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Auf den Punkt

 
  • Bis auf wenige Ausnahmen gilt im deutschen Straßenverkehr ein Rechtsüberholverbot.
  • Wer zum Überholvorgang ansetzt, muss die Verkehrslage überblicken können und seinen Vordermann zügig überholen.
  • Je nach Schwere des Vergehens können Überholverstöße mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten geahndet werden.
  • Besonders rücksichtsloses Überholen, mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann sogar als Straftat gelten.
 
 
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Überholen – was sagt das Gesetz?

Als Überholvorgang gilt jede Situation, in der ein Fahrzeug ein anderes – in dieselbe Richtung fahrendes – Fahrzeug passiert. Obwohl das Überholen in diesem Sinne oft mit dem „Vorbeifahren“ gleichgesetzt wird, handelt es sich tatsächlich um zwei verschiedene Begriffe. Von Vorbeifahren ist nämlich meist dann die Rede, wenn das andere Fahrzeug stillsteht oder gerade anhält, also nicht mit ähnlichem Tempo in die gleiche Richtung unterwegs ist.

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Überholen untersagt, wenn die Verkehrslage unklar ist, wenn nicht die gesamte Überholstrecke überblickt werden kann und wenn zwecks Verbotsschildern nicht wesentlich schneller gefahren werden kann als das zu überholende Fahrzeug. Auch für den Fall, dass ein Fußgängerüberweg vorausliegt oder eine durchgezogene Linie überfahren werden müsste, um den Vordermann zu passieren, ist das Überholen strikt verboten.

Wer ordnungsgemäß überholen will, muss sich zudem an die folgenden Regeln halten: Andere Fahrzeuge müssen links überholt werden, die Geschwindigkeit muss beim Überholen deutlich höher sein als die des zu überholenden Fahrzeugs, der vorgeschriebene Seitenabstand zu anderen Fahrzeugen muss zu jeder Zeit eingehalten werden und andere Verkehrsteilnehmer dürfen beim Überholen nicht gefährdet werden.

 

Wann darf man rechts überholen?

Grundsätzlich gilt im deutschen Straßenverkehr ein Rechtsüberholverbot. Trotzdem existieren laut Straßenverkehrsordnung einige Ausnahmen. Rechts überholt werden darf zum Beispiel dann, wenn in einer Ortschaft mehrere Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung vorgesehen sind. Dies gilt allerdings nur bei markierten Fahrstreifen und für Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Auch wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug sich weit links auf einer einspurigen Fahrbahn einordnet, um links abzubiegen, dürfen Sie es, mit der gebotenen Vorsicht, rechts überholen. Eine ähnliche Ausnahmeregelung gilt zudem, wenn Sie auf einer mehrspurigen Fahrbahn unterwegs sind, dessen Spuren durch unterschiedliche Richtungspfeile markiert sind. Biegt ein Fahrzeug neben Ihnen links ab und Sie fahren geradeaus weiter oder fährt ein Fahrzeug langsam geradeaus und Sie biegen rechts ab, dann darf es rechts passiert werden. Eine letzte Ausnahme gilt an Ampeln und bei stockendem Verkehr. Auch hier darf – unabhängig davon, ob unterschiedliche Spurrichtungen markiert sind oder nicht – rechts überholt werden.

 

Rechts überholen auf der Autobahn – So hoch sind die Strafen

Laut Straßenverkehrsordnung darf auf der Autobahn nur links überholt werden. Die einzigen Abweichungen von dieser Regel ergeben sich, wenn auf der Autobahn Stau herrscht oder wenn eine Fahrzeugschlange auf der linken Spur sehr langsam fährt. In diesen beiden Fällen dürfen Sie mit der gebotenen Vorsicht rechts überholen. Überholen Sie eine langsame Fahrzeugschlange auf der linken Spur, dann sollten Sie diese jedoch maximal mit 20 km/h mehr passieren. Missachten Sie das Rechtsüberholverbot auf der Autobahn, dann droht Ihnen neben einem Bußgeld von 100 Euro auch ein Punkt in Flensburg.

 

Überholen auf dem Standstreifen

Auch wenn Seiten- und Standstreifen im Verkehrsalltag immer wieder für Überholmanöver genutzt werden – insbesondere bei Staus auf der Autobahn – ist dies laut Straßenverkehrsordnung unzulässig. Tatsächlich darf der Seitenstreifen einer Fahrbahn ausschließlich benutzt werden, um ein Fahrzeug nach einer Panne dort abzustellen oder, insofern er entsprechend markiert ist, um eine Baustelle zu umfahren. Wer den Seitenstreifen trotzdem nutzt, muss mit empfindlichen Geldbußen und Punkten in Flensburg rechnen. Einen Stau auf dem Seitenstreifen zu umfahren, wird laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt geahndet. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder verursachen Sie gar einen Unfall, kann das Bußgeld auf bis zu 110 Euro ansteigen.

 

Überholen auf dem Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen

Auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn darf schneller als auf dem rechten Fahrstreifen gefahren werden, um die Geschwindigkeit anzupassen und sicher auf die Autobahn aufzufahren. Dies kann bedeuten, dass ein langsamerer Lkw auf dem rechten Fahrstreifen unter Umständen rechts überholt werden darf, sofern Geschwindigkeit und Abstand dies gefahrlos zulassen. Auf dem Verzögerungsstreifen, der zum Verlassen der Autobahn dient, ist das Rechtsüberholen dagegen grundsätzlich verboten. Hier muss das Fahrzeug vor der Ausfahrt auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit abgebremst werden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und die Regelkonformität zu wahren.

 

Rechts überholen - diese Strafen drohen

Wie hoch die Strafe für ein Überholen auf der rechten Fahrbahn ausfällt ist davon abhängig, wo der Überholvorgang stattfindet und ob erschwerende Umstände vorliegen. Innerorts wird für verbotswidriges Rechtsüberholen laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 30 Euro fällig, außerhalb geschlossener Ortschaften sind es 100 Euro. Kommt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar ein Unfall hinzu, kann das Bußgeld jedoch auf bis zu 145 Euro anwachsen.

 
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Überholen im Überholverbot

Ein anderes Fahrzeug im Überholverbot zu passieren ist teuer. Wer bei einem einfachen Überholen im Überholverbot von den Behörden erwischt wird, auf den kommen ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt im Verkehrsregister zu. Zudem kann ein unzulässiger Überholvorgang, bei dem noch dazu ein Unfall verursacht wurde, auch als grobe Fahrlässigkeit geahndet werden. Für Fahranfänger in der Probezeit kann das Überholen im Überholverbot die Verlängerung der Probezeit nach sich ziehen.

 

Überholen bei durchgezogener Linie

Eine durchgezogene Linie zwischen Fahrbahnen signalisiert ein Überholverbot. Als Fahrer haben Sie Ihr Fahrzeug in jedem Fall rechts dieser Linie zu halten. Überfahren Sie die Linie trotzdem, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Kreuzen Sie unerlaubterweise auf die andere Fahrbahn, um ein vorausfahrendes Fahrzeug zu überholen, sind es mindestens 30 Euro.

 

Darf man innerorts überholen?

Genau wie auf anderen Straßen auch, dürfen Sie innerorts überholen, sofern durch Schilder oder Fahrbahnmarkierungen kein Überholverbot angezeigt ist. In Ausnahmefällen können Sie innerhalb geschlossener Ortschaften sogar rechts überholen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn mehrere Fahrspuren in eine Richtung führen oder wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug sich bereits links eingeordnet hat, um abzubiegen. Sie sollten bei Überholmanövern jedoch besondere Vorsicht walten lassen und darauf achten, dass Sie das geltende Tempolimit einhalten. Denn auch während eines Überholvorgangs dürfen Sie innerorts nicht mit mehr als 50 km/h unterwegs sein.

 

Darf man in Einbahnstraßen überholen?

Anders als oftmals angenommen ist das Überholen in Einbahnstraßen nicht kategorisch verboten: Ist die Fahrbahn breit genug oder gar zweispurig und ist kein Überholverbot ausgewiesen, dann darf auch in Einbahnstraßen überholt werden.

 

Darf man die Straßenbahn überholen?

Für das Überholen von Schienenfahrzeugen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) Sonderregeln vorgesehen. Obwohl das Überholen im Straßenverkehr eigentlich nur auf der linken Seite gestattet ist, sind Schienenfahrzeuge in der Regel „rechts zu überholen“. Nur für den Fall, dass die Schienen zu weit rechts verlegt sind, um in einem sicheren Abstand zu überholen, oder wenn es sich um eine Einbahnstraße handelt, dürfen Straßenbahnen auch links passiert werden.

 

Darf man ein Fahrrad oder Motorrad überholen?

Fahrräder und Motorräder dürfen in der Regel genauso überholt werden wie andere Fahrzeuge auch. Allerdings gilt beim Überholen einspuriger Fahrzeuge ein größerer Sicherheitsabstand zur Seite als beim Überholen von mehrspurigen Fahrzeugen wie Pkw oder Lkw. Innerorts muss zu Rad- und Motorradfahrern ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Außerorts sollten es mindestens zwei Meter sein.

 

Darf man eine Kolonne überholen?

Fährt vor Ihnen eine längere Schlange von Fahrzeugen, dann können Sie durchaus auch mehrere Fahrzeuge gleichzeitig überholen. In dieser Situation ist jedoch höchste Vorsicht geboten: Schert ein Auto vor Ihnen aus, um ebenfalls zu überholen, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen. Zudem lässt sich der Gegenverkehr vom Ende einer Kolonne nur schwer überblicken. Bringen Sie andere durch Ihren Überholvorgang in Gefahr, dann begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

 

Darf man einen Traktor überholen?

Anders als gemeinhin angenommen dürfen Traktoren nicht in jeder Lage überholt werden. Befinden Sie sich in einem Überholverbot, dann können Sie zwar Fahrräder, Mofas, Mopeds, und Motorräder ohne Beiwagen passieren, nicht aber zweispurige Fahrzeuge. Ein Sonderfall tritt dann ein, wenn sich unter dem Überholverbotsschild eine Zusatztafel mit dem Bild eines Traktors befindet. Hier gilt: Trotz Überholverbot dürfen Sie Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen, Motorkarren und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge passieren.

 

Kein Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße

In einer Einbahnstraße darf auch dann nicht falschherum gefahren werden, um einem ausparkenden Auto Platz zu machen. Lediglich ein unmittelbares Rückwärts­einparken ist nach der Entscheidung Bundesgerichtshofes erlaubt, ebenso wie Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück. Der Anscheinsbeweis gelte hier nur bei typischen Verkehrsgeschehen (Az.: VI ZR 287/22).

 
 

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Kann man beim Überholen geblitzt werden?

Es ist egal aus welchem Grund Sie zu schnell unterwegs sind: Die Möglichkeit, dass Sie bei der Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt werden, besteht immer. Und da neuere Blitzer sowohl von vorne als auch von hinten blitzen, können Sie selbst beim Überholen auf der Gegenfahrbahn in eine Radarkontrolle geraten. Dabei ist es kein Widerspruch, dass die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass Sie beim Überholvorgang wesentlich schneller sind als das zu überholende Fahrzeug, gleichzeitig jedoch die Höchstgeschwindigkeit einhalten müssen. Dies bedeutet letztendlich nur, dass Sie Ihren Vordermann unter keinen Umständen überholen sollten, wenn dieser bereits mit der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit unterwegs ist.

 

Überholen mit Gefährdung – welche Strafen drohen?

Gefährliches Überholen gilt als eine der sogenannten sieben Todsünden im Straßenverkehr. Zu diesen zählt etwa auch die Missachtung der Vorfahrt. Bringen Sie andere Verkehrsteilnehmer beim Überholen in Gefahr, dann handeln Sie grob verkehrswidrig und rücksichtslos und müssen dementsprechend mit harten Konsequenzen rechnen. Je nach Fall kann kann das Überholen mit Gefährdung auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Für ein Überholmanöver, bei dem der nachfolgende Verkehr gefährdet wird, drohen ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Überholen Sie außerhalb geschlossener Ortschaften auf der rechten Spur und bringen so andere Fahrzeuge in Bedrängnis, sind es bereits 120 Euro und ein Punkt in Flensburg. 250 Euro Geldstrafe, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot blühen Ihnen, wenn Sie bei unklarer Verkehrslage und im Überholverbot an Ihrem Vordermann vorbeifahren. Noch schlimmer kann es Sie treffen, wenn Sie dabei einen Unfall verursachen. Je nach Hergang des Unfalls ist in diesem Fall gemäß §315c des Strafgesetzbuchs (StGB) sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren möglich.

 

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

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