
Rechtstipps und Urteile
31.10.2013
Überwintern – alles zum Langzeiturlaub
Mal raus aus dem deutschen Winter? Am liebsten bis zum Frühjahr? Haben Sie sich eine solche Auszeit nicht auch schon einmal gewünscht? Dann packen Sie doch einfach die Koffer und erfüllen Sie sich diesen Traum. Mit unseren Tipps fällt die Vorbereitung nicht schwer.
Pauschalreise oder individuelle Tour?
Beim Langzeiturlaub ist alles möglich. Sie können ein Rundum-Paket bei einem Reiseveranstalter buchen. Im vorgebuchten Hotel können Sie schnell Bekanntschaften schließen und alle Freizeitangebote nutzen. Sie haben feste Ansprechpartner beispielsweise bei Reklamationen. Mit einer individuell gebuchten Reise sind Sie unabhängig, können möglicherweise nahen Kontakt zur Landesbevölkerung bekommen. Es kann spannend sein, sich selbst zu versorgen. Im Fall von Beanstandungen bei Flügen oder Unterkünften müssten Sie sich aber auch selbst kümmern.
Mieterpflichten: Lüften, heizen, Miete zahlen
Klar, dass Sie sicherstellen, dass während Ihrer Abwesenheit regelmäßige Zahlungen wie Miete und Strom per Dauerauftrag beglichen werden. Als Mieter haben Sie aber auch so genannte Obhutspflichten. Missachten Sie diese, riskieren Sie Schadenersatzforderungen und im Extremfall die fristlose Kündigung des Mietvertrages.
Die Wohnung und den Inhalt sichern
Die Wohnung untervermieten
Wenn Sie länger verreisen, kann eine Untervermietung Ihrer Wohnung Sinn machen und Ihre Reisekasse schonen. Per Untermietvertrag können Sie die Mietmodalitäten vertraglich fixieren; bei einer Mietwohnung muss außerdem die Erlaubnis des Vermieters für die Unteverrmietung eingeholt werden.
Impfschutz überprüfen
Bitten Sie frühzeitig Ihren Arzt, Ihren Impfpass zu überprüfen. Mit ihm besprechen Sie auch, ob für Ihr Reiseland besondere Impfungen nötig sind.
Richtig versichern im Langzeiturlaub
Privat Krankenversicherte der ARAG Krankheitskostenvollversicherung erhalten drei Monate Versicherungsschutz – übrigens auch im außereuropäischen Ausland. Dennoch raten wir zu unserer preiswerten Auslandsreise-Krankenversicherung. Somit fallen Ihre Behandlungskosten im Ausland nicht unter Ihre ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung, da die Rechnungen über die Auslandsreise-Krankenversicherung abgerechnet werden. Zudem schützen Sie Ihren Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung.
Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Versicherung den Zeitraum Ihrer Reise und Ihr Reiseziel abdeckt. Wenn nicht, schließen Sie eine spezielle Versicherung für Langzeitaufenthalte ab.