
Rechtstipps und Urteile
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03.03.2016
Entschädigung für verfrühte Ankunft am Zielort
Da sollte man doch meinen, die Familie wäre froh gewesen. Immerhin erreichten sie Lanzarote durch eine Flugumbuchung auf den Vorabend deutlich früher als geplant. Doch weit gefehlt. Die Urlauber waren genervt. Denn die Umbuchung bedeutete für alle vier eine nicht geplante, teure Übernachtung in Madrid, wo es mit dem ursprünglichen Flug nur einen kurzen Zwischenstopp gegeben hätte. Die ARAG Experten weisen in diesem Fall auf eine EU-Verordnung hin, die Airlines zu Ausgleichszahlungen verpflichtet, wenn der Kunde nicht befördert wird. Zwar wurde die Familie befördert, aber eben nicht planmäßig und zudem mit einer in diesem Fall lästigen Übernachtung in Madrid (Landgericht Landshut, Az.: 12 S 2435/14).