
Rechtstipps und Urteile
12.07.2010
Eine Seefahrt, die ist lustig…
Für den Fall, dass die Seefahrt jedoch einmal nicht so lustig und schön verlaufen ist, wie in dem Volkslied versprochen, hat das Europäische Parlament am 06. Juli 2010 neue Regelungen für Fahrgäste im Schiffsverkehr beschlossen. Davon die EU-Bürger ab dem Jahre 2012 profitieren; ausgenommen sind Flussfähren, historische Schiffe und solche mit weniger als 12 Passagieren. Damit werden nach den Neuregelungen für Bahn- und Flugreisende auch die Rechte von Passagieren auf anderen Reisewegen gestärkt. ARAG Experten nennen die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Auch für Busreisende ist eine Verbesserung geplant. Beispielsweise soll hier bei verspäteter Abfahrt von mehr als 2 Stunden Rückerstattung des Reisepreises oder Beförderung zum Ziel auf andere Weise verlangt werden können. Ist letzteres nicht möglich ist vorgesehen, dass der Reisende Anspruch auf 50 Prozent des Reisepreises zusätzlich zu der Fahrpreisrückerstattung hat, erläutern ARAG Experten. Auch bei verspäteter Ankunft soll ein Anspruch auf teilweise Erstattung des Reisepreises, gestaffelt nach dem Grad der Verspätung, bestehen. Die Abstimmung über die Fahrgastrechte-Regelung im Busverkehr steht jedoch noch aus.