Krankenhaustagegeld
Auch mit unserem Krankenhaustagegeld sind Sie finanziell unabhängiger. Mit unseren Leistungen fangen Sie Zuzahlungen und andere Zusatzkosten auf – vom ersten Tag im Krankenhaus an. Die Kombination aus Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld macht Ihren Schutz noch wirkungsvoller.
Die Leistungen im Detail
Krankentagegeld |
Krankenhaustagegeld |
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Leistungsart | Zahlung von Krankentagegeld | Zahlung von Krankenhaustagegeld |
Leistungsbeginn für Angestellte für Selbstständige |
Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Frei wählbarer Beginn |
Ab dem ersten Tag des stationären Aufenthalts Ab dem ersten Tag des stationären Aufenthalts |
Leistungsumfang |
In vereinbarter Höhe Auch für Sonn- und Feiertage Zeitlich unbegrenzt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit |
In vereinbarter Höhe Auch für Sonn- und Feiertage Zeitlich unbegrenzt für die Dauer der stationären Behandlung |
Unterlagen für Sie zum Download
Der zu versichernde Tagessatz ist abhängig vom Einkommen. Abgesichert werden kann die Bedarfslücke zwischen tatsächlichem Einkommen aus Erwerbstätigkeit und dem von der Krankenkasse ausgezahlten Krankengeld. Das Bruttokrankengeld beträgt 90 % vom Netto-, jedoch nicht mehr als 70 % vom Bruttoeinkommen.
Von diesem Bruttokrankengeld werden nochmals die Arbeitnehmeranteile für Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung abgezogen (gem. Haushaltsbegleitgesetz von 1984), so dass das verfügbare Einkommen spürbar hinter dem bisherigen Nettoeinkommen zurückbleibt.
Durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen* | 2.500,00 € |
Nettoeinkommen** | 1.638,57 € |
Bruttokrankengeldanspruch | 1.474,71 € |
Abzüge: Arbeitnehmer-Beitrag Sozialversicherung*** 12,275 % (Arbeitslosenversicherung 1,5 %, Pflegeversicherung 1,275 %, Rentenversicherung 9,5 %) |
-181,02 € |
Nettokrankengeldanspruch | 1.293,69 € |
Einkommenslücke monatlich | 344,88 € |
Einkommenslücke täglich | 11,50 € |
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Stark für Ihre Gesundheit
Wenn Sie mehr für Ihre Gesundheit tun wollen, ist die ARAG Krankenversicherung erste Wahl. Seit über 85 Jahren sind wir in diesem wichtigen Bereich ein starker Partner. Wirtschaftlich solide, mit langfristig stabilen Tarifen – das ist unsere traditionelle Seite. Zu der gehört auch, dass die ARAG nach wie vor ein unabhängiges Unternehmen in Familienbesitz ist. Innovativ denken wir, wenn es darum geht, Leistung und Service für unsere Kunden zu verbessern. Das zeichnet uns als modernen Krankenversicherer aus.
Vor Ablauf der Lohnfortzahlungsdauer, spätestens am ersten Leistungstag der Krankentagegeldversicherung, müssen Sie sich bei uns melden, um die Krankentagegeldleistung vom ersten Leistungstag an zu erhalten. Die Meldung kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder Email erfolgen.
Daraufhin senden wir folgende Unterlagen an Sie:
- Einen Leistungsantrag, mit der Bitte diesen auszufüllen und an uns zurückzusenden.
- Das so genannte Pendelformular zur Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit. Dieses bitte vom Arzt ausfüllen lassen und ebenfalls an den Versicherer zurücksenden. Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit ist ein jeweils aktuell ausgefülltes Pendelformular im Abstand von 14 Tagen einzureichen.
- Eine Arbeitgeberbescheinigung. Diese bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und zurücksenden. Mit der Arbeitgeberbescheinigung wird bestätigt, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht, sowie die Höhe des Einkommens und die Dauer der Lohnfortzahlung
- Von Selbstständigen/Freiberuflern wird anstelle der Arbeitgeberbescheinigung ein Einkommensnachweis– in der Regel der Einkommenssteuerbescheid, in Ausnahmefällen die Gewinn- und Verlustrechnung – angefordert.