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Kontakt zum VersicherungsbüroAls Verein beim Badischen Sportbund Nord e.V. sind Sie über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab:

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadenersatzansprüchen.
schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.
Wir ersetzen Kosten, wenn zum Beispiel Zähne oder Brillen zu Schaden kommen.
Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.
Werden Umweltschäden verursacht, übernehmen wir die Kosten bis 3.000.000 Euro.
Werden Vermögensschäden außerhalb der eigenen Organisation verursacht, schützen wir Sie.
Wir ersetzen den Schaden, wenn Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen beispielsweise veruntreut werden.
Alle Leistungen der Sportversicherung in Baden-Nord im Detail
Unfallversicherung
Im Todesfall |
5.000 Euro für alle Versicherten |
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Die Leistung erhöht sich um 1.500 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind |
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Im Invaliditätsfall | Invaliditätsgrad in % |
Leistungen in € Kinder/Jugendliche |
Leistungen in € Erwachsene |
unter 20 % | 0 | 0 | |
20 % | 2.500 | 2.500 | |
über 20% | 3.500 | 3.500 | |
über 25 % | 5.000 | 5.000 | |
über 30 % | 6.000 | 6.000 | |
über 35 % | 7.500 | 7.500 | |
über 40 % | 10.000 | 10.000 | |
über 45 % | 50.000 | 15.000 | |
über 50 % | 52.500 | 20.000 | |
über 55 % | 55.000 | 25.000 | |
über 60 % | 60.000 | 30.000 | |
über 65 % | 155.000 | 105.000 | |
über 75 % | 190.000 | 190.000 | |
Übergangsleistung |
2.000 Euro nach neun Monaten |
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2.000 Euro nach zwölf Monaten |
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Weitere Leistungen |
5.000 Euro für Serviceleistungen |
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20.000 Euro für Reha-Management-Kosten |
Haftpflichtversicherung
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis | |
Pauschal für Personen- und Sachschäden je Ereignis |
10.000.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen (zum Beispiel Gebäude, Gebäudebestandteile sowie deren Einrichtungen) |
500.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden, sonstigen, beweglichen Sachen (zum Beispiel Sportgeräte) |
50.000 Euro |
Schlüsselverlust |
2.600 Euro |
Umwelt-Haftpflichtversicherung
Die Umwelt-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Ereignis 3.000.000 Euro für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Versicherten haben Versicherungsschutz für den Fall, dass gegen sie Schadenersatzansprüche von einem Dritten für einen
Vermögensschaden geltend gemacht werden (Drittschaden). Die Versicherungsleistungen betragen je Verstoß 35.000 Euro und
70.000 Euro je Organisation im Versicherungsjahr
Vertrauensschadenversicherung
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung)
verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind
(zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 15.000 Euro und 110.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Rechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, erweiterter Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.
Im erweiterten Straf-Rechtsschutz beträgt die Höchstgrenze für die Leistungen je Rechtsschutzfall 500.000 Euro
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 200 Euro
Krankenversicherung
Der Versicherer ersetzt entstandene Kosten grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe). Erstattet werden die Kosten für: |
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Zahnschäden |
bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.600 Euro je Sportunfall |
Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte |
bis zu 175 Euro je Schadenfall |
Andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung |
bis zu 2.600 Euro je Schadenfall |
Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten versicherten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen | |
Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort | |
Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts | |
Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus |
bis zu 15 Euro je Transport |
Im Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch
Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich an unser Versicherungsbüro!
Am besten geht das über unsere Online-Formulare.
Sollten dabei Fragen auftauchen, schauen Sie gerne in unsere FAQs.
Oder kontaktieren Sie Ihr Versicherungsbüro.
Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus?
Die Sportversicherung kann im Rahmen der persönlichen Absicherung der versicherten Personen nur als Beihilfe verstanden werden, ihre Leistungen müssen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen. Somit kann die Sportversicherung keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Die Absicherung der Verbands- und Vereinsrisiken über die Sportversicherung ist weitreichend und bietet den Versicherten einen vielfältigen Schutz über diverse Versicherungssparten. Hierüber decken wir den pauschalen Versicherungsbedarf ab. Den individuellen Bedarf der Absicherung muss jeder Sportler und jeder Verein für sich feststellen und sich entsprechend zusätzlich versichern.
So können sich Vereine zusätzlich absichern
- Kfz-Zusatzversicherung Auswärtsspiele oder Turniere in anderen Städten sind fester Bestandteil des Spielbetriebs in den Sportvereinen. Damit Eltern oder Mitglieder auf diesen Fahrten, die meistens im privaten Pkw zurückgelegt werden, optimal geschützt sind, sollte jeder Verein über eine entsprechende Zusatzversicherung nachdenken. Mehr erfahren
- D&O- und Vermögensschaden-Haftpflicht Vorstände haften für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands- / Vereinstätigkeit auch mit dem Privatvermögen, z. B. wenn versäumt wurde, staatliche Zuschüsse zu beantragen. Mehr erfahren
- Nichtmitgliederversicherung Versicherungsschutz für aktiv teilnehmende Nichtmitglieder an Veranstaltungen. Mehr erfahren