Warum Fördervereine eine Haftpflichtversicherung brauchen
Die finanziellen Mittel bei vielen Vereinen sind knapp. Deshalb gründen immer mehr Sportvereine auch aus steuerlichen Gesichtspunkten einen Förderverein.
Fördervereine sammeln Geld und setzen es ein, beispielsweise für neue Sportgerä-te. Sie unterstützen aber auch aktiv die Tätigkeiten des geförderten Vereins, indem sie Veranstaltungen für den Mutter-Verein organisieren. Doch was ist, wenn dabei ein Schaden entsteht? Wichtig zu wissen ist: Fördervereine sind in der Regel keine Mitglieder im jeweiligen LSB/LSV! Deshalb besteht auch kein Versicherungsschutz über die Sportversicherung.
Doch was ist, wenn dabei ein Schaden entsteht? Wichtig zu wissen ist: Förderverei-ne sind in der Regel keine Mitglieder im jeweiligen LSB/LSV! Deshalb besteht auch kein Versicherungsschutz über die Sportversicherung.
Wer haftet im Förderverein, wenn etwas passiert?
Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Bundesbürger, Schäden an Leib und Besitz zu ersetzen, die er anderen, sei es durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit, zugefügt hat. Jeder ist gesetzlich haftpflichtig. Für Schäden, die Mitglieder, Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte des Fördervereins Dritten zufügen, muss der Förderverein mit seinem gesamten Vermögen aufkommen! Jetzt könnte man denken, dass der Schädiger über seine Privathaftpflichtversicherung abgesichert ist. Es ist aber so, dass diese bei Schäden nur eintritt, wenn in der Privatpolice des Schadenverursachers ehrenamtliche Tätigkeiten mitversichert sind.