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25.01.2017

Nach dem einstimmigen Beschluss im Bundestag ist Cannabis künftig als Medizin auf Rezept in der Apotheke erhältlich. Ärzte dürfen schwerkranken Patienten damit erstmals Cannabis als Therapiealternative verschreiben, wenn eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Die Kosten werden von Krankenkassen übernommen. Widerspruch dürfen diese nach Angaben der ARAG Experten nur einlegen, wenn gewichtige medizinische Gründe dagegen sprechen.

Cannabisarzneimittel können zum Beispiel in der Schmerztherapie bei bestimmten chronischen Erkrankungen oder im Verlauf einer Krebsbehandlung mit Chemotherapie bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit zur Linderung der Beschwerden eingesetzt werden. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass dieser Beschluss nicht gleichbedeutend ist mit einer generellen Legalisierung von Cannabis.

Der Eigenanbau durch Patienten bleibt verboten. Künftig wird Anbau durch eine staatliche Cannabisagentur kontrolliert. Bis dahin wird die Versorgung mit dem so genannten Medicalcannabis über Importe abgedeckt.

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