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01.06.2018

Sieben Tage nach der Geburt muss ein Kind in der Regel einen Vornamen haben. So will es das Personenstandsgesetz. Derjenige, der das Sorgerecht hat, darf über den Namen entscheiden. Teilen die Eltern sich das Sorgerecht, entscheiden sie gemeinsam über einen Vornamen. Wer entscheidet aber, wenn sich beide nicht auf einen Namen einigen können? Bei getrennt lebenden Elternteilen ein gar nicht so seltener Fall.

Nach Auskunft der ARAG Experten versucht dann das Familiengericht zu vermitteln. Geht auch das schief, bestimmt das Familiengericht einen der beiden Elternteile, der den Namen des Babys aussuchen darf. Allerdings darf das Familiengericht hier nicht per Eilentscheidung oder einstweiliger Anordnung entscheiden.

In einem konkreten Fall blieb die Geburtsurkunde zunächst einmal ohne Namen. Zwar hatte die Mutter mit einer einstweiligen Anordnung versucht, die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Namensgebung ihres Sohnes zu erstreiten, doch die Richter konnten keine konkret drohende Gefahr für das Kindeswohl erkennen, was einen solchen Schritt gerechtfertigt hätte (OLG Karlsruhe, Az.: 5 UF 74/16).

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