Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im Sportbundes Rheinland e.V. sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Sportbundes Rheinland e.V. Darüber hinaus bieten wir sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Vereinsleben aktiv und sorgenfrei genießen können.
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Sportvereine im Sportbund Rheinland e.V. sind im Rahmen und Umfang der Sportversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Sportverein vor:
Im Todesfall |
5.000 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. LebensjahrLebensjahr |
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10.000 Euro für ledige Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr |
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12.500 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz |
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15.500 Euro für Verheiratete mit einem versorgungspflichtigen Kind |
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21.000 Euro für Verheiratete mit zwei oder mehr versorgungspflichtigen Kindern |
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Im Invaliditätsfall |
45.000 Euro Grundsumme |
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150.000 Euro Höchstsumme |
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Leistungsbeschreibung für Invaliditätsentschädigungen |
• unterhalb von 10 Prozent erfolgt keine Leistung, • ab 10 Prozent bis 25 Prozent erfolgt die Leistung nach der Feststellung, • ab 25 Prozent bis 50 Prozent wird der 25 Prozent übersteigende Satz dreifach bezahlt, • der 50 Prozent übersteigende Satz wird vierfach entschädigt. Ab einem Invaliditätsgrad von 90 Prozent wird die Höchstleistung in Höhe von 150.000 Euro gezahlt. |
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Übergangsleistung: |
1.500 Euro nach sechs Monaten und weitere |
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1.500 Euro nach neun Monaten |
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5.000 Euro für Serviceleistungen |
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10 Euro Krankenhaustagegeld pro Tag bei stationärem Aufenthalt länger als acht Tage |
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20.000 Euro für Reha-Management-Kosten |
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis |
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Personen- und Sachschäden (pauschal) |
15.000.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden Sachen (bei Gebäuden/Räumen: inklusive deren Einrichtungen) |
500.000 Euro |
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Räumlichkeiten (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht) |
5.000.000 Euro |
Schlüsselverlust |
4.000 Euro |
Luftsportrisiken (Unterhaltung von Segelfluggeländen, Betrieb von Flugmodellen, Besitz und Betrieb von Startwinden) |
512.000 Euro für Personenschäden 255.000 Euro für Sachschäden. |
Die Umwelt-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt. Die Versicherungssumme beträgt je Ereignis 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand und/oder Explosion an zu Vereinszwecken gemieteten Gebäuden und/oder Räumen.
Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Verbands-/ Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, wenn hierbei durch eine Pflichtverletzung umittelbar ein Vermögensschaden dem Verein oder einem Dritten zugefügt wird. Die Versicherungsleistung beträgt 125.000 Euro je Versicherungsfall. Mitversichert ist auch Schlüsselverlust von eigenen/ fremden Schlüsseln mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro.
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung)
verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind
(zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 10.000 Euro und 110.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 75.000 Euro.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.