10.12.2024
Unfall bei der Nikolausfeier:
Warum die ARAG den Besuch in der Notfallambulanz bezahlte
Alle Jahre wieder lädt der Skiclub aus Dresden zur Nikolaus-Skitour in die Allgäuer Alpen, den südlichsten Zipfel Deutschlands. Das Nikolaus-Trainingslager für alle skibegeisterten erwachsenen Vereinsmitglieder ist ein ideales Training während der Saison und eine gute Gelegenheit, das Miteinander im Verein zu stärken. Neue Vereinsmitglieder, die am Skisport schnuppern wollen, und „alte Hasen“, die ihr Fahrkönnen verbessern möchten, sind willkommen. Die vereinseigenen Skilehrerinnen, Skilehrer und Betreuenden vermitteln stets Spaß und Freude am Skisport.
Skiunfall abseits der Piste
Bei der letzten Tour überraschten die Trainerinnen und Trainer die Gruppe zu Nikolaus mit einer abendlichen Feier im Hotel. Dazu hatten zwei Betreuende ein Akkordeon und ein tragbares E-Piano von daheim mitgenommen. Sie bauten ihre Instrumente auf und stellten zu festlicher Musik das sportliche und gesellige Programm für den nächsten Trainingstag vor. Jedes Vereinsmitglied bekam ein kleines Nikolauspäckchen überreicht. Auf dem Weg zur Geschenkübergabe passierte dann das Malheur. Ein Vereinsmitglied stolperte über das für das E-Piano verlegte Stromkabel und stürzte. In der Notfallambulanz des Krankenhauses diagnostizierten die Ärzte Prellungen und Schürfwunden am linken Arm und am Bein. Versorgt mit Salbe und Pflaster konnte der verletzte Sportler ins Hotel zurückkehren und weiter an der Nikolausfeier teilnehmen. Über Nacht heilten die Schürfwunden und Prellungen soweit aus, dass er am nächsten Tag bereits wieder Ski fahren konnte.
Wer bezahlt den Besuch in der Notfallambulanz?
Zurück in Dresden bekam das Vereinsmitglied Post von der Krankenkasse. Es sollte einen Fragebogen ausfüllen und den genauen Schadenhergang schildern. Die Krankenkasse hatte für die Behandlung Aufwendungen getragen, die sie dann vom Veranstalter des Nikolaus-Trainingslagers zurückforderte. Der Vereinsvorsitzende nahm wegen der Rechnung der Krankenkasse Kontakt zu unserem Versicherungsbüro beim Landessportbund auf. Die dortigen Mitarbeiter baten ihn, eine Schadenmeldung für Haftpflichtschäden auszufüllen und uns diese gemeinsam mit der Rechnung einzureichen.
So war die Veranstaltung versichert
Da es sich bei dem Skitrainingslager samt Nikolausfeier um eine satzungsgemäße versicherte Veranstaltung des Vereins handelte, besteht für den Verein als auch für die von ihm eingesetzten Betreuer, Trainerinnen und Trainer Versicherungsschutz.
Die ARAG verbindet mit der Krankenkasse des Vereinsmitglieds ein so genanntes Rahmenteilungsabkommen, wonach der Haftpflichtversicherer in einem vereinfachten Verfahren die Aufwendungen der Krankenkasse reguliert. Die ARAG Sportversicherung zahlte die Aufwendungen der Krankenkasse. Ende gut, alles gut!
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