Nach Brasilien zur Schönheits-OP?
30.07.2016
Schönheits-OPs sind für Brasilianerinnen nicht ungewöhnlich. An erster Stelle der Eingriffe steht die Lipoaspiração, wie die Fettabsaugung auf Portugiesisch heißt. Dann kommen Brustoperationen, gefolgt von Facelifting, Korrekturen der Lippen, Nase oder Augenbrauen. Zu 88 Prozent sind es Frauen, die sich unters Messer legen, doch auch die Zahl der männlichen Patienten wächst stetig. Zudem kommen immer öfter Ausländer nach Brasilien, um sich verschönern zu lassen. Was Touristen dazu wissen sollten, steht in unserem Rechtstipp.
OPs im Ausland zum Schnäppchenpreis
In Brasilien gelten besonders teure Schönheits-OPs mittlerweile schon als Statussymbol. Im Gegensatz zu Facelift, Brustvergrößerung und Co. in Deutschland unterliegen diese Eingriffe in dem südamerikanischen Land nicht der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für diese Eingriffe wurde am Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Arzt hierzulande auch bei der privaten Abrechnung nicht medizinisch indizierter kosmetischer Operationen an die Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden ist (Az.: III ZR 223/05). Dementsprechend kann es durchaus sein, dass ein im Ausland angebotener Eingriff sich wie ein Schnäppchen präsentiert. Doch ARAG Experten raten zur Vorsicht. Oft gehen Niedrigpreise für Schönheits-OPs auch mit geringeren medizinischen Standards einher. Zudem sollte ein solcher Eingriff nie spontan oder aus einer Urlaubslaune heraus beschlossen werden. Medizinisch nicht indizierte kosmetische Operationen sind keine Lapalie und sollten mit dem eigenen Hausarzt und mit dem ausführenden Fachmann eingehend besprochen werden.
Wo ist der Gerichtsstand im Schadensfall?
Tritt ein so genannter Schadensfall ein, ist der Gerichtsstand dort, wo der Schaden eingetreten ist – also am Ort der OP. Bei Problemen innerhalb der EU hilft die unabhängige, EU-weit tätige und kostenlose Verbraucherberatung "Euro-Info-Verbraucher e. V." weiter. Wirbt eine ausländische Klinik in Deutschland, sei es in der Zeitung oder mit Handzetteln, ist es einfacher, mit dieser rechtliche Auseinandersetzungen zu führen. Dann gilt laut ARAG Experten auch deutsches Recht. Wie es mit Internet-Seiten aussieht, muss im Einzelfall geklärt werden. Wer sich in Brasilien oder anderswo im Ausland verschönen lassen will, sollte aber in jedem Fall ein Info- oder Erinnerungsprotokoll anfertigen und sich eine Kopie von allem mitgeben lassen, mindestens aber von Verträgen, die unterzeichnet wurden, raten ARAG Experten abschließend.