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Das leisten Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Krankentagegeld

Wenn nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlt und Sie Krankengeld erhalten, stocken wir den entstehenden Fehlbetrag auf und sichern bei krankheitsbedingten Verdienstausfällen Ihre Existenz, bis Sie wieder fit sind.

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Krankenhaustagegeld

Auch mit unserem Krankenhaustagegeld sind Sie finanziell unabhängiger. Mit unseren Leistungen fangen Sie Zuzahlungen und andere Zusatzkosten auf – vom ersten Tag im Krankenhaus an. Die Kombination aus Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld macht Ihren Schutz noch wirkungsvoller.

Die Leistungen im Detail

Krankentagegeld
Krankenhaustagegeld
Leistungsart Zahlung von Krankentagegeld Zahlung von Krankenhaustagegeld
Leistungsbeginn
für Angestellte

für Selbstständige
Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit


Frei wählbarer Beginn
Ab dem ersten Tag des stationären Aufenthalts

Ab dem ersten Tag des stationären Aufenthalts
Leistungsumfang In vereinbarter Höhe

Auch für Sonn- und Feiertage

Zeitlich unbegrenzt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit
In vereinbarter Höhe

Auch für Sonn- und Feiertage

Zeitlich unbegrenzt für die Dauer der stationären Behandlung
 

Unterlagen für Sie zum Download

 

So wählen Sie den richtigen Tagessatz für Ihr Krankentagegeld

Welchen Tagegeldbetrag brauche ich?

Damit Sie genau den Tagegeldbetrag erhalten, den Sie benötigen, geben wir keine festen Beträge vor. Ihr Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Höhe des von Ihnen gewählten Tagegeldes.

Um Ihnen die Entscheidung für die Höhe des Krankentagegeldes zu erleichtern, können Sie hier die zu erwartende Einkommenslücke berechnen. Sie erhalten dann von uns eine Empfehlung zur richtigen Absicherung.

Verdienst­ausfall berechnen

Unsere Empfehlungen für einen bedarfsgerechten Tagessatz

Nettoeinkommen
Monatliche Lücke*
Empfohlener Tagessatz
Monatlicher Beitrag**
Bis 1.000 € 213 € 7 € 2,24 €
Bis 1.500 € 319 € 11 € 3,52 €
Bis 2.000 € 425 € 14 € 4,48 €
Bis 2.500 € 532 € 18 € 5,76 €

Ein Beispiel zur Veranschaulichung der Einkommenslücke

Der zu versichernde Tagessatz ist abhängig vom Einkommen. Abgesichert werden kann die Bedarfslücke zwischen tatsächlichem Einkommen aus Erwerbstätigkeit und dem von der Krankenkasse ausgezahlten Krankengeld. Das Bruttokrankengeld beträgt 90 % vom Netto-, jedoch nicht mehr als 70 % vom Bruttoeinkommen.

Von diesem Bruttokrankengeld werden nochmals die Arbeitnehmeranteile für Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung abgezogen (gem. Haushaltsbegleitgesetz von 1984), so dass das verfügbare Einkommen spürbar hinter dem bisherigen Nettoeinkommen zurückbleibt.

Durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen* 2.500,00 €
Nettoeinkommen** 1.638,57 €
Bruttokrankengeldanspruch 1.474,71 €
Abzüge:
Arbeitnehmer-Beitrag
Sozialversicherung*** 12,275 %
(Arbeitslosenversicherung 1,5 %,
Pflegeversicherung 1,275 %,
Rentenversicherung 9,5 %)
-181,02 €
Nettokrankengeldanspruch 1.293,69 €
Einkommenslücke monatlich 344,88 €
Einkommenslücke täglich 11,50 €

Pluspunkte, die ebenfalls für unser Krankentagegeld sprechen

Gesundheitstelefon

Unsere Ärzte und medizinischen Fachkräfte beraten Sie in allen Gesundheitsfragen. Sie wünschen Empfehlungen im Umgang mit einer Erkrankung? Oder Sie wüssten gern, ob bei bestimmten Muskelschmerzen eher Kälte oder doch Wärme gut ist. Und was speziell bei Rückenschmerzen ratsam ist? Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere telefonische Gesundheitsberatung. Sie ergänzt ärztliche Diagnose und Therapie, aber ersetzt keinen Arztbesuch.

ARAG Online Rechts-Service

Sobald Sie eine unserer Krankenzusatzversicherungen abschließen und unser Kunde werden, erhalten Sie umgehend Zugang zum ARAG Online Rechts-Service. In dieser umfassenden Online-Datenbank können Sie kostenlos rund 1.000 rechtlich geprüfte Musterdokumente nutzen.

 

Sie erhalten umgehend Zugang zu unserem Dokumenten-Center

Ganz gleich, welche Versicherung Sie bei uns abschließen: Sobald Sie unser Kunde werden, erhalten Sie sofort Zugang zu unserer umfassenden juristischen Online-Datenbank.

Hier können Sie kostenlos rund 1.000 rechtlich geprüfte Musterdokumente zu unterschiedlichen Rechtsthemen gratis downloaden, individualisieren und sofort nutzen.

Darum zur ARAG

Wir stehen vor Ort an Ihrer Seite

Dank unserer zahlreichen Geschäftsstellen im gesamten Bundesgebiet finden Sie immer einen persönlichen Berater in Ihrer Nähe. Und wenn Ihnen der telefonische Kontakt lieber ist, erreichen Sie uns rund um die Uhr zum Festnetztarif!

Stark für Ihre Gesundheit

Wenn Sie mehr für Ihre Gesundheit tun wollen, ist die ARAG Krankenversicherung erste Wahl. Seit über 85 Jahren sind wir in diesem wichtigen Bereich ein starker Partner. Wirtschaftlich solide, mit langfristig stabilen Tarifen – das ist unsere traditionelle Seite. Zu der gehört auch, dass die ARAG nach wie vor ein unabhängiges Unternehmen in Familienbesitz ist. Innovativ denken wir, wenn es darum geht, Leistung und Service für unsere Kunden zu verbessern. Das zeichnet uns als modernen Krankenversicherer aus.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Krankentagegeld

Gibt es Personengruppen, die diese Versicherung nicht abschließen können?

Ja. So können Beamte keine Krankentagegeldversicherung abschließen, da sie Anspruch auf unbegrenzte Lohnfortzahlung durch den Dienstherrn im Krankheitsfall besitzen. Personen, die ihr Einkommen nicht durch Erwerbstätigkeit erzielen (Hausfrauen, Pensionäre, Rentner, Schüler, Studenten, etc.) können ebenfalls keine Krankentagegeldversicherung abschließen, da bei diesen Personen im Krankheitsfall kein Einkommen wegfällt.

ARAG bKV

Warum ist das Krankentagegeld für Selbstständige so wichtig?

Für Selbstständige ist eine private Krankentagegeldversicherung eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt, da Sie ab dem ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit ohne zusätzliche Vorsorge keine finanzielle Unterstützung erhalten. Über ein Krankentagegeld können Sie als Selbständiger Ihren Einkommensausfall bis zur Höhe des tatsächlich erzielten Einkommens absichern.

Gilt das Krankentagegeld auch außerhalb Deutschlands?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Deutschland. Bei vorübergehenden Aufenthalten im europäischen Ausland (bspw. im Rahmen einer Reise) wird für im Ausland akut eingetretene Krankheiten und Unfälle das vereinbarte Krankentagegeld nach Durchlaufen der Karenzzeit für die Dauer einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus gezahlt. Gleiches gilt bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz.

So nehmen Sie das Krankentagegeld in Anspruch

Vor Ablauf der Lohnfortzahlungsdauer, spätestens am ersten Leistungstag der Krankentagegeldversicherung, müssen Sie sich bei uns melden, um die Krankentagegeldleistung vom ersten Leistungstag an zu erhalten. Die Meldung kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder Email erfolgen.

Daraufhin senden wir folgende Unterlagen an Sie:

  • Einen Leistungsantrag, mit der Bitte diesen auszufüllen und an uns zurückzusenden.
  • Das so genannte Pendelformular zur Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit. Dieses bitte vom Arzt ausfüllen lassen und ebenfalls an den Versicherer zurücksenden. Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit ist ein jeweils aktuell ausgefülltes Pendelformular im Abstand von 14 Tagen einzureichen.
  • Eine Arbeitgeberbescheinigung. Diese bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und zurücksenden. Mit der Arbeitgeberbescheinigung wird bestätigt, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht, sowie die Höhe des Einkommens und die Dauer der Lohnfortzahlung
  • Von Selbstständigen/Freiberuflern wird anstelle der Arbeitgeberbescheinigung ein Einkommensnachweis– in der Regel der Einkommenssteuerbescheid, in Ausnahmefällen die Gewinn- und Verlustrechnung – angefordert.