Kein Schadensersatz für Rennradfahrer
02.09.2016
Im Windschatten fahren gehört zu den grundlegenden Fahrtechniken, die Rennradfahrer beherrschen müssen. Hierbei gilt: Je näher man dem Vordermann ist, desto größer ist dessen Windschatten, in dem man die eigene Kraft sparen kann. Dabei unterschreiten Rennradler bewusst den sonst üblichen Mindestabstand zum nächsten Fahrer von etwa einem Meter. Daher ist es nach Auskunft von ARAG Experten auch kaum möglich, bei einem Unfall Schadensersatz von einem Mitradler zu verlangen, wenn sportlicher Charakter und Ehrgeiz im Vordergrund stehen.
In einem konkreten Fall war ein Radler während einer Trainingsfahrt im Pulk mit 30 km/h über einen am Boden liegenden Fahrer gestürzt, der bereits zuvor die Kontrolle über sein Rad verloren hatte und seinerseits ebenfalls gestürzt war. Er verlangte knapp 1.700 Euro Schadensersatz von dem am Boden liegenden Kollegen, weil dieser ihn seines Erachtens zum Sturz gebracht hatte. Doch vergebens. Ein Recht auf Schadensersatz hatte er nicht (Amtsgericht Nordhorn, Az.: 3 C 219/15).