Neuer Fall aus der Praxis
Für den Bau einer neuen Sporthalle hat ein Verein von der Stadtgemeinde nach langen Verhandlungen das Vereinsgrundstück erwerben können . Das Grundstück hat zum Teil noch einen alten Baumbestand, der dem Tennisplatz Schatten spendet. Der Vereinsvorstand möchte die alten Bäume unbedingt erhalten.
Als neuer Eigentümer hat der Verein auch die Verkehrssicherungspflicht für Haus- und Grundbesitz und muss die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter treffen. Diese Aufgabe hat er auch sorgsam wahrgenommen, nur an die Baumpflege hat niemand gedacht.
So kam es wie es kommen musste: bei einem Sturm brach ein morscher Ast ab und fiel auf einen kurzzeitig dort rechtmäßig abgestellten nagelneuen Porsche eines Anwohners gefallen. Am Fahrzeug entstanden erhebliche Schäden und der Geschädigte machte Schadenersatz beim Verein geltend.
Der Verein meldete den Schaden umgehend der ARAG-Sportversicherung. Bei der Klärung des Sachverhaltes stellte sich heraus, dass die Bäume schon seit vielen Jahren nicht kontrolliert worden waren. Es gab keinerlei Nachweise, die hätten belegen können, dass regelmäßig eine entsprechende Kontrolle durchgeführt worden war. Diese Regel-Kontrolluntersuchungen sind vom Alter und Zustand eines Baumes abhängig. Sie sollten in Abständen von 1-3 Jahren durchgeführt werden.
Da insofern ein Versäumnis des Vereins vorlag, hat die Sportversicherung den Schaden in voller Höhe übernommen.
Der Verein wird in Zukunft die Vorgaben einhalten und einen Nachweis darüber führen, wann und mit wem die Baum-Kontrollen durchgeführt wurden.