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Sportversicherung Rheinland

Ihr Versicherungsbüro beim Sportbundes Rheinland

Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im Sportbundes Rheinland e.V. sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Sportbundes Rheinland e.V. Darüber hinaus bieten wir sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Vereinsleben aktiv und sorgenfrei genießen können.

Ihr schneller Weg zu kompetenter Beratung

Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz Ihres Vereins oder möchten sich zu möglichen Zusatzversicherungen informieren?

📞 0261 134933 30

 
 
Ihr Ansprechpartner Jost Schäfer

Jost Schäfer

Ihr Vertreter der ARAG beim Sportbundes Rheinland e.V.

Zusatzversicherungen für Ihren Sportverein

Sportvereine im Sportbund Rheinland e.V. sind im Rahmen und Umfang der Sportversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Sportverein vor:

Details zum Sportversicherungsvertrag
 

Alle Details zur Sportversicherung für Sie und Ihren Verein

Die Sportversicherung in Rheinland-Pfalz deckt diese Bereiche ab

Die ARAG Sportversicherung kurz erklärt

Erfahren Sie hier, welchen Versicherungsschutz Sie als Mitglied des Sportbundes Rheinland e.V. über den ARAG Sportversicherungsvertrag haben.

Unfall

Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.

Haftpflicht

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadens­ersatz­ansprüchen.

Unfall-Zusatz­leistungen

Wir ersetzen Kosten, wenn zum Beispiel Zähne oder Brillen zu Schaden kommen.

Rechtsschutz

Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 75.000 Euro.

Umwelt-Haftpflicht

 

Schadenersatzansprüche für Umweltschäden auf Grundlage zivilrechtlicher Ansprüche. Die Versicherungssumme beträgt 5.000.000 Euro.

Vermögens­­­schaden / D&O

Rückhalt für Ihre Vorstände, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands- / Vereins­tätigkeit nicht mit ihrem Privat­vermögen haften müssen.

Vertrauens­­schaden

 

Wir ersetzen den Schaden, wenn beispielsweise Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauens­personen veruntreut werden.

Merkblätter zur Sportversicherung

Alle Details zum Nachlesen, Downloaden und Ausdrucken

Alle Leistungen der Sportversicherung im Detail

Unfallversicherung

Im Todesfall
5.000 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. LebensjahrLebensjahr

10.000 Euro für ledige Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

12.500 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz

15.500 Euro für Verheiratete mit einem versorgungspflichtigen Kind

21.000 Euro für Verheiratete mit zwei oder mehr versorgungspflichtigen Kindern
Im Invaliditätsfall
45.000 Euro Grundsumme

150.000 Euro Höchstsumme
Leistungsbeschreibung für Invaliditätsentschädigungen • unterhalb von 10 Prozent erfolgt keine Leistung,
• ab 10 Prozent bis 25 Prozent erfolgt die Leistung nach der Feststellung,
• ab 25 Prozent bis 50 Prozent wird der 25 Prozent übersteigende Satz dreifach bezahlt,
• der 50 Prozent übersteigende Satz wird vierfach entschädigt.

Ab einem Invaliditätsgrad von 90 Prozent wird die Höchstleistung in Höhe von 150.000 Euro gezahlt.
Übergangsleistung:
1.500 Euro nach sechs Monaten und weitere

1.500 Euro nach neun Monaten

5.000 Euro für Serviceleistungen

10 Euro Krankenhaustagegeld pro Tag bei stationärem Aufenthalt länger als acht Tage

20.000 Euro für Reha-Management-Kosten

Haftpflichtversicherung

Die Versicherungssummen betragen je Ereignis
Personen- und Sachschäden (pauschal)
15.000.000 Euro
Mietsachschäden an fremden Sachen (bei Gebäuden/Räumen: inklusive deren Einrichtungen)
500.000 Euro
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Räumlichkeiten (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht)
5.000.000 Euro
Schlüsselverlust
4.000 Euro
Luftsportrisiken (Unterhaltung von Segelfluggeländen, Betrieb von Flugmodellen, Besitz und Betrieb von Startwinden)
512.000 Euro für Personenschäden
255.000 Euro für Sachschäden.

Umwelt-Haftpflichtversicherung

Die Umwelt-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt. Die Versicherungssumme beträgt je Ereignis 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand und/oder Explosion an zu Vereinszwecken gemieteten Gebäuden und/oder Räumen.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Verbands-/ Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, wenn hierbei durch eine Pflichtverletzung umittelbar ein Vermögensschaden dem Verein oder einem Dritten zugefügt wird. Die Versicherungsleistung beträgt 125.000 Euro je Versicherungsfall. Mitversichert ist auch Schlüsselverlust von eigenen/ fremden Schlüsseln mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro.

D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung bietet den Vorständen und Geschäftsführern eine Absicherung ihres persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Die Versicherungsleistung beträgt 125.000 Euro je Versicherungsfall.

Vertrauensschadenversicherung

Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung)
verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind
(zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 10.000 Euro und 110.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.

Rechtsschutzversicherung

Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 75.000 Euro.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.

 
 

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