Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

11.03.2014

Stromnetzbetreiber haftet für Überspannung

Der Stromnetzbetreiber muss für durch Überspannungen verursachte Schäden an Endverbrauchergeräten nach den Grundsätzen der Produkthaftung einstehen. Im zugrunde liegenden Fall machte der Kläger gegen die Beklagte Schadensersatz wegen eines Überspannungsschadens geltend. Nach einer Störung der Stromversorgung im Wohnviertel des Klägers trat nach einem Stromausfall in seinem Hausnetz eine Überspannung auf, durch die mehrere Elektrogeräte und die Heizung beschädigt wurden. Die Ursache für die Überspannung lag in der Unterbrechung von zwei sogenannten PEN-Leitern in der Nähe des Hauses des Klägers, über die sein Haus mit der Erdungsanlage verbunden war. Der BGH entschied, dass die Beklagte verschuldensunabhängig nach dem Produkthaftungsgesetz hafte, denn auch Elektrizität ist ein Produkt im Sinne dieses Gesetzes. Das Netz war aufgrund der Überspannung mit einem Fehler behaftet, welches die Schäden an den Elektrogeräten und der Heizung verursacht hat. Mit solchen übermäßigen Spannungsschwankungen muss der Abnehmer nicht rechnen, so die ARAG Experten (BGH; Az.: VI ZR 144/13).

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick