Rechtstipps und Urteile
04.02.2013
Arzt muss Röntgenbilder rausrücken
Zwar ist schon in der allgemeinen Röntgenverordnung verzeichnet, dass der Arzt seinen Patienten Röntgenbilder übergangsweise überlassen muss, aber oft zieren sich die Mediziner. Der Grund: Häufig bitten Patienten um Überlassung ihrer Behandlungspapiere, um weiteren ärztlichen Rat bzw. Zweitmeinungen einzuholen. Das ist nicht jedem Medicus recht, schließlich sind die Bilder sein Eigentum. Dennoch ist er zur leihweisen Herausgabe verpflichtet, bestätigen die ARAG Experten. Der Patient muss nicht einmal einen Grund benennen. Schließlich sei ihm nicht zuzumuten, sich mehrfach der Strahlenbelastung auszusetzen, nur weil er unter Umständen den Arzt wechsele (LG Flensburg, Az.: 1 S 16/07).