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29.05.2018

Wellness liegt im Trend! Es gibt Wellnessurlaub, Wellnesshotels, Wellnessmassagen und, und, und… Die Industrie- und Handelskammern (IHK) verschiedener Bundesländer bieten mittlerweile auch Fort- und Weiterbildungen zum Wellnesstrainer und Wellnessberater an. Ob der überstrapazierte Begriff immer zum Wohlbefinden der Verbraucher beiträgt, bleibt zumindest fraglich. ARAG Experten wollen den Wellness-Wirrwarr etwas lichten.

Was ist Wellness?

Der Begriff Wellness besteht aus den englischen Wörtern well-beeing und der Endung von Fitness oder Happiness. Das Kunstwort bezeichnet ganz einfach das Wohlbefinden. In der Werbesprache verspricht es somit Wohlfühlangebote, kurzfristige Erholung beispielsweise durch Massagen, einen Saunabesuch oder ein Bad mit duftenden Zusätzen. So weit, so gut! Doch die Sache hat einen Haken: Der Begriff Wellness ist nämlich in keiner Weise geschützt. Das hat zur Folge, dass die rasch wachsende Branche immer intransparenter wird. So werben nicht nur Sauna-Anlagen und Massage-Einrichtungen mit dem Label Wellness; auch Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Ayurvedische Behandlungen und Yoga gehören dazu.

Wellness ist Privatvergnügen

Die Krankenkasse zahlt nichts: Wellness ist Privatvergnügen. Dabei können die Kosten ganz schön happig sein. Eine Minute Wellness kostet hierzulande zwischen 1,20 und 1,50 Euro, hat der Wellnessverband errechnet. Es gibt aber auch Anwendungen, die deutlich teurer sind – etwa Ayurvedische Ölgüsse oder besondere Massagen. Der medizische Nutzen bleibt oft fraglich: Zumindest ist es bei vielen Wellnessangeboten nicht nachweisbar, dass ein medizinischer Nutzen überhaupt besteht. TCM und Ayurvedische Behandlungen bleiben wissenschaftliche Befunde genauso schuldig wie Wohlfühlmassagen mit Duftölen. Welchen medizinischen Nutzen sich Verbraucher und Anbieter von Saunaaufgüssen mit Slibowitz, Hard-Rock- oder Bier-Yoga versprechen, bleibt wohl auch deren Geheimnis.

Was kann ein Wellness-Masseur?

Schon bei dem Begriff des „Masseurs“ handelt es sich um einen freien Begriff – ein geschützter
Ausbildungsberuf existiert nicht. Der Beruf eines „Wellness-Masseurs“ wird dementsprechend auch nicht in der Liste der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe geführt. Gleiches gilt für den Begriff des „Massage- und Wellnesstherapeuten“. Jeder darf sich ohne Vorbildung so nennen und als Gewerbetreibender seine Dienste anbieten. Lediglich die Begriffe des „Physiotherapeuten“ und des „Masseurs und medizinischen Bademeisters“ finden sich im Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG). Ausschließlich in deren Hände gehören auch Patienten mit Beschwerden oder Vorerkrankungen, so ARAG Experten. Trotzdem gibt es Unterschiede: Seriöse Anbieter schulen ihre Mitarbeiter gründlich, damit die Wohlfühlmassage nicht zur Tortur wird. Denn jeder Orthopäde kennt Patienten mit dem Befund „nach Thai-Massage“, wenn ein allzu ehrgeiziger Masseur einmal mehr die Beweglichkeit der Extremitäten seines Kunden überschätzt hat.

Wie findet man seriöse Anbieter?

Der Deutsche Wellnessverband e.V. vergibt Zertifikate für Wellness-Einrichtungen und stellt die Ergebnisse online. Bewertet werden neben der Qualifikation der Mitarbeiter auch die Ausstattung der Einrichtung und die Hygiene.

 
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