500 Euro für Verheiratete unabhängig vom Alter |
|
Die Versicherungssumme erhöht sich für jedes unterhaltsberechtigte Kind um 2.000 Euro |
|
Im Invaliditätsfall |
41.000 Euro Grundsumme |
205.000 Euro Höchstsumme |
|
Leistungsbeschreibung für Invaliditätsentschädigungen |
• bis 20 Prozent erfolgt keine Leistung, • von 20 Prozent bis 25 Prozent erfolgt die Leistung nach der Feststellung, • über 25 Prozent bis 50 Prozent wird der 25 Prozent übersteigende Satz dreifach, • über 50 Prozent bis 75 Prozent wird der 50 Prozent übersteigende Satz sechsfach, • von 75 Prozent bis 100 Prozent wird der 75 Prozent übersteigende Satz achtfach entschädigt. Bei einem festgestellten Invaliditätsgrad von 100 Prozent wird in Abänderung der progressiven Bewertungsstaffel eine InvaliditätsHöchstsumme von 205.000 Euro entschädigt. |
Weitere Leistungen |
15.500 Euro für Reha-Management Kosten |
5.000 Euro für Serviceleistungen |
|
10 Euro Krankenhaustagegeld ab dem ersten Tag |
|
5 Euro pro Tag Kosten für Nachhilfestunden, wenn Schüler länger als vier Wochen durch einen Versicherungsfall der Schule fernbleiben müssen, maximal 500 Euro |
Haftpflichtversicherung
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis | |
Personen- und/oder Sachschäden (pauschal) |
3.000.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen |
260.000 Euro |
Schlüsselverlust (20 Prozent, mindestens 50 Euro Selbstbeteiligung je Versicherungsfall) |
3.850 Euro |
Luftsportrisiken (Unterhaltung von Segelfluggeländen, Betrieb von Flugmodellen, Besitz und Betrieb von Startwinden) |
512.000 Euro für Personenschäden und 255.000 Euro für Sachschäden. |
Verwendung von Flugmodellen bis maximal fünf Kilogramm ohne Düsen- oder Raketenantrieb |
70.000 Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden |
Umwelt-Haftpflichtversicherung
Die Umwelt-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden,
Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt.
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis 3.000.000 Euro für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Versicherten haben Versicherungsschutz für den Fall, dass gegen sie Schadenersatzansprüche von einem Dritten für einen
Vermögensschaden geltend gemacht werden (Drittschaden). Die Versicherungsleistungen betragen je Verstoß 55.000 Euro,
höchstens jedoch 165.000 Euro im Versicherungsjahr.
Vertrauensschadenversicherung
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung)
verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind
(zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 7.500 Euro und 55.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Rechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, für Vereine darüber hinaus Arbeitsund Sozialgerichtsrechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 75.000 Euro.
Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt 250 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk
Anwalts.
Krankenversicherung
Der Versicherer ersetzt entstandene Kosten grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe). Er bietet Kostenersatz für: |
|
Zahnschäden |
bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.000 Euro |
Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte |
bis zu 75 Euro je Schadenfall |
Andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung |
bis 1.050 Euro je Schadenfall |
Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten versicherten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen | |
Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort | |
Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts |
Im Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch
Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich an unser Versicherungsbüro!
Am besten geht das über unsere Online-Formulare.
Sollten dabei Fragen auftauchen, schauen Sie gerne in unsere FAQs.
Oder kontaktieren Sie Ihr Versicherungsbüro.
Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus?
Die Sportversicherung kann im Rahmen der persönlichen Absicherung der versicherten Personen nur als Beihilfe verstanden werden, ihre Leistungen müssen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen. Somit kann die Sportversicherung keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Die Absicherung der Verbands- und Vereinsrisiken über die Sportversicherung ist weitreichend und bietet den Versicherten einen vielfältigen Schutz über diverse Versicherungssparten. Hierüber decken wir den pauschalen Versicherungsbedarf ab. Den individuellen Bedarf der Absicherung muss jeder Sportler und jeder Verein für sich feststellen und sich entsprechend zusätzlich versichern.
So können sich Vereine zusätzlich absichern
- Kfz-Zusatzversicherung Auswärtsspiele oder Turniere in anderen Städten sind fester Bestandteil des Spielbetriebs in den Sportvereinen. Damit Eltern oder Mitglieder auf diesen Fahrten, die meistens im privaten Pkw zurückgelegt werden, optimal geschützt sind, sollte jeder Verein über eine entsprechende Zusatzversicherung nachdenken. Mehr erfahren
- Nichtmitgliederversicherung Versicherungsschutz für aktiv teilnehmende Nichtmitglieder an Veranstaltungen. Mehr erfahren
- Reise-Sicherungsschein Gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung, wenn der Verein Reisen organisiert. Mehr erfahren