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26.08.2015

Schwerbehindertenstatus kann wieder wegfallen

Einem Schwerbehinderten, dem trotz Gesundung versehentlich ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis ausgestellt worden ist, kann dieser auch noch nach Jahren aberkannt werden. Im konkreten Fall wurde beim Kläger 1992 eine bösartige Geschwulst diagnostiziert und operativ entfernt. Obwohl diese Krebsbehandlung sich später als erfolgreich erwies, stellte das Versorgungsamt beim Kläger im Januar 1993 einen Grad der Behinderung mit 50 Prozent seit dem 01.07.1992 fest. Dies entspricht den Vorschriften über die sogenannte Heilungsbewährung, welche bei bestimmten schweren Krebserkrankungen während eines Zeitraums von fünf Jahren pauschal die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft vorsehen. Das Versorgungsamt hat es versäumt, nach Ablauf der Heilungsbewährung (1997) den tatsächlichen Gesundheitszustand des Betroffenen zu überprüfen. Erst 2012 holte das Versorgungsamt die versäumte Überprüfung nach und entzog dem Kläger für die Zukunft seinen Schwerbehindertenstatus. Zu Recht, wie das Bundessozialgericht jetzt entschieden hat. Bereits 1997 habe der Gesundheitszustand des Klägers seinen Schwerbehindertenstatus nicht mehr gerechtfertigt, da seine Krebserkrankung nicht wieder aufgetreten sei. Die jahrzehntelange Untätigkeit des Versorgungsamtes mache die Aufhebung für die Zukunft nicht rechtswidrig. Der Kläger habe nicht darauf vertrauen können, für alle Zeiten seinen Status als Schwerbehinderter behalten zu dürfen, so die ARAG Experten (BSG; Az.: B 9 SB 2/15 R).

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